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Pairing - Widerspruch Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von styles, 22. Oktober 2014.

Status des Themas:
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  1. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    rechtlich bindend?
    Gibt es da eine Aussage eines Rechtsberaters was die Gültigkeit bezüglich dieser auf der Seite eines Unternehmens gespeicherten Seite betrifft?
    Gerade im Hinblick auf die Informationen "geeignet für SKY" was ja von SKY einseitig bestritten wird ;)

    Es ist weiterhin strittig was überhaupt bei SKY an Aussagen/Auftritten glaubhaft sind.
     
    Zuletzt bearbeitet: 7. November 2014
  2. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Die Sky-Homepage ist nicht Bestandteil des Vertrages.

    http://www.sky.de/web/cms/de/impressum.jsp

    "Sky ist bemüht, alle Angaben und Informationen des Internetangebots richtig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Die Website wird stetig aktualisiert und ergänzt. Sky übernimmt jedoch keine Haftung oder Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der abrufbaren Informationen. Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG schließt jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung dieser Website entstehen, aus."
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    HbbTV und Pairing haben andere, auch horud, ins Spiel gebracht gestern.
    Nicht aber die VZ. Wer spekuliert da also?

    VZ sagt, dass man keinen Anspruch auf ewige Nutzung der d-box hat, es sei denn, Sky habe expizit die Nutzung dieses Gerätes für einen bestimmten Zeitraum garantiert. (Hat Sky nicht, von d-box steht nichts, nur von zugelassenem Gerät, also allgemein formuliert.)

    Wenn Sky seine Verschlüsselung ändert (von Pairing steht da nichts), dann muss der Kunde seine Hardware umrüsten oder ein Leihgerät nutzen oder evt. Sonderkündigung. Alles easy, nix Interpretation.
     
  4. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Bitte postet nur Direktlinks, falls noch mehr bekannt sind für andere Modelle. Es geht hier auch um nichts rechtliches, sondern einfach nur darum eine weitere Frage an das Kartellamt stellen zu können und ein Statement zu hinterfragen. Danke
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Homepage-Aussagen binden das Unternehmen.
    Die Klausel auf jeder gut geführten Homepage zum Ausschluss der Haftung und Bindung für den Inhalt der Homepage gilt natürlich nur im Rahmen der richterlichen Wertung. Versehen, Schreibfehler, eine vergessene Werbe-Aktion können als Fehler unbeachtlich sein, aber keine Einträge, die seit Jahren unverändert lesbar sind.

    PR HD 1000 googeln (ohne Sky). Zweiter Treffer ist schon der Eintrag auf Sky.de....

    Und Infos in Werbung, Flyern und Homepage binden ein Unternehmen als zugesicherte Eigenschaft, wie jeder informierte Bürger weiß.

    Hier im Forum haftet DF ja auch für falsche Rechtsberatung.... ;-) trotz Ausschluss im Kleingedruckten.. wie du gerade selbst feststelltest.

    Aber das ist schon alles durchgekaut, mit Quellenangaben.

    Einfach "zugesicherte Eigenschaften" googln.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 7. November 2014
  6. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    @Crom
    Zusammenfassung Deiner Argumentation
    1. Homepage ist nicht Bestandteil des Vertrages
    2. "Rückholer" sind Neuverträge
    So richtig? Daraus ergäbe sich aber zwangsläufig, dass gefühlte 99,9% der "Ramschabonnenten" überhaupt keine gültigen AGB haben(nicht in Verbindung mit der AB verschickt, Hinweise auf die Homepage sind obsolet, da nicht Teil des Vertrages) und somit noch nicht einmal den "Zwang" ein Sky-zertifiziertes Gerät zu nutzen. Entspricht das Deiner "Gesamtargumentation"? :confused:
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Das "Verlängerer" evtl. AGB-los sind, hat nichts mit der Verbindlichkeit einer Homepage zu tun.
     
  8. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Ich würde die Mail gleich gerne absenden, daher noch mal meine Frage: Waren das alle Geräte, oder gibt es noch andere Direktlinks (Vodaphone)?


    Mir geht es um nichts rechtliches, sondern nur um eine Widersprüchlichkeit!
    Danke.
     
  9. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Das "evtl." kannst Du streichen, wenn Du die "Veröffentlichung der AGB auf der Homepage" als wirksames Einbeziehen verneinst.
    Ich muss allerdings zugegeben, dass ich mir gerade nicht mehr sicher bin, ob Crom oder jemand anderes den Standpunkt vertrat, dass eine Veröffentlichung der AGB auf der Homepage als "ausreichend" anzusehen ist.

    Andersrum:
    Aufgrund der gelebten Praxis (AB ohne AGB) muss ich mich hier im Forum argumentativ entscheiden.
    1. Homepage ist verbindlich, wenn AGB, dann bitte aber auch der Rest.
    2. Homepage ist nicht verbindlich, dann wären die meisten hier wohl AGB-los und das Pairing oder die genutzten Receiver eigentlich kein Thema.

    Oder? :confused:
     
  10. Toschwil

    Toschwil Platin Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware


    Nicht nur den Hersteller, sondern auch den Verkäufer (Händler), wie ich schmerzlich feststellen musste, sogar wenn dieser die "Werbung" gar nicht kannte. Da gibt es ein schönes Urteil drüber, hier war ein Farblaser Drucker im Fokus einer Verhandlung...
     
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