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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Schön, das du anfängst deine Grundsatzaussage zu relativieren. Ich sehe Hoffnung für Dich.
    Und deine paypalgeschichte bezieht sich nicht auf die Nutzung des Mediums Email, sondern auf die Vorgehensweise eine Änderung durch Stillschweigen anzuerkennen.
    Auch wenn paypal diesen Text per Post geschickt hätte, wäre er genauso zweifelhaft gewesen.

    Aber egal, ich wollte nur versuchen klarzumachen, das eine schwarz/weiß-Aussage wie deine (Email ist ungültig) im Rechtswesen so gut wie nie zutrifft. Es gibt immer ein "aber". Ich behaupte ja auch nicht, das Emails immer Rechtsgültigkeit haben.
    Können wir uns darauf einigen ?
     
  2. Hugo Armani

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Gerne, und du merke dir bitte einmal das man nicht von anderen fordern sollte, was man selbst nicht bereit zu liefern ist, sowas kann schnell zum Boomerang werden. :)

    Generell gilt doch hoffentlich immer noch Pacta sunt servanda, einseitig kann ein Vertrag nicht geändert werden, denn Vertrag ist Vertrag und eine Änderung verlangt nach Zustimmung.
    Gibt man diese Zustimmung nicht muß der Vertrag gekündigt werden, richtig?
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juni 2014
  3. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nö, dann gilt einfach der geschlossene Vertrag weiter.

    Die neue Hausordnung, die mein Vermieter mir mal durch Einwurf in den Briefkasten zum Vertragsbestandteil machen wollte, konnte ich geflissentlich ignorieren (da hat er zudem noch so ziemlich alles nachträglich aufgenommen, was der BGH gerade eh verboten hatte, also war es im Ergebnis eh egal).
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juni 2014
  4. lastsamurai

    lastsamurai Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Hängt vom Anbieter ab. Ich habe einen lokalen Kabelanbieter (RFT Brandenburg) und von Sky ebenfalls eine V14 erhalten. Mal schauen, wie lange diese noch in meinem Gigablue-Receiver läuft.
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ok, wenn du es nicht lassen kannst.

    Kein Boomernag vorhanden. Vertragsunterlagen per mail sind an der Tagesordnung im Geschäftsverkehr. Ich muss keinen Beleg für Ist-Zustände geben.
    Wenn Sky dir per email die Bestätigung der VVL mit Widerrufsbelehrung und AGB schickt (wie es millionenfach gemacht wurde), dann ist das meiner Auffassung nach gültig.
    Und wenn nicht, muss das erstmal belegt werden.
    Letztmalig:
    Ich habe nur deine Aussage richtiggestellt, das einen Übermittlung per Email IMMER ungültig ist.
    Ich habe nicht behauptet, das eine Übermittlung per Email immer gültig ist.
    Finde den Unterschied.....und denjenigen, der Belege finden muss.

    Korrekt, hat jetzt aber nichts mehr mit em "email" als Zustellmedium zu tun.

    Falsch. Natürlich gilt dann: "Pacta sunt servanda".

    Tausende und abertausende in Deutschland. Nicht so viele wie bei den grossen KNB, aber schon eine nennenswerte Anzahl.
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juni 2014
  6. werbehasser

    werbehasser Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nochmal zum Thema Zustellung


    Grundsätzlich gilt:



    Wenn die ordnungsgemäße Zustellung eines Schriftstücks - hier (geänderte) AGB - nicht nachweisbar ist, hat das in der Regel zur Folge, dass das Schriftstück als nicht zugestellt gilt.
    Als gerichtsverwertbare Nachweise zählen bspw. "Einschreiben mit Rückschein" oder Fax mit Sendebericht, keinesfalls aber eine E-mail oder als normaler Post verschickt!

    Bei diesbezüglichen Streitigkeiten stünde einzig "Sky" (nicht nur vor Gericht!) in der Beweispflicht und nicht der Skygeschädigte!
    (ist alles gesetzl. und rechtskräftige Urteile geregelt)
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ich werde dazu ab jetzt nichts mehr posten, das "Google-Wissen" mancher hier ist mir zu einseitig und hat mit der Praxis nichts zu tun. Auch vor Gericht nicht.

    Nein, es geht nicht um geänderte AGB. Niemand hat je von Sky eine Änderungsmitteilung zu den AGB erhalten.
    Es ging allein darum, das auch emails rechtliche Relevanz haben (können) und nicht pauschal "ungültig" sind.

    (Aber es ist gut zu wissen, das tw. meine Online-Shop-Käufe vor Gericht anfechtbar sind, da ich ja (mangels Nachweis) niemals ein Einschreiben oder Fax der Rechnung/des Vertrages, der AGB und sonstwas erhalten habe)
     
    Zuletzt bearbeitet: 6. Juni 2014
  8. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das ist nicht als Widerspruch gemeint sondern nur als Ergänzung:

    Es gibt noch andere Wege eines gerichtsverwertbaren Nachweises, wenn jemand z.B. die Freischaltung einer mit dem Schreiben mitgeschickten Smartcard anfordert, ist dieser Nachweis ebenfalls erbracht.

    Ebenso der einfachste Weg: Kunde erwähnt die ihm mit Schreiben vom ... zugangenen AGB.
     
  9. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Sowas hat niemand behauptet. Die Gegenseite kann nur nicht beweisen, dass Dir Rechung und/oder Mahnung zugegangen sind. Im Normalfall ist dieser Nachweis aber auch entbehrlich.

    Und wenn der Händler so verschickt, dass er den Zugang der Ware nicht beweisen kann, hat er selbst Schuld, denn das ist ebenfalls sein Risiko.
     
  10. werbehasser

    werbehasser Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

     
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