1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Schmolli

    Schmolli Junior Member

    Registriert seit:
    4. Oktober 2004
    Beiträge:
    89
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    16
    Technisches Equipment:
    Venton Unibox HD eco+ 2x DVB-S2 mit 1TB FP, Edision Optimuss OS2 mit 500GB FP, Edision Optimuss OS2+ mit 1TB FP, Edision Piccolo (Gartenlaube), 85er Technisat mit INVERTO LNB Extend Quad Long
    Anzeige
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    @chris1969
    Das Sky dagegen vorgeht ist ja vollkommen legitim, ich erwarte aber das ich nicht mit abgestraft werde in dem ich meine hochwertige Empfangstechnik nicht mehr nutzen kann!
    Da soll sich Sky gefälligst was kundenfreundliches einfallen lassen!
     
  2. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

    Registriert seit:
    21. September 2009
    Beiträge:
    4.697
    Zustimmungen:
    1.852
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Formaljuristisch ist das eben gerade nicht eindeutig, denn im ausschließlichen Privatbereich ist CS durch § 108 b UrhG gedeckt bzw. straffrei. Die AGB stehen nicht über den Gesetzen bzw. können AGB keine neuen rechtlichen Tatbestände erschaffen. Deswegen heißt es auch "unzulässig" und nicht "gesetzlich verboten" oder "strafbar".
     
  3. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

    Registriert seit:
    16. Januar 2006
    Beiträge:
    4.868
    Zustimmungen:
    1.364
    Punkte für Erfolge:
    163
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Im November 2011 kam meine S02 Zweitkarte.Im Anschreiben
    als Überschrift: Bestätigung Ihres Multiroom Service.
    Lässt auch viel Spielraum für Interpretationen.
     
  4. toni66

    toni66 Silber Member

    Registriert seit:
    15. April 2010
    Beiträge:
    585
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    Samsung UE 40 ES 6710, Technisat Digicorder HDS2, Alphacrypt TC-Modul, HD+CI-Modul
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Sorry, dass ich dir widerspreche. Die von dir zitierte AGB-Regelung Stand Juni 2010 (die ich mir warum auch immer gespeichert habe) hat den "Pairing-Passus" auch. Siehe Ziff. 1.3.5. dieser AGB-Fassung. Da aber jede "Rückholung" nach erfolgter Kündigung keine Vertragsverlängerung, sondern einen jeweils neuen Vertrag mit neuer Laufzeit darstellt, gilt hierbei die dann aktuelle und nicht mehr irgendeine frühere AGB-Fassung. Was aber keiner der mir bekannten AGB-Fassungen zu entnehmen ist ist der Punkt, dass kompatible Digitalreceiver ausschließlich die Sky-eigenen Leihreceiver sein sollen bzw. sind. Auch das hat Sky bisher nicht "verlangt".:winken:
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Mai 2014
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.903
    Zustimmungen:
    23.922
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wo liegt Deine Qualifikation, das Du sowas als Fakt behaupten kannst ? :mad:

    :eek:
     
  6. ich-bins

    ich-bins Senior Member

    Registriert seit:
    28. Februar 2014
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Kennst Du wirklich die AGBs von Sky?
    Die 2010 haben diese Aussage:
    1.2.1 Der Abonnent benötigt zum Empfang der Sky Programme ein für die Sky Programmangebote und die Zusatzdienste jeweils zugelassenes, kompatibles Empfangsgerät (im Folgenden „Digital-Receiver“ genannt).

    Hier stehts nichts davon, das der Kunde den Skykrüppel verwenden muss. Die Zulassung ist nicht auf Sky Geräte begrenzt, sondern da hier keine Einschränkung gemacht wurde, auf alle Empfänger welche in DE eine Zulassung im Sinne des Gesetzgebers haben, das war doch früher die FTZ und heute ist es die CE Erklärung.
     
  7. captaindyck

    captaindyck Silber Member

    Registriert seit:
    25. März 2004
    Beiträge:
    866
    Zustimmungen:
    50
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Hör doch mal mit dem §108b UrhG auf. Das ist doch alles Nonsens. Darin geht es ausschließlich um die Festlegung eines Strafmaßes. Nur weil etwas nicht mit einer Strafe belegt ist, heißt das nicht, dass es auch erlaubt ist.

    Du musst auch den §95a UrhG lesen. Dort geht es nämlich um denselben Sachverhalt, nur dass eben dort die eigentliche Festlegung stattfindet, was im Bereich der Umgehung "wirksamer technischer Schutzmaßnahmen" erlaubt ist und was nicht, während in §108 nur das Strafmaß bei Nichtbeachtung von §95 steht.

    Das schließt ein Verbot im privaten Bereich ein, zumal auch in den in §95b aufgeführten Ausnahmen nirgends der rein private Einsatz als Ausnahme zugelassen ist.

    Und da die Umgehung der Schutzmaßnahmen eben grundsätzlich verboten ist, geht Deine Argumentation, dass die Sky-AGB hier gewissen Rechten des Kunden aus dem UrhG entgegenstehen, ins Leere. Auf Basis des §95a könnte ein Rechteinhaber ggf. zivilrechtliche Ansprüche geltend machen. §108a schließt eine Strafverfolgung seitens der Strafverfolgungsbehörden bei rein privatem Handeln aus. Das ist aber eben nicht damit gleichzusetzen, dass das Ganze im Privaten erlaubt ist!

    Ich würde mich da schon eher fragen, inwiefern §§95 und 108 überhaupt auf alternative Receiver anwendbar sind, ob hier überhaupt eine "wirksame" technische Schutzmaßnahme umgangen wird.

    Das ist aber letztlich egal. Da Du die AGB-Pflicht zum zugelassenen Receiver/Modul zumindest so nicht kippen kannst, kann Sky weiterhin auf dem Krüppelreceiver beharren und wenn sie Lust haben, durch Pairing alle Alternativ-Hardware aussperren.
     
  8. Tigerle

    Tigerle Silber Member

    Registriert seit:
    20. September 2009
    Beiträge:
    523
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Egal ob alte oder neue AGB gelten, bin ich der Meinung, dass Sky dem Kunden keinen Leihreceiver aufzwingen kann, sofern das nicht bereits bei Vertragsabschluss vollzogen wurde und demzufolge auch im Vertrag aufgeführt sein muss.

    Individualabreden haben Vorrang vor den AGB, auch wenn diese im Widerspruch zu den AGB stehen. Wenn man also bei Vertragsabschluss keinen Leihreceiver vereinbart hat (durch Annahme der Bestell-Option "Ich habe bereits einen eigenen Receiver") und das Abo ohne Leihreceiver schon Monate oder gar Jahre vollzogen wurde, dann muss man auch nachträglich keinen Leihreceiver oder CI+-Modul akzeptieren. Und das sollte man als Kunde auch nicht!

    Sky darf zwar sein Verschlüsselungssystem ändern und neue Smartcards ausgeben, muss dann aber seinen Bestandskunden mit eigenem Receiver die Wahl lassen, ob diese durch Annahme und Inbetriebnahme der Sky-Schrottbox eine Vertragsänderung akzeptieren, oder ob diese Kunden durch Austausch ihrer eigenen Hardware, die Empfangsvoraussetzungen wiederherstellen wollen.
     
  9. srumb

    srumb Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Leute, kann ich bei Euch auch mit meiner Rechtsschutzversicherung bezahlen?
     
  10. ich-bins

    ich-bins Senior Member

    Registriert seit:
    28. Februar 2014
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Da steht:
    1.3.5 Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Digital-Receiver verwendet wird.

    Ja ich hatte eine SNR meines Receivers angeben müssen, und auch dürfte einleuchtend sein, das man gegen die Regeln verstößt, wenn man ein anderes Gerät benützt, als welches man angeben hat. Und ich hatte ja erst mal einen Easy world, welcher mir zu groß war, und habe dies sogar 2009 ordnungsgemäß gemeldet, wo auch nach der SNR gefragt wurde.

    Und klar ist das dies natürlich nicht für die Sparer war, wo sich Rückholen ließen, die alten Regeln gelten ja nur für die Bestandskunden, welche auch nicht mal eine Vertragsänderung bis heute gemacht haben. Da hat mein RA ganz genau nachgefragt, also hätte ich auf einen der Werbeanrufe nur ein mal ja gesagt, als es hieß, sie bekommen gratis dazu. Da war ich immer stur, da ich eh kaum Fernsehe, also sagte ich denen ja auch immer am Telefon, ich will keine Angebote, so oder servus.
    Wäre ich Fernsehverrückt, dann hätte ich bestimmt solche Angebote wahrgenommen, ohne auf die Sachen mit dem Recht zu achten. Heute freue ich mich, das ich nicht auf die Angebote eingestiegen bin, sondern eben es laufen lies.
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.