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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

Status des Themas:
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  1. se7en

    se7en Platin Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ist der Nachbarhtread kaputt? Dort kann ich nix mehr posten und auch der Aufruf funzt nicht wie er soll (zum letzten Beitrag im Thread etc.)?!?
     
  2. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Aber darum geht es doch gar nicht. :eek: Es geht darum ob GRUNDSÄTZLICH eine AGB-Zustellung per email rechtskräftig ist.
     
  3. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Doch genau darum geht es. AGB zu ändern während der Vertragslaufzeit ist
    eine Sache. Sie mir mitzuteilen ist aber eine Bringschuld und keine Holschuld. Ich muss aktiv von meinem Vertragspartner darauf hingewiesen werden , dass die AGB geändert worden sind.In welcher Form auch immer.
    Wenn die von mir eine €-Mail Adresse haben können sie mich ja informieren.
    Nur wenn sie keine haben reicht es eben nicht , von mir zu verlangen ,ich
    müsse eben jede Woche in "mein Postfach" bei Sky gucken , ob sich
    vertragsrelevante Daten geändert hätten.
    Wenn das bei allen Vertragsverhältnissen , die wir eingegangen sind so wäre,
    hätten wir den ganzen Tag zu tun.So machen die es sich zu einfach.
     
  4. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Dir vielleicht.
    Aber nicht mir in meiner Antwort auf dieses Posting:
    http://forum.digitalfernsehen.de/fo...b-auslegungen-rechtslagen-39.html#post6549740

    Es ging darin (!) nur um die Art der Zustellung (Post, email, Brieftaube) und was "grundsätzlich" rechtlich wirksam ist oder sein kann. Und da hatte man behauptet, AGB per Mail ist "immer unwirksam". Und das ist falsch.
    (Hat jetzt primär gar nichts mit Sky zu tun, sondern mit allgmeinem Kauf/Vertragsrecht usw.)
     
  5. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ich schreibe hier aber ausschliesslich zum Thema Sky /Pairing /AGB.
    Viele schreiben , wer die AGB akzeptiert hat sie akzeptiert und fertig.
    Ganz falsch. " Als Verbraucher muss man sich generell bei AGB keine Sorgen machen , selbst wenn man sie ausdrücklich bestätigt hat.
    Unzulässige Klauseln , selbst wenn man sie ausdrücklich bestätigt hat ,
    werden durch gesetzliche Regelungen für AGB wirkungslos. "
    Was in Deutschland für die AGB von Sky leider noch nicht festgestellt wurde.(warum wohl)
    2.§ 305 c BGB ( überraschende Klauseln):" Bestimmungen in AGB sind
    unwirksam , wenn sie den Vertragspartner entgegen dem Gebot von Treu
    und Glauben unangemessen benachteiligen"
    Ich meine u.a. hiermit , mir einen Leihreceiver aufzuzwingen ,wenn ich vorher keinen benutzen musste oder auch die Klausel , wonach ich mir
    Änderungen von vertragsrelevanten Inhalten selber ansehen muss ohne
    dass ich vorher über Änderungen informiert wurd.( Achtung:bitte neue
    AGB lesen , hat sich etwas geändert)
    Ich weiss selber , dass es auf Vertragsauflösung hinausläuft , weil Sky kein Interesse an Urteilen mit Präzedenzcharakter hat.
    Trotzdem mache ich weiter.
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Warum zitierst Du mein Posting, wenn deines überhaupt nichts damit zu tun hat ? Weder habe ich über die von Dir genannten Punkte geschrieben, noch gehst du mit nur einem Wort auf mein Posting ein.

    Du redest über Inhalte, ich über die Form (der Zustellung im Allgemeinen)

    :confused:
     
  7. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Auch da gibt es ein Rechtsinstrument: negative Feststellungsklage.
    Hat das schon jemand versucht, wenn man ja so völlig davon überzeugt ist, dass die AGB von Sky teilweise nichtig ist? Einer solchen Klage könnte Sky nicht ausweichen.
     
  8. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Thema: Änderungsvorbehalte in AGB
    Kommentar zu einem BGH Urteil:
    Sinngemäß ist es rechtens , eine stillschweigende Zustimmung für geänderte
    AGB bzw. Vertragsinhalte herzuleiten (weil kein Widerspruch eingelegt wird)
    sofern eine entsprechende Klausel vorhanden ist. Es bedarf allerdings noch
    einer Klausel: Das Recht , die AGB oder andere (unwesentliche) Vertragsinhalte ändern zu dürfen.Und an derartige Klauseln sind sehr hohe
    Ansprüche gestellt , die nur selten von Unternehmen erfüllt werden. So ist
    beispielsweise der pauschale Vorbehalt , die AGB ändern zu können , unzulässig. Es bedarf einer genauen Auflistung ,was konkret und in welchem Umfang angepasst werden kann.
    Der Bundesgerichtshof ( BGH) formuliert es in seinem Urteil so :
    ".......... Jedenfalls muß sich die Reichweite der Anpassungsbefugnis des
    Verwenders aus Transparenzgründen ( § 307 Abs.1 , Satz 2 BGB )aus der
    Klausel selbst ergeben. Die in der Allgemeinen Geschäftbedingung vorbehaltliche Rechtsmacht des Verwenders , einzelne Bestimmungen zu
    ergänzen oder zu ersetzen , bedarf in ihren Gestaltungsmöglichkeiten der
    Konkretisierung .Der Gegener des Verwenders , muss vorhersehen
    können , in welchen Bereichen , unter welchen Bedingungen und welchem
    Umfang er mit Änderungen zu rechnen hat.
    ( AZ III ZR 63/07)


    Und da werden wir sehen , wie weit die mit ihren AGB kommen.
     
  9. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Sorry , sorry , sorry.
    Habe mich in die AGB Geschichte so reingesteigert. Hole mir erst mal ein
    Bier.
     
  10. sticky

    sticky Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    is das auch wieder so ein billiger leihreceiver der an die betroffenen verschickt wird? langsam ist Sky nur noch armseelig.

    hab keine lust auf einen anderen receiver, vorallem läuft mein vertrag in 2 mon aus, der bereits gekündigt ist. ergibt irgendwie keinen sinn für den kurzen Zeitraum.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Juni 2014
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