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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Super beschrieben,
    ja ich glaube auch das die AGB Feteschisten nichts auch dem Ärmel zaubern können.
    Da frage ich mich eher, was sind bei Sky für Leute tätig, das ein privater Kunde keine ausgeprägten Rechtskenntnisse hat, ist ja normal, aber bei einer Firma, welche so reagiert?
     
  2. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Er ist solange zugedreht bis er von der Szene wieder geöffnet wird und zwar so, dass man wie bisher auch ganz legal wieder alternative Hardware einsetzen kann. Ich bin da recht zuversichtlich.

    Wenn man einen Abovertrag in Hauptleistung und Nebenleistungen zerlegt, dann wackelt da imho auch nix. Sky ist vertraglich dazu verpflichtet, dass der Kunde seine abonnierten Sender auf einem geeigneten Display seiner Wahl ansehen kann. Das ist zweifelsfrei die Hauptleistung. Bedingt durch einen Hardwarechange kommt Sky dem mit der kostenlosen Stellung eines Leihreceivers nach. Der Funktionsumfang des Receivers ist nirgendwo im Vertrag beschrieben und kann bestenfalls wenn überhaupt nur eine Nebenleistung darstellen.


    Und bis klar ist was Sky wirklich für Ziele verfolgt bzw. in Zukunft an alternativer Hardware möglich ist habe ich mein Abo vorsorglich gekündigt und das der Kundenrückgewinnung am Telefon neulich auch so als Kündigungsgrund verargumentiert. Ein lebenswerte Existenz ist entgegen der Sky-Propaganda auch nach/ohne Sky möglich. Man fällt da nicht in eine depressive Sinnkrise oder so.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Mai 2014
  3. toni66

    toni66 Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    "Pairing" ist in den AGB "geregelt" (" Zuordnung der Karte zu einem Receiver KANN verlangt werden"). Mit Willkür gebe ich dir insoweit Recht, dass Sky eben (derzeit) nicht VERLANGT, sondern durch die "Hintertür" ("Nutzung aller technischen Möglichkeiten") offensichtlich versucht, die Anpassung ohne ausdrückliche Erwähnung dieses (weil unpopulären) "Nebeneffekts" vorzunehmen. Dass das bei Bestandsverträgen (aus meiner Sicht) so nicht laufen kann, übersieht man.:cool:
     
  4. Teoha

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    "ganz legal" ist irreführend, aber das weisst Du ja, Du hast das Wording ja extra so gewählt. ;) Verstoss gegen AGB (die erstmal gültig sind, solange nicht anderes festgestellt ist) bleibt es allemal.
    Kein offensichtlicher Gesetzesverstoß, da sind wir einer Meinung. (Zusätzlich stünde noch hier und da die Verletzung von Lizenzrechten im Raum.)

    Alles so ganz einwandfrei und trallala darzustellen, ist auch nicht ganz korrekt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Mai 2014
  5. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Im Juni 2012 hatte ich HD+ dazugebucht. In dem Schreiben steht u.a.
    folgender Absatz: Für den Empfang der HD+Sender benötigen Sie einen HD
    Receiver für Satellitenempfang sowie eine NDS Smartkart.
    Hier steht nichts von einem Sky HD Leih Receiver!!!!
    Wie bewertet Ihr diese Aussage?
     
  6. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen


    Habe gerade nochmal in den Unterlagen nachgesehen,hier AGB 290/09
    "die gleichzeitige Nutzung mehrerer Digitalreceiver mit nur einer Smartkart oder die Verteilung der Verschlüsselungsdaten der Smartkart
    über ein Netzwerk ( z.B. (W)Lan , VPN,Internet) ist unzulässig"
    Formaljuristisch eindeutig.Frage ist nur , ob soetwas vor Gericht Bestand
    hätte. Wäre so , als wenn mir Daimler vorschreiben will , welche Strassen
    ich nur nutzen darf. Oder habt Ihr bessere Beispiele?
     
  7. chris1969

    chris1969 Wasserfall

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Du hast aber die akzeptierten AGB von Sky D. einzuhalten wie Sky selber auch, ganz einfach. Wenn Du sagst, Du betreibst Cardsharing "nur privat" ist das aber keine Geschäftsgrundlage und kein Argument vor dem Gericht. Es gibt genug illegale Cardsharing Angebote inclusive der Hersteller von Linux-Receiver die darauf setzen. Das Sky D. dagegen vorgeht ist vollkommen legitim. Das erwartet der ehrliche Kunde auch. Das Pairing zwischen Sky NDS-Karte(V14) und Sky NDS-Receiver/CI+Modul ist dafür ein sehr gutes Mittel und üblich in Europa. Man hat sowieso keine Fremdhardware zu benutzen. Da gibt es auch kein Sonderkündigungsrecht des Kunden. Das ist alles durch die AGB von Sky abgedeckt und rechtskonform.
     
  8. chris1969

    chris1969 Wasserfall

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das kannst Du vergessen.
     
  9. crazytv

    crazytv Talk-König

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wenn genug Breitbandpower vorhanden, und man nicht gerade live Fußball braucht, findet man genügend Alternativen, das stimmt.

    Die hatten ja bereits vorletzten Jahr die V13 gegen V14 bei mir getauscht und mit Verlängerung jetzt auch nichts geändert. Ich hoffe, ich kann noch lange mein "nur Smartcard" Abo behalten, denn auf deren Leihhardware habe ich wirklich kein Bock. Mal ganz abgesehen davon, dass ich im Zweifel nur für die Smartcard haften mag statt zusätzlich für einen geliehenen Receiver/CI+ Modul.
     
  10. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nach der alten AGB_D_Std_010610, welche ja seltsamer Weise auf der Seite von Sky seit ein paar Wochen verloren ging, ich habe sie ja für den RA auf dem Rechner abgespeichert, steht das nur dazu:

    1.2.1 Der Abonnent benötigt zum Empfang der Sky Programme ein für die Sky Programmangebote und die Zusatzdienste jeweils zugelassenes, kompatibles Empfangsgerät (im Folgenden „Digital-Receiver“ genannt).

    Also genau das hat man ja als Kunde, mit seinem eigenen Receiver genüge getan, Pairing oder die Punkte 1.4 gibt es in der AGB gar nicht.
    Und die zum Zeitpunkt des Abschluss des Abo gültige AGB ist nun mal auch für meinen RA, den Punkt wo er ansetzt.
    Die neuen AGB sind da schon eher schlecht für den Kunden. Und da es sich ja mehr um Bestandskunden dreht, welche nie mal zum Spaß gekündigt haben, gelten nach Fachmeinung eben die alten Regelungen.
    Mein RA sagte auch nach dem er alles mal gelesen hatte, bei den neuen haben die es berichtigt.
    1.1.1 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (im Folgenden: Sky) stellt dem Abonnenten das vereinbarte
    Programmangebot sowie den Zugang zu den verfügbaren Zusatzdiensten (derzeit insb. Sky Select, Sky Select
    HD, Sky Anytime und Blue Movie) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung.
    Zum Empfang der HD Inhalte ist der Abonnent nur nach Buchung des entsprechenden Sky HD Programmangebotes
    berechtigt. Die Nutzung der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem Abonnenten
    ausschließlich auf den von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten
    (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) - im folgenden „Empfangsgerät“ genannt - gestattet

    Nach dem hier so auf den AGB herum geritten wird, das ist eben leider die neue Regel. Ob diese mit den Gesetzen vertretbar ist, steht wo anders geschrieben.
     
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