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Pairing - Widerspruch Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von styles, 22. Oktober 2014.

Status des Themas:
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  1. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Das steht da aber nicht so.

    Aber mancher darf AGB halt interpretieren und andere nicht.

    George Orwell läßt grüßen: „Alle Tiere sind gleich, aber manche sind gleicher.
     
  2. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Die Smartcard wird per AGB als Voraussetzung vorgeschrieben.
    Der Leihreceiver muss von mir zusätzlich per Willenserklärung gegenüber Sky abgegeben werden. Vor Allem während der Laufzeit ist ein Leihreceiver oder Modul daher nicht mehr in ein ABO ohne meine ausdrückliche Willenserklärung einbringbar.


    Das nennt man Kulanz. Ein Anspruch während der Vertragslaufzeit auf einen Leihreicever hat man nicht - siehe AGB.
     
  3. vivaforever

    vivaforever Senior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Warum findet man dann eine Regelung zur "Zweitkarte" in den AGB?
     
  4. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Dann buche ich doch aber über die Telekom und nicht über SKY, oder?
     
  5. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Ich interpretiere nicht die AGB sondern schreibe hier, wann man z.B. kein Receiver von Sky braucht und auch zukünftig nicht. Wo ist das eine Interpretation der AGB?

    Das man als Kabelkunde unter Umständen kein Sky-Receiver benötigt, soll eine AGB-Interpretation sein, warum?

    Falsch, gibt ja auch Sky ohne Smartcard bzw. Sky auf Smartcard von z.B. Kabelanbietern.

    Das hat nichts mit Kulanz zu tun. Dadurch, dass ich ein Abo abgeschlossen habe, habe ich das Recht auf einen Leihreceiver, so möglich (natürlich wenn ich die Servicegebühr bezahle).


    Was hat das damit zu tun?

    Vertragspartner ist Sky:
    http://www.telekom.de/privatkunden/zuhause/zubuchoptionen/fernseh-optionen/-/sky-mit-entertain

    Bei Fragen und Antworten steht:

    "Wird Sky mit Entertain über meine Telefonrechnung abgerechnet?
    Nein! Da für die Sky mit Entertain Pakete der Vertragspartner Sky ist, erstellt Sky auch die Rechnung.
    Das Vertragsverhältnis zu Sky ist somit unabhängig zu dem Entertain Vertrag, d.h. durch Kündigung der Sky Pakete wird nicht automatisch auch Entertain gekündigt und umgekehrt. "
     
    Zuletzt bearbeitet: 30. Oktober 2014
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Natürlich kann mal ein Schloss gewechselt werden, sich die Verschlüsselung oder Empfangsweg ändern, dann muss was ausgetauscht oder geändert werden, aber das sind keine separaten Verträge, oder?
     
  7. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Falsch, es gibt Sky nur mit Smartcard. Es ist egal, ob diese vom Kabelanbieter oder direkt von Sky kommt. Und kommt die Karte direkt von Sky, dann ist die Smartcard nunmal Vertragsbestandteil mit Sky.

    Hahahahahah, nein.
    Du hast kein Anspruch auf einen Leihreceiver.

    Scheint, dass du die AGB überhaupt nicht gelesen hast und nun irgendwas hier hinschmierst.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    SC gehört zum Abo automatisch dazu. Wenn das Abo sich ändert, die Verschlüsselung o.ä., kann sky deine SC austauschen, einen Antrag musst du dazu nicht stellen, macht sky automatisch, du stimmst nicht zu, keine übereinstimmenden Willenserklärungen mit dem Inhalt: Ich möchte eine andere SC nutzen.
     
  9. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    So hab nochmal an das Humax Center geschrieben und dort noch einmal explizit Nachgefragt warum der PR-HD 1000 nicht mehr für SKY geeignet sein soll und sie sich bitte mit SKY bezüglich einer Aberkennung der Lizenz in Verbindung setzen möchten, ich diesbezüglich eine Verbindliche Aussage bräuchte.

    Code:
    Sehr geehrter XXXX,
    
    vielen Dank für Ihre E-Mail an das HUMAX Service-Team.
    
    Der HUMAX PR-HD 1000 ist weiterhin für die Entschlüsselung von Sky geeignet. 
    Der Kartenleser verarbeitet sowohl die V13 als auch die V14 Smartcard.
    
    Bei weiteren Rückfragen sind wir auch telefonisch für Sie da!
    
    Nutzen Sie bitte als Referenz die folgende Vorgangsnummer: XXXX
    
    Wir wünschen Ihnen eine angenehme Woche.
    
    Ihr HUMAX Service-Team
    
    Spricht denke ich für sich selbst...
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Hat doch keinen Sinn.
    Fakt ist, die AGB wollen eine Vielzahl von Fallkonstellationen abdecken, Kabel, SAT, IPTV, Receiver, Modul.

    Wir reden hier von SAT. Denn es geht hier um Pairing, vergessen?

    Was ist dazu geregelt in Vertrag/AGB?

    Der Kunde ist für die Empfangsgeräte verantwortlich, er kann auch Receiver leihen, wenn er möchte.

    Sky und ich sind sich einig, das ist ein Leihvertrag für einen Receiver, den ich abschließen kann. Ich hab ihn neulich gekündigt, Sky hat das akzeptiert, mitten im Vertrag.

    Sky behauptet auch, die Überlassung der SC sei ein Leihvertrag. Das ist Unsinn.
    Bei SAT-Usern ist die SC automatischer Bestandteil des Abo-Vertrags, ein separater Vertrag als Zusatzvertrag ist nicht möglich. Umtausch wie bei Wohnungsschlüssel ja, bleibt im Eigentum von Sky&Partner ja.

    Logisch.

    Wenn ein SAT-Kunde die Pflicht zum Leihreceiver hätte, müsste das irgendwo geregelt sein. Man kann in den AGB ja Unterkapitel für Kabel, IPTV und SAT machen, falls man IPTV über Sky buchen kann? Daher nutzen die jetzigen AGB nichts, um als Verwender (Sky) was gut belegen zu können als Pflicht des Kunden, viel zu schwammig und unklar, meine Meinung, und so auch von VZ gestern mal wieder bestätigt im Forum (aus Österreich).
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 30. Oktober 2014
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