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Paypal-Zahlungen bald nur noch mit Zusatzgebühr?

Dieses Thema im Forum "DF-Newsfeed" wurde erstellt von DF-Newsteam, 25. März 2021.

  1. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Talk-König

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    Nö eine Kastschrift kannste innerhalb von 8 Wochen zurückgeben ;)
    Vorkasse isr die unsicherste Art.
     
    hellboy 12 gefällt das.
  2. FilmFan

    FilmFan Lexikon

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    Es ging darum, daß quasi "jeder" eine Lastschrift ausführen kann, der Deine Kontodaten kennt. Wer regelmäßig seine Abbuchungen überprüfen kann, der kann nachträglich(!) dagegen vorgehen - aber man muß dafür eben selbst aktiv werden. Warum hat man hier nicht eine ZFA oder wenigstens eine aktive Benachrichtigung (per E-Mail oder SMS) eingeführt?

    Man sieht halt, daß alles, was den Banken nützt (Lastschrift, Drittanbieterzugriff) überhaupt nicht gesichert ist, während dem Kunden der Zugriff auf sein eigenes Konto so schwer wie möglich gemacht wird. Nein, da läuft mal wieder etwas gewaltig schief bei unseren Politikern.
     
    karlmueller gefällt das.
  3. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Talk-König

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    Weil das deutsche Bankensystem noch so altbacken ist. Aber es hat halt jeder die Pflicht seine Kontoauszüge zu prüfen. Meldet man sich nicht innerhalb von 6 Wochen, dann gelten sie für die Bank als korrekt.
     
  4. NFS

    NFS Institution

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    Geschäftskunden zahlen sowieso nur einen Bruchteil davon.
    Und grundsätzlich gehen Preise eher nach oben als nach unten.
     
    Koelli gefällt das.
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Nein, kann man nicht!

    Erste Hürde: Du musst als Gläubiger das Lastschriftverfahren erst einmal bei deiner Hausbank freischalten lassen. Dazu musst Du einen „Kreditrahmen“ mit deiner Bank vereinbaren, denn da Lastschriften wieder zurückgebucht werden können, geht das nicht unendlich. Nicht vertrauenswürdige oder nicht solvente Personen/Unternehmen werden Schwierigkeiten haben, das freigeschaltet zu bekommen bzw. können nur bis zu einem gewissen Betrag pro Monat Lastschriften einziehen.

    Zweitens brauchst Du eine sogenannte Gläubiger-ID, die wird von der Bundesbank vergeben. Damit bist Du eindeutig identifizierbar.

    Drittens musst Du dem Kunden eine sog. Mandatsreferenznummer vorab mitteilen. Damit ist jeder Kunde des Gläubigers eindeutig identifizierbar.

    Gläubiger-ID und Mandatsreferenznummer müssen dem Kunden vorab vor der ersten Lastschriftausführung in einer sog. Prenotification schriftlich mitgeteilt werden. Damit er die Möglichkeit hat, die Daten zu überprüfen, siehe unten.

    Sowohl Gläubiger-ID als auch Mandatsreferenznummer sind Pflichtbestandteile einer jeden Lastschrift, ohne die Angabe dieser Daten kann keine Lastschrift ausgeführt werden. Sie sind zusätzlich zum Verwendungszweck anzugeben und stehen dann auch im Kontoauszug des Kunden, damit der das kontrollieren kann. Sind diese Daten falsch, verlängert sich die Rückgabefrist von normal 8 Wochen auf 13 Monate. Haften tut dafür der Gläubiger bzw. dessen Hausbank, weswegen, wie eingangs erwähnt, das Lastschriftverfahren erst einmal freigeschaltet werden muss und die Hausbank einen Kreditrahmen vergibt.

    „Einfach so“ geht das also nicht.
     
    hellboy 12 und Koelli gefällt das.
  6. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Talk-König

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    Das mit dem Mandat hat man aber SEPA zu verdanken und weniger der Bundesbank.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Es ging hier nicht um Bankgebühren. Die Banken haben mit diesem Urteil gar nichts am Hut.

    Es geht hier um Gebühren, die Verkäufer dem Kunden berechnen. Hintergrund ist, dass PayPal zusätzliche Gebühren für seine Dienstleistung an den Verkäufer berechnet. Gebühren, die bei normalen Bankvorgängen nicht anfallen.

    Bei einer Überweisung, Lastschrift, Kreditkartenzshlung etc. fallen beim Verkäufer = Gläubiger neben den Interbankengebühren noch die Acquirergebühren des Zahlungsdienstleisters an, der die Zahlungen des Gläubigers abwickelt. Diese Gebühren fallen auch bei PayPal an, denn diese Zahlungen sind ja nichts anderes, der Gläubiger bekommt sein Geld von PayPal überwiesen. Für diese Gebühren darf der Gläubiger seinen Kunden kein Extraentgelt berechnen.

    PayPal fordert aber vom Verkäufer selbst nochmal zusätzliche Gebühren für seine Dienstleistung, stellt diesem also selbst zusätzlich nochmal Gebühren in Rechnung. Diese Gebühren darf nach den obigen Urteil an den Kunden weiterberechnet werden. Nur diese, nicht die Bankgebühren für den reinen Zahlungsverkehr.

    Das hat also nichts mir der Verhinderung von Zahlungswegen seitens der Banken zu tun, denn um diese Gebühren ging es gar nicht. Sondern um die Gebühren, die PayPal zusätzlich erhebt. PayPal wollte die Weiterberechnung dieser zusätzlichen Gebühren vom Verkäufer an den Kunden per AGB verbieten. Das wurde nun per Gerichtsurteil abgelehnt.

    Ob der Verkäufer die Gebühren weiterberechnet, ist alleine seine Sache.
     
  8. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    ?

    Die Bundesbank vergibt eine Gläubiger-ID. Mit Mandaten hat die nichts zu tun. Die Mandatsreferenznummer erstellt der Gläubiger selbst. Beide Nummern muss der Gläubiger seinem Kunden vorab mitteilen.
     
  9. EinStillerLeser

    EinStillerLeser Talk-König

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    Sind 2 Nummern? keine Ahnung grade, vor einer Abbuchung bekam man immer einen Brief wo SEPA Mandat und alles drin stand. Das war doch um 2015 so extrem als jeder einen Brief schickte mit dem Mandat. Am sind die Briefe eh in den Müll gegangen.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    Ja, das sind zwei Nummern. Einmal die Gläubiger-ID, die in Deutschland von der Bundesbank vergeben wird. Die muss man dort beantragen. Entweder selbst oder deine Hausbank macht das für dich. Die zweite Nummer ist die sog. Mandatsreferenznummer, die der Gläubiger (Unternehmen) selbst individuell erstellt und ebenfalls einmalig ist. Bei mir bspw. wird die aus der Kundennummer und einem Zeitstempel des Erstelldatums erzeugt. Dadurch ist die Einmaligkeit gewährleistet. Auch die muss dem Kunden vorab mitgeteilt werden.

    Und vor jeder Lastschrift muss eben auch diese Prenotification erfolgen. Meist steht dann in der Rechnung drin "wir buchen den Betrag am Tag X unter der Gläubiger-ID soundso und der Mandatsreferenznummer wasweißich vom Konto tralala ab". Das ist also kein Service, sondern notwendige Vorgabe. Macht man das nicht, ist die Lastschrift zwar per se nicht ungültig, aber der Gläubiger muss für alle Kosten aufkommen, die dem Kunden entstehen, bspw. durch Rücklastschrift mangels Deckung etc. An der 8-Wochen-Frist ändert sich in dem Fall aber nichts.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. März 2021
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