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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. Teoha

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Kurz gesagt ja. Bis Mitte 2015 werden wohl alle SAT-Kunden zwischen der Skyhardware und der Kündigung wählen müssen.
    Um deinen TS weiterzubetreiben könntest du das Sky CI+ Modul nehmen, müsstest allerdings auf die Aufnahme von Skysendern verzichten.
     
  2. tomcologne

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Warum redes du immer von Änderungen der AGB? Die Mehrzahl hier kündigt doch regelmäßig und lässt sich zurückholen. Die Uralt-AGB sind damit eh hinfällig, da man diesen Vertrag ja gekündigt hat. Bei einer Verlängerung ist man dann in der aktuellen Preis- und Vertragsstruktur.
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ja, aber die jeweils aktuellen AGB gelten trotzdem nur, wenn man sie erhalten hat. Ich zumindest habe bei meiner letzten Verlängerung keine erhalten.

    Und richtig, das mit der Änderung trifft hier bei Sky gar nicht zu. Wer nie kündigt und verlängert (also die langjährigen Vollzahler) für den gelten immer noch die alten AGB vom damaligen Abschluss.

    Für die jährlichen Kündiger ist die Sachlage so, das die sogenannte VVL ja rechtlich gar keine VVL ist, sondern der Abschluss eines neuen Vertrages.....und für den gelten die jeweils zum Abschluss gültigen AGB.....wenn man die erhalten hat.(siehe oben)

    Niemand erhält also bei Sky im Vertrag "geänderte" AGB auf die die Ausführungen In Beitrag #614 zutreffen würden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2014
  4. Hugo Armani

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Sind wir hier vor Gericht das ich meine Unschuld beweisen muß?
    Wohl kaum!
    Mir ist es ziemlich egal ob du das glaubst was ich geschrieben habe oder nicht, von daher mache ich mir bestimmt nicht die Mühe dir hier irgendetwas zu beweisen, ich weiß ja das es stimmt und ob du das glaubst geht mit ziemlich am ... vorbei.:winken:
     
  5. Hugo Armani

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wenn Kabelkunden auch so einen Brief erhalten sollten, dann kommen die sich bestimmt veräppelt vor, da fehlen ja schon haufenweise Sender, ale sky Welt extra Sender, viel HD Feeds usw.

    Ein Anruf bei der sky Hotline meinerseits wären ihnen da sicher.:winken:
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nicht vor Gericht. Es ist einfach guter Stil, solche Behauptungen zu belegen. In jedem Forum.

    So qualifiziert und fundiert hatte ich Deine Aussagen auch eingeschätzt: "Sicheres Auftreten bei vollkommener Ahnungslosigkeit." Hat man keine Belege/Quellen, dann verschafft man sich durch breite Schultern machen Pseudo-Kompetenz.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2014
  7. Hugo Armani

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Im Kabel gibt es wohl kaum jemanden mit V14.
    Bei Unitymedia haben fast alle eine Nagrakarte, ob da überhaupt schon jemand eine NDS Karte hat weiss ich nicht, den NDS gibt es erst seit wenigen Monaten".
     
  8. Hugo Armani

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen


    Siehe zweites Zitat. :D
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Niedlicher Versuch den Spieß umzudrehen. Aber deine unbelegte Behauptung einer grundsätzlichen Ungültigkeit des Mediums Email beim AGB-Versand stand zuerst im Raum.

    (Jeder der halbwegs kaufmännisch gebildet ist weiß, das Emails -unter bestimmten Vorraussetzungen- vertragliche Relevanz haben können. Und wenn man im Onlinebereich Verträge schließt und z.b. eine sogenannte VVL bei Sky, bekommt man eine Vertragsbestätigung per Email. Die ist formell gültig. Genau wie die mitgeschickten AGB und die Widerrufsbelehrung)

    Und daher kann man sowas:

    nicht ohne Quelle in den Raum stellen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2014
  10. Hugo Armani

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Du kannst nicht fordern, was du selbst nicht im Stande bist zu leisten!!!!
    Was du dort über die sky email schreibst ist auf jeden Fall falsch.

    Schau einfach mal hier und fang an kleinere Brötchen zu backen.

    AGB im Vertragsrecht

    Da relativ unten, bei wichtiger Hinweis.
    Geht um die Zusendung von Pay Pal AGB Änderungen.

    Drunter steht.

    Zulässig? Theoretisch: ja, in der Praxis nur selten.

    Du sprichst selbst von mitgeschickten AGB, genau so ist es auch richtig, sky schickt die AGB mit!!!
     
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