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Pairing - Widerspruch Hardware

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von styles, 22. Oktober 2014.

Status des Themas:
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  1. SRV

    SRV Junior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Oh bitte, das geht ja gar nicht ...:winken:

    Anbieten wäre/ist ja eine Option, d.h. der Kunde kann/könnte wählen: ja oder nein

    Aber Sky hat/wird den Kunden die "Empfangsgeräte" ohne jegliche Einwilligung zukommen lassen:
    Daher eine Zwangszustellung

    Das ist bisher einmalig in der BRD, sofern man geltente Rechte u. Gesetze berücksichtigt.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Dann kannst du ja ein zweites Anfordern, spart Zweitkarte ;)

    Ich bekam heute Bestätigung der Retour meines Sky-Moduls zur Zweitkarte, das war schon vor einer Woche aus KC ausgetragen, jetzt solo V14.
     
  3. kloeulle

    kloeulle Gold Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Die Frage ist nur, wie Sky dann tatsächlich ein entstandener Schaden nachgewiesen werden soll, mir würde nur der entgangene Fernsehgenuss einfallen oder hättest du andere Ideen?
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Beispiel-Szenario:

    Ich schließ Abo ab mit Sky "Nur Smartcard", erhalte V14 und kaufe zwei hochwertige Receiver für gesamt 1000,00 EUR,
    dann nach drei Wochen Leihreceiver, große Festplatte kostet mich extra 319 EUR für Zweitkarte, die ich buchen muss, um wie geplant mein Abo in beiden Zimmern nutzen zu können, weil meine Karte gepaired wird.

    nach einem Jahr Urteil, pairing war unzulässig, Sky hätte Kunden vor Vertragsschluss über schon praktiziertes und seit 2013 vorbereitetes pairing informieren müssen, auch Verstoß gegen Vertrag, also hat Kunde Schaden von ca. 2000 EUR.

    In Widerrufsfrist konnte Kunde Vertrag nicht testen, weil Leihreceiver und Pairing erst unmittelbar danach kamen, mit Vorsatz, wie Sky mittlerweile zugibt und Lüge von Kunz einräumt. Keine Gnade bei einem Amtsrichter...


    Was für einzelnen Kunden konkret gilt, muss man VZ oder Anwalt fragen, keine Ahnung ;-)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. Oktober 2014
  5. EinBenutzerName

    EinBenutzerName Senior Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Natürlich.

    Andererseits: Gehören dann ja auch nicht die AGB zum Vertrag. Stehen ja auch nur auf der Homepage. :eek:
     
  6. kloeulle

    kloeulle Gold Member

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Gut ich kann der Logik folgen, nur bei dem 1000 € Receiver wäre ich mir nicht sicher, ob du den in voller Höhe anerkannt bekommen würdest, da du ihn ja weiterhin auch anders benutzen kannst. Aber egal, dass überlasse ich mal besser den Anwälten, Gerichten und Co.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Persönliches Pech, nennt man allgemeines Lebensrisiko ;)

    Kann doch Sky nix dafür, dass du 1000 € für Receiver rauswirfst. Die sind nicht Bestandteil des Vertrags. :winken:

    "Hochwertige Receiver", die NDS offiziell ud legal entschlüsseln können, gibt es nicht. Sind alles Krüppelreceiver mir Sky-Software, die man für umme oder geringes Entgelt mal von Sky bekommen hat. Damit wirst du vor Gericht kein Glück haben.

    Wie du schon geschrieben hast:

    Gilt für beide Vertragspartner.

    Die VZ verlangt übrigens idR ne eidesstattliche Versicherung von dir, dass deine Angaben der Wahrheit entsprechen, bevor die für dich vor Gericht gehen. Machen die, um im Falle des Falles sich an dir schadlos zu halten. Z. B. wenn während des Prozess rauskommt, dass du illegale Soiftcams einsetzt und deswegen der Prozeß zu Gunsten Sky ausgeht.

    Hast Du dem Herrn Wiens erklärt, dass du deine ursprüngliche V14 mit einer illegalen Softcam namens One4All in einem Panasonic-Receiver entschlüsselst? Und nicht mit irgendwelchen erdachten Humax-Krücken?
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. Oktober 2014
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Der Kunde hat Vertrag mit S02 abgeschlossen, zwei hochwertige Receiver zu je 500 EUR für zwei Zimmer mit 2 AC Light gemäß Tolerierung der Sky-Homepage (der Tipp zertifizierte Receiver ist ja auch kein Knüller... ;)

    Plötzlich S02 tot, dafür zwei V14 und Leihgeräte. usw.

    Wie gesagt, hier geht es nicht um genaue Schadenshöhe, sondern um Zwang zu Zweitkartenabo ohne vertragliche Grundlage, um Zwang zu Leihgeräten usw. und grundsätzlich Schaden des Kunden, der sich auf Zusagen auf Homepage verlässt, obwohl Sky schon bei Vertragsschluss mehr weiß und verschweigt.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - Widerspruch Hardware

    Sky-Abo ist ja beendet nach Prozess und Täuschung, was soll der Kunde dann noch mit Hightech, wenn extra für Abo angeschafft? Das versteht ein Richter.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - Widerspruch Hardware


    Sky zwingt niemanden zu einem Zweitabo. Du hast genau ein Abo bei Sky abgeschlossen. Vor und nach der Umstellung. Nirgends im Vertrag steht explizit drin, dass Sky gewährleisten MUSS, dass die Karte in mehreren Receivern läuft.

    Der Vertrag ist maßgebend. Und dort die vereinbarten Konditionen. Ich konnte dort diesbezüglich keine Muss-Vorschrift erkennen. Auch nicht auf der Homepage. Du etwa?

    Alles andere ist wie gesagt allgemeines Lebensrisiko.
     
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