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Pairing - Widerspruch Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von styles, 22. Oktober 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    @ upsmike

    Der Konsumentenschutz (Verbraucherschutz in Austria) hatte im Jahr 2012 in zwei Instanzen erfolgreich 25 von 26 kritisierten AGB-Klauseln für unwirksam erklären lassen; Pairing war damals noch kein Thema.

    http://tirol.orf.at/news/stories/2575630

    Zitat:
    "... Diese und zahlreiche andere unzulässige Klauseln fanden sich in den Verträgen der Firma SKY Österreich. Konsumentenschützer der AK Tirol stellten sie fest, als sie bei Rechtsberatungen mehrere Verträge prüften. Die AK Tirol beauftragte daraufhin den Verein für Konsumenteninformation (VKI), diese als rechtlich unzulässig eingestuften Klauseln abzumahnen. Da das Unternehmen keine fristgerechte Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde eine Verbandsklage eingebracht. ..."


    In Deutschland kann der Verbraucherschutz auf Wunsch eines Betroffenen diesem helfen und auch "von Amts wegen" aktiv werden, bei wettbewerbsrechtlich bedenklichem Verhalten auch noch einfacher Abmahnungen und Unterlassungen von z.B. Sky einfordern.

    VZ kann handeln, wenn sie Anzeichen für Verbraucherbenachteiligungen erkennt, muss aber nicht. Ist auch Frage des Personals, des Budgets, und Probleme gibt es ja nun genug, die man angehen müsste, ob die Banken, im Reisegewebe, bei Versicherungen, Telekommunikation usw.

    Daher wartet der Verbraucherschutz auf eine ausreichende Anzahl Betroffener, um als Bundesverband zu handeln; und lokale VZ braucht einen Betroffenen aus der Region, denn VZ M/V darf nicht für einen Hamburger arbeiten.

    Also Beschwerden senden! Mail reicht..
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Oktober 2014
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Auf der neuen Homepage wird weiter suggeriert, dass ein Sky-Leihgerät keine Pflicht sei:

    Wie kann ich Sky empfangen?
    Sie können Sky in Deutschland und Österreich per digitalem Kabelanschluss oder Satellit empfangen. Dazu benötigen Sie einen Digitalreceiver, den Ihnen Sky auf Wunsch für die Dauer Ihres Abonnements mietfrei bereitstellt...

    Quelle:
    https://next.sky.de/hilfecenter/erstbestellung/wie-kann-ich-sky-empfangen-4371

    Ich möchte einen Vertrag mit Sky abschließen, habe aber bereits einen Digitalreceiver – geht das?
    Ja, sofern Ihr Receiver als "geeignet für Sky" bzw. "geeignet für Premiere" gekennzeichnet ist, ist dies problemlos möglich.

    https://next.sky.de/hilfecenter/erstbestellung/vertrag-mit-sky-receiver-4256

    Was ist eine Smartcard?
    Mit Hilfe der Smartcard erhalten Sie Zugang zum Programm von Sky. Auf ihr sind alle relevanten Informationen zum Empfang Ihres gewählten Programms hinterlegt. Die Smartcard wird Ihnen per Post zugeschickt. Um das Sky Programm empfangen zu können, müssen Sie die Smartcard in einen Receiver einstecken, der das Gütesiegel „geeignet für Sky“ trägt.

    https://next.sky.de/hilfecenter/erstbestellung/was-ist-eine-smartcard-4567

    Smartcard
    Mit Hilfe der sogenannten „Smartcard“ erhalten Sie Zugang zum Programm von Sky. Auf ihr sind alle relevanten Informationen zum Empfang Ihres gewählten Programms hinterlegt. Die Smartcard wird Ihnen per Post zugeschickt und muss in den Sky tauglichen Receiver eingesteckt werden.

    https://next.sky.de/bestellung/abo-konfigurieren/schritt-1-empfang-und-technik


    Hinweise zum Sky-Modul fand ich nur unter "Suche", nicht unter "Geräte" oder "Bestellung"...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Oktober 2014
  3. Marc!?

    Marc!? Lexikon

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Welche homepage ist eigentlich bindend?
     
  4. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Keine.
     
  5. kloeulle

    kloeulle Gold Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Und Sky Deutschland arbeitet doch nur noch mit Humax exklusiv zusammen oder?
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    doppelt...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Oktober 2014
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Bindend sind für meinen Vertrag in Deutschland die Absprachen (soweit beweisbar im Zweifel) und die Inhalte von Vertrag und AGB.

    Als Verbraucher (Sky-Kunde) kann ich mich auch auf Informationen in Prospekten, Homepage, Flyer, Werbung als zugesicherte Eigenschaft berufen.

    Offensichtliche Fehler und Irrtümer binden Unternehmen nicht.

    Also was bei Sky auf der Homepage steht, muss sky sich vorhalten lasen.
     
  8. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Sind die Pace Geräte alle von Humax?
    Dachte offiziell nur den HD4 Humax.

    Nun ja, da gab es vor Jahren mal ein Urteil zum Thema Waschmittelwerbung "weisser als weiss"...
    Böse Zungen könnten Behaupten das spätestens nach dieser Aktion SKY sehr an Glaubwürdigkeit verloren hat,
    man da denken könnte, das eh alles offensichtlich nicht Glaubwürdig ist.
     
    Zuletzt bearbeitet: 25. Oktober 2014
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Das wird wohl Sky nicht helfen im Streitfall. Ich schließ einen Vertrag mit bestimmten Zusagen. Auf der Homepage ist nicht klar geregelt, dass ich Leihreceiver nutzen muss, von einem Modul findet man normal gar nichts...

    Aber überlassen wir solche Folgefragen doch den beauftragten Juristen, ich hab nur mal neue Homepage zitiert, ganz sachlich und ohne weiteren großen Kommentar.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Oktober 2014
  10. SRV

    SRV Junior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Sorry, aber noch einmal meine Frage an alle:

    Wo kann man auf der neuen Sky Homepage (next.sky.de) eigentlich ersehen,
    ob bzw. welches "Empfangsgerät" der Hauptkarte zugeordnet ist?
     
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