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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. fröhn 1

    fröhn 1 Gold Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    ich habe nach den ersten Anrufen von Sky zwechs Hardwaretausch von meinen Daten im KC einen Screenshot gemacht.Nur um sicher zu gehen.das sich nicht irgend etwas "von Geisterhand" über Nacht geändert hat.Und natürlich dann auch als Nachweis,falls es hart auf hart kommen sollte.
     
  2. mabuse205

    mabuse205 Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wozu den screenshot?
    Um was zu belegen?
    Ich steige da gerade nicht durch.
     
  3. fröhn 1

    fröhn 1 Gold Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    zum belegen,das ich kein Leihgerät habe,und das mir über Nacht keines untergeschoben wird. Sky arbeitet ja mit allen Tricks.Hätte es auch ausdrucken können.:)
     
  4. mabuse205

    mabuse205 Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Aber was mag nun der Eintrag "Sky HD-Receiver schwarz" bedeuten bzw. aussagen??
    Was sollte ich tun, falls die mich fragen, was das denn für ein Receiver ist?
    Ich habe meinen letzten Receiver von denen bekommen als ich noch Kabelempfang hatte, das ist jetzt 5 Jahre her.
    Ich habe nie einen Sat-Receiver von Sky erhalten.
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Screenshot über Daten im Kundencenter hatte ich im Frühjahr auch gemacht. Bei mir steht weiterhin: "Nur Smartkarte".
    Tausch der Hardware kommt erfahrungsgemäß oft dann, wenn die Kündigungsfrist gerade "versäumt" worden ist und man weitere 12 Monate an Sky gebunden bleibt, denn der Hardwaretausch soll ja nicht zu Kündigungsgedanken verleiten...
    Welche Technik der Kunde von Sky leihweise zur Verfügung gestellt bekam, muss Sky dem Kunden nachweisen, nicht umgekehrt. Soweit es selbst gekaufte Receiver (angeblich oder wirklich) waren oder von Sky verschenkte Geräte, muss der Kunde nichts mitteilen und verantworten. Kann ja defekt und entsorgt worden sein, was einem selbst gehört an Geräten....
    Wenn Sky dem Kunden einen Leihreceiver aufdrücken will, ABLEHNEN! Nach AGB hat man auch das Recht, eigene Technik anzuschaffen und zu nutzen, dies ist immer einem Leihgerät von Sky (was auch nicht kostenlos zu haben ist) vorzuziehen, um sich besser gegen Pairing wehren zu können.
     
  6. max1

    max1 Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wo steht denn dieses entscheidende Wort "nur"?:confused:

    Bei mir steht wohl
    Sky+: Nein
    Sky Anytime: Nein
     
  7. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Dann schickt einem Sky eben das CI+Modul. Das kann man ja auch mit eigener Technik nutzen. Deswegen gibt es ja dieses Modul. Aufnehmen kann man dann leider nicht mehr (Ausnahmen bestätigen die Regel). Das man aufnehmen kann, steht aber nirgendwo in den AGB.
     
  8. steffen1273

    steffen1273 Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Hallo zusammen, meine Frage:
    Was passiert wenn man im Urlaub oder auf Arbeit ( Montage ) ist, und ein Hausmitbewohner das Paket von Sky ( Receiver mit neuer Karte ) annimmt. Gilt es dann als angenommen oder kann man es dann immernoch als nicht angenommen zurückschicken. :confused:
     
  9. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Gilt als angenommen, aber kann man immer noch Retour schicken. Retour-Karte liegt ja meist bei.
     
  10. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen


    Oder auch nicht, morgen sind es bei mir 9 Wochen seit der Androhung. Ich habe denen klipp und klar geschrieben, daß ich einer einseitigen Vertragsänderung nicht zustimme.
     
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