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Pay per View für die öffentlich rechtlichen Programme

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von emtewe, 19. Oktober 2006.

  1. frank-c

    frank-c Junior Member

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    AW: Pay per View für die öffentlich rechtlichen Programme

    Blabla-Brüderle
     
  2. Alfie1

    Alfie1 Gold Member

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    AW: Pay per View für die öffentlich rechtlichen Programme

    Mit Pay per View könnte ich mich auch sofort anfreunden:winken:
    Ich binn dafür, für alle Sender zu bezahlen > Wenn man sie anschaut!!!;)
     
  3. frank-c

    frank-c Junior Member

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    AW: Pay per View für die öffentlich rechtlichen Programme

    Dem stimme ich zu.
     
  4. Alfie1

    Alfie1 Gold Member

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    AW: Pay per View für die öffentlich rechtlichen Programme

    Öffentlich rechtliches Fernsehen = hochqualitätives Fernsehen........:rolleyes: soso:eek:
     
  5. Agent75

    Agent75 Gold Member

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    AW: Pay per View für die öffentlich rechtlichen Programme

    Hm, ich habe das anders ausgelegt.
     
  6. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Pay per View für die öffentlich rechtlichen Programme

    Kommt drauf an wo die stehen.
    2. Gerät im Schlafzimmer, kein Problem.
    Im Arbeitszimmer, extra zahlen.
    2. Gerät fest im Garten oder 2.Wohnung/Ferienwohnung, extra zahlen.
    Tragbares gerät nicht extra zahlen.
    2. Gerät auf der Arbeit, extra zahlen.
    2 Geräte bei Ehe ähnlicher Beziehung, 2x zahlen.
    Kind in der Lehre, extra zahlen.
    U.s.w.
    Kann man auf den gez Seiten alles nachlesen wie oft man zahlen muss.
     
  7. Agent75

    Agent75 Gold Member

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    AW: Pay per View für die öffentlich rechtlichen Programme

    Nicht unbedingt!

    Partner hat kein Arbeitszimmer (eh Sonderfall) --> nix GEZ

    Partner hat kein Autoradio --> nix GEZ

    Partner hat Autoradio in seinem Auto --> nur Radio GEZ (oder auf den Partner ummelden)

    In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft sind für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren nur für ein Radio- und ein Fernsehgerät zu zahlen. Für den Partner, der für die gemeinsam genutzten Geräte Rundfunkgebühren zahlt, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und/oder im Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte. Der andere Partner muss seine weiteren Geräte in der Wohnung (z.B. im Arbeitszimmer) oder in einem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug selbst anmelden und dafür Gebühren zahlen.

    http://www.gez.de/door/gebuehren/faqs/index.html#5
     
    Zuletzt bearbeitet: 19. Oktober 2006
  8. camaro

    camaro Foren-Gott

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    AW: Pay per View für die öffentlich rechtlichen Programme

    Klar, wenn du nichts hast dann brauchst du auch nicht zahlen.
    Auch nicht im Garten, Arbeitsplatz u.s.w. :D
    Verlass dich nicht drauf das ein Arbeitszimmer ein Sonderfall ist.
    Wer weiß wie viele ihr Zimmerchen in dem der PC steht bei der Steuererklärung als Arbeitszimmer absetzen. ;)
     
  9. emtewe

    emtewe Lexikon

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    Multiroom Denon 3xHeos1 + 1xHeos7
    AW: Pay per View für die öffentlich rechtlichen Programme

    Wie denn?
     
  10. Agent75

    Agent75 Gold Member

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    AW: Pay per View für die öffentlich rechtlichen Programme

    Nach Gerät = Pro Gerät

    Nach Haushalt = "gebührenpflichtige Geräte werden Vorgehalten" Wobei Azubis und in einer WG jeder als eigener Haushalt gilt