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PAPST GOLF !!! KULTAUTO !!! ( Ratzinger , Benedikt )

Dieses Thema im Forum "Small Talk" wurde erstellt von gnoomy, 30. April 2005.

  1. -Blockmaster-

    -Blockmaster- Wasserfall

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    AW: PAPST GOLF !!! KULTAUTO !!! ( Ratzinger , Benedikt )

    Jetzt stellt sich noch die Frage ob die Seite noch die 10 Millionen zugriffe erreicht. Bis jetzt sind es schon 9,3Millionen.
    http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=68191&item=4545301886&rd=1
     
  2. gnoomy

    gnoomy Senior Member

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    AW: PAPST GOLF !!! KULTAUTO !!! ( Ratzinger , Benedikt )

    Muß der eigentlich das Geld versteuern bei Privatverkauf?
     
  3. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: PAPST GOLF !!! KULTAUTO !!! ( Ratzinger , Benedikt )

    Ja!

    digiface
     
  4. OllePolle

    OllePolle Senior Member

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    AW: PAPST GOLF !!! KULTAUTO !!! ( Ratzinger , Benedikt )

    Und der Papst hat laut der Rheinpfalz (von gestern glaube ich) noch nicht mal einen Führerschein, sondern hat das Auto seinem Sekretär zur Verfügung gestellt!

    Gruß

    OllePolle
     
  5. TV.Berlin

    TV.Berlin Foren-Gott

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    AW: PAPST GOLF !!! KULTAUTO !!! ( Ratzinger , Benedikt )

    Wieso muß er das versteuern?

    Gebe nie meine ebay-Umsatz beim Finanzamt an.....
     
  6. Nala

    Nala Silber Member

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    AW: PAPST GOLF !!! KULTAUTO !!! ( Ratzinger , Benedikt )

    Ja, muss versteuert werden. War neulich dazu was im TV.

    Gewerbliche (Powerseller u.a.) Verkäufer sowieso und Private werden bei Anfragen durch Finanzämter (die beobachten) auch von Ebay gemeldet,

    Wenn ich ein altes Rad, welches sich unter Umständen fast vollständig abgeschrieben hat (Zeitwert Richtung Null), für einen Apfel und ein Ei bei ebay verticke, muss das nicht versteuert werden.

    Aber der Golf, den der Verkäufer für 9.500,00 Euro gekauft hat und dann für das 19 bis 20-fache wieder verkauft, ja, dar muss der Reingewinn versteuert werden.

    Er macht ja innerhalb kürzester Zeit einen (Spekulations-)GEWINN und keinen Verlust. Hätte er den Golf in einem halben Jahr für 7.500,00 Euro weiterverkauft und der Wagen hätte wie jedes stinknormale Auto einen geringeren Wiederbeschaffungswert gehabt (noch älter; 2 Vorbesitzer usw.), dann wird keiner noch Versteuerung schreien. Oder hat jemand es schon mal erlebt, dass, wenn er seinen Gebrauchten beim Händler in Zahlung gab, auch noch Steuern auf die Summe zahlen musste, die der Händler ihm für sein altes Auto anrechnen wollte?
     
  7. Mateux10000

    Mateux10000 Junior Member

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    AW: PAPST GOLF !!! KULTAUTO !!! ( Ratzinger , Benedikt )

    ...................................... NIX!
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. Mai 2005
  8. digiface

    digiface Foren-Gott

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    AW: PAPST GOLF !!! KULTAUTO !!! ( Ratzinger , Benedikt )

    Das ist nicht vom Gewinn abhänig. Wenn Du morgen dein altes Auto auf einem Gebrauchtwagenmarkt für 2000,-€ verkaufst, dann musst Du das auch in der Steuererklärung angeben. Denn das sind ja Extraeinnahmen. Wie das dann besteuert wird, weiss ich nicht.

    digiface
     
  9. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: PAPST GOLF !!! KULTAUTO !!! ( Ratzinger , Benedikt )

    Das ist so falsch! Die Höhe seines Gewinn ist erst mal unerheblich für die Besteuerung. Selbst wenn er 10 Mio für die Karre bekommen hätte, würde dies zunächst nicht versteuert werden, solange er kein Gewerbetreibender, sondern Privatmann ist.
    Sein Problem ist, dass er innerhalb einem Jahr das Auto gekauft und verkauft hat und somit innerhalb der Frist nach §23 EStG (private Veräußerunggeschäfte) liegt, die in diesem Fall bei einem Jahr liegt. Nur deswegen muß er den Gewinn versteuern. Die Höhe des Gewinn ist unerheblich. Pech gehabt.
    Als gesetztestreuer Bürger mußt Du auch den Gewinn aus dem Verkauf eines Fahrrades versteuern, sofern Du das innerhalb der Ein-Jahresfrist wieder verkäufst. Der Gewinn ist in diesem Fall nur steuerfrei, sofern er 512 € nicht überschreitet! Macht wohl nur keiner;)
    Abschreibungen mindern die Anschaffungskosten, dass heißt, der zu versteuernde Gewinn erhöht sich daduch! ;) Ganz abgesehen davon, dass Privatleute in den wenigsten Fällen eine AfA auf ihr Privatauto geltend gemacht haben dürften.;)
    Bedeutung hat die Hinzurechnung hpts bei bebauten Grundstücken, bei der die Gebäude-AfA geltend gemacht wurde und für die eine Frist von 10 Jahren gilt.

    Powerseller handeln nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht und beteiligen sich am allgemeinen Wirtschaftverkehr. Daher erzielen sie Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die Gewinne sind also immer zu versteuern, sowohl in der Einkommensteuer als auch in der Gewerbesteuer. Da gibt es keine Frist. § 23 EStG gilt nur für Privatverkäufe. Umsatzsteuerrechtlich kommt es drauf an, ob man die Kleinunternehmer-Regelung wählt.

    Ob Ebay von sich aus Powerseller weitermeldet, weiß ich nicht, glaube ich auch nicht. Fakt ist aber, dass das Finanzamt Ebay beobachtet und sich die Verkäufer genau anschaut. Bei Verdacht muss Ebay wohl die Daten rausrücken. Da sind schon viele aufgeflogen und dann wird's teuer...
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: PAPST GOLF !!! KULTAUTO !!! ( Ratzinger , Benedikt )

    Nein, nur wenn Du (als Privatmann!) das Auto innerhalb eines Jahres gekauft und wieder verkauft hast! Ansonsten ist der Gewinn nicht in der ESt-Erklärung anzugeben, da er unter keine Einkunftsart fällt!
    Aus dem gleichen Grund ist z. B. ein Lottogewinn nicht zu versteuern, der wird auch nicht von einer der sieben Einkunftsarten erfasst.