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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

Status des Themas:
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  1. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Weil in meinem Fall um alte AGB geht.
    Ausserdem können auch neue AGB unwirksam sein , wie Du lesen kannst.
    Die haben mir am Telefon mehrmals die AGB als Grund genannt , warum ich
    jetzt auch einen Leihreceiver nehmen muss.
     
  2. werbehasser

    werbehasser Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nach Möglichkeit keine Verträge per Telefon abschließen, sondern sich das Angebot - zwecks Prüfung - schriftlich zuschicken lassen!
    (ist nicht "gegoogelt" sondern ein gutgemeinter Rat (m)eines Anwalts);)

    Bekanntlich versprechen gerade die Telefonboys von Sky am Telefon viel und streiten es später wieder ab.
    Ist mir auch schon passiert.:wüt:
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Sky verschickt fast nie solche (Rückhol-) Angebote per Post oder Mail. Da hilft nur gute Kontrolle des Bestätigungstextes und ggf. Nutzung des Widerrufsrechtes.

    Hast du kein Sky Abo ?
     
  4. se7en

    se7en Platin Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Was aber auch die Unseriösität des Unternehmens Sky widerspiegelt.
     
  5. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Eine flexible Handhabe von Rückholangeboten ist mit einem massiven Verschickung von Mails oder per Post gar nicht nicht gegeben und viel zu aufwendig.


    Eine Bestätigung eines Angebotes erfolgt hingegen immer schriftlich mit Widerufsrecht.

    Man sollte hier mal wirklich etwas den Ball flacher spielen und nicht ständig etwas kritisieren was an den Haaren herbeigezogen ist.
    Es gibt mitunter auch Anwälte, die sich und ihre Tipps wichtiger nehmen als sie sind, um sich und ihre Rechnungen zu legitimieren. ;)

    Telefonmarking ist ein völlig gebräuchliches Mittel und ist Kundenbindend.

    Zurück zum Thema.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juni 2014
  6. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen


    Damit hab ich kein Problem und Hörfehler sind immer mal möglich.

    Ich habe mit Premiere / Sky abgesehen von dem Gängelreceiverbrief noch keine schlechten Erfahrungen gemacht, aber es scheint doch relativ häufig vorzukommen, daß anderes schriftlich bestätigt wird als vorher am Telefon.

    Auch das kann mal passieren, Fehler sind menschlich, aber es scheint bei Sky überpropotional häufig vorzukommen, daß das passiert - und in der Regel ist der Kunde im Unrecht.

    Ich bin jetzt allerdings auch kein Dauerkündiger, aber mir wäre das zu mühselig, dann wieder hinterherzurennen oder gegebenenfalls zu widerrufen. Mich hätte man als Kundin damit definitiv verloren, würde mir das mehr als einmal passieren.
     
  7. werbehasser

    werbehasser Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Zitat: "Telefonmarking ist ein völlig gebräuchliches Mittel und ist Kundenbindend."


    Aber spätestens dann, wenn das telef. Angebot in Schriftform verweigert wird und gleichgfalls das Interess des Anbieters plötzlich erlischt, darf man von Unseriösität ausgehen,egal wer der Anbieter ist.

    Sky hat mir noch kein Telefonangot schriftlich bestätigt!


    In der heutigen Zeit sind Anwälte (leider) ein notwendiges Übel, mit dem man immer öfter konfrontiert wird.
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wenn Du auf ein Angebot eingehst wird dieses Angebot immer schriftlich bestätigt mit Widerufsrecht.

    Im Übrigem hatte ich schon Angebote auch im Kasten mit personalisierter Telefonnummer, was aber eher die Ausnahme ist.
     
  9. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Für ein Angebot braucht man kein Widerrufsrecht. Das nimmt man bei Nichtgefallen einfach nicht an.

    Ein Widerrufsrecht gibt es nur für telefonisch/online geschlossene Verträge.

    Insofern hat werbehasser Recht. Mir hat Sky auch noch nie ein telefonisch unterbreitetes Angebot auf Wunsch schriftlich zugesandt.
    Und das ist unseriös - zumindest in meinen Augen.

    Es ist mittlerweile ja ein offenes Geheimnis, dass Sky Dir am Telefon alles erzählt nur um den Vertragsabschluss zu machen. In überwiegender Anzahl der Fälle dürften das bewusste Falschaussagen sein, an ein Versehen oder die Unwissenheit des CCAs glaube ich nicht mehr. Dafür gibt es einfach viel zu viele berichtete Fälle. Und Vieles davon habe ich auch schon selbst erlebt bzw. persönlich aus meinem Bekanntenkreis erfahren. Da muss ich mich gar nicht auf anonyme Forenposts beziehen.

    Die Falschaussagen reichen vom Preis, über die Laufzeit (Laufzeitneustart bei Zweitkartenbestellung, Laufzeitbeginn zum vereinbarten Termin), Vertragsumfang (SkyGo, HD-Feeds, HD inklusive) bis hin zu den Zusicherungen wie z.B.: es gibt kein Pairing und sie können Ihre Hardware natürlich weiternutzen. Bei Sky hat das System.
     
  10. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ich lach mich schlapp... :LOL:
    Wo soll das denn bitte schön in den AGB stehen?

    Und selbst wenn das so wäre, eine solche Klausel in den AGB wäre sowieso unwirksam.
     
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