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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Sky pairt ihre Smartcard. Die "zugekauften" Sender profitieren davon, dass sie die Verschlüsselung komplett auf Sky abwälzen. Dann aber auch zu den Bedingungen von Sky. Wem es nicht passt, kann ja kündigen.
     
  2. PLE

    PLE Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Zumindest Sportdigital gibt es auch bei AustriaSat
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Zur rechtlichen Beurteilung des Pairing aus kartellrechtlicher Sicht ist zu ergänzen, dass ein freier Markt der Receiverhersteller angeblich durch das Sky-CI+-Modul gewahrt bleibt. Dabei übersieht man jedoch, dass durch dieses Modul eine Aufnahmemöglichkeit dem Kunden vollständig genommen wird, während Sky mit eigenen Receivern (auf Wunsch) eine Festplatte für Aufnahmen für den Zeitraum des Abonnements anbietet.
    Wie wäre denn die Wahrung des freien Receiver-Marktes zu beurteilen, wenn das Sky-Modul in fremden TV-Geräten und Receivern nur Schwarz-Weiß-TV oder SD-Empfang ermöglichte?
    Soweit hat sich das Kartellamt keine Gedanken gemacht, wenn es eine Ausgrenzung anderer Hersteller durch die marktbeherrschende Stellung von Sky und das aktuelle Pairing bislang verneint.
    Ich erachte die Aufnahmemöglichkeit als so wesentlich, dass keine Rede von einem freien Gerätemarkt sein kann, wenn nur die Sky-Hardware eine Nutzung der Festplatte erlaubt, um die Lieblingsserie aufnehmen zu können für den Folgetag. Vor dreißig Jahren bereits hatte nahezu jeder Haushalt einen Videorekorder, auch heute muss eine Aufzeichnung für zeitversetztes Fernsehen in Ausstrahlungsqualität (evt. mit elektronischem Verbot einer weiteren digitalen Kopie) möglich sein. Wer mit Schulden Exklusivrechte für Sport und Filme erwirbt, muss auch einen diskriminierungsfreien Zugang für Kunden und technische Anbieter gewähren.
    Ich war auch im April/Mai vom Kartentausch überrascht worden, hab trotzdem heute Abend "White House Down" auf Blu-ray in HD gebrannt für rein privaten Gebrauch. Denn ich hab darauf bestanden, mir eine ungepairte Karte V14 zuzusenden, wie bei Vertragsschluss (als SO2) vereinbart. Ich empfehle auch jedem anderen hier, sich nicht von Sky veräppeln zu lassen. Wenn Sky wesentliche Änderungen herbeiführen will, dann kann Sky ja den Vertrag gegenüber dem einzelnen Kunden ordentlich kündigen und unter neuen Bedingungen ab 2015 neu abschließen, aber nicht als Verarsche, wie derzeit praktiziert.
     
  4. headbanger

    headbanger Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wurdest du auch kurz nach ende deiner Widerrufsfrist zwangsbeglückt?
    Oder mitten im Vertrag?
     
  5. ChrisH77

    ChrisH77 Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    So nun hat sich gerade mein Vertrag bis August 2015 verlängert und schon kommt die Ankündigung das ich neue Hardware und und eine neue Karte bekomme. Habe dem Heute telefonisch Widersprochen und meinen Vertrag über die Homepage gekündigt und der Vertragsverlängerung bis 2015 widersprochen. Schauen wir mal was dabei raus kommt.
     
  6. headbanger

    headbanger Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Du bist der Erste der den Bescheid noch während der Widerrufsfrist bekommt.
    Hat sich da Jemand bei Sky vertan:D?
     
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wie kann sich der Vertrag im Juni 2014 bis August 2015 verlängern? Und sollte es ein Vollpreisabo sein, was sich normal verlängert hat, gibt es keinen Widerruf, da sich am Vertrag nichts geändert hat.
     
  8. TheGood

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    6-8 wochen kuendigungsfrist


    Aber wie du sagst, das kann man nun nicht mehr rueckgaengig machen...
     
  9. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nein, rückgängig machen geht nicht bei einer regulären Vertragsverlängerung (zum Vollpreis).
    Aber warum sollte er nun einen Leihreceiver akzeptieren? Darüber hat er wahrscheinlich keinen Vertrag abgeschlossen, nehme ich mal an.

    Ich kann nur immer wieder dazu raten, den Receiver nicht anzunehmen und gegenüber Sky nur einem reinen Kartentausch zuzustimmen.

    Sollte es sich um einen Rückholer (das wäre dann ein Neuvertrag) handeln, und man sich noch in der Widerrufsfrist befindet, dann wäre natürlich der Widerruf am einfachsten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. Juni 2014
  10. Moviefan12

    Moviefan12 Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Deine Ausführungen sind natürlich absolut korrekt. Was Du aber übersiehst ist die Tatsache, dass Sky den Kunden diesmal den Receiver UMSONST überlässt und keine (zusätzliche) Gebühr verlangt. Zudem kann der für-lau-Receiver auch nicht aufnehmen, das ist erst möglich wenn die Festplatte dazu genommen wird.

    Rein rechtlich gesehen findet also keine Monopolisierung des Receiver-Marktes statt, da Sky ja gar kein Marktteilnehmer ist. Es werden ja keine Receiver verkauft bzw. vermietet.

    Sky ist auch nicht allein mit dieser Praxis. Denk mal an T-Home, und an die vielen anderen EU-Länder mit ähnlichen Situationen. Bis auf DACH und Benelux sind das alles CI+ Länder mit Aufnahmebeschränkungen, die für die Receiver der Pay-TV-Anbieter nicht gelten (Ausnahme Sky Italia und BSkyB, da gibt's nicht mal CI+).

    Ob Sky mit dieser Argumentation durchkommt ist fraglich. Aber solche Verfahren dauern ewig und so bald wird sich nichts ändern.

    Es sei denn

    a) die Kunden lassen sich das nicht bieten und springen massenweise ab
    b) jemand knackt das Pairing.

    Leider sind beide Möglichkeiten wenig wahrscheinlich.
     
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