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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Mal ernsthaft: Wozu ? (Mal abgesehen davon, das ich das "Gewohnheitsrecht" wegen langjähriger Duldung hier nicht wirklich sehe)

    Es klagt ja deswegen ohnehin niemand. Spätestens bei Gewährung der Sonderkündigung kneift doch jeder und beendet die Sache.
     
  2. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Sehe ich anders.Sky hat früher geworben , dass mit der Zweitkarte in
    unterschiedlichen Räumen geschaut werden kann. Niemand von Sky hat
    darauf hingewiesen , dass jedesmal der komplette Receiver demontiert
    und im anderen Raum wieder montiert werden muss , niemand.
    Was allen Ernstes auch blödsinn ist , weil es keiner macht.
    Jetzt plötzlich wird der Einsatz der Zweitkarte auf einen Raum beschränkt ,
    weil die Karte mit dem Receiver verheiratet wird.
    Ich habe meine Zweitkarte gekündigt und werde das Paket mit dem neuen
    Receiver nicht annehmen. Mal sehen , ob die mir die Zweitkarte (S02)dann
    sperren.Dann gibt es aber die 14 € nicht mehr. Mal sehen , was passiert.
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Sorry, das mit der Werbung ist Wortklauberei, damit ist kein Blumentopf zu gewinnen. Die ZK dient nach wie vor dazu, in unterschiedlichen Räumen (bezogen auf den Raum der Erstkarte) zu gucken. Da hast du die Werbung falsch verstanden. Die ist auch heute nicht anders als vorher....glaube ich, siehe Sky.de:

    Zumindest fast identisch zur Aussage aus Januar 2013, als noch alles "gut" war.

    http://web.archive.org/web/20130115152736/http://www.sky.de/web/cms/de/kundencenter-zweitkarte.jsp

    Und auch ist es jetzt nicht auf einen Raum (auch nicht in den AGB) beschränkt, den Receiver kannst du ja umbauen. Zumindest theoretisch.

    Das das alles totaler Mist ist, darüber sind wir einer Meinung.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2014
  4. crazytv

    crazytv Talk-König

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wer es wirklich wissen wollte, konnte schon immer den Hinweis im Kleingedruckten "Ihre Smartcard darf nur in von Sky Deutschland vertriebenen oder für Sky zugelassene Receiver/CI Plus-Module verwendet werden." lesen. Kann man auf dem Schreiben lesen, wo die V14 aufgeklebt geschickt wird.

    Dass es manchmal noch eine "Schonfrist" gibt, steht außer Frage. Wenn du schon relativ lange dabei bist, so wie ich. Ich habe mit Nagra2 bei denen angefangen, haben die dann getauscht gegen Nagra3. Deswegen schon länger zwei Karten am Start, die "alte" S02 und V14. Die sind ja nicht blöde (auch wenn das hier öfter mal zu lesen ist). Kennt ihr ein Sky Receiver mit zwei Kartenslots? Genau, ich auch nicht.

    Meine S02 wird jetzt kassiert, die Nagra Ära ist anscheinend doch bald vorbei. Was kommt, werde ich sehen, wenn es soweit ist.

    PS. Hat auch nichts damit zu tun, dass die Abos zusammengelegt werden. Einmal bin ich ja dran gegangen, da waren noch die 29,90€ das Angebot. Die Dame hat sofort gesagt, die Karte (S02) wird so oder so getauscht, wenn ich verlängern sollte.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2014
  5. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ich bitte um Nachsicht für den Versuch, ein wenig Struktur in die Diskussion bringen zu wollen.

    Wer glaubt, sich in juristischen Dingen - speziell im Privatrecht - auszukennen, sollte von den "W-Fragen " zumindest schon mal gehört haben.

    Sie lauten.

    - wer : Sky (Anspruchsteller)

    - will was : Receivertausch (Anspruchsgegenstand)

    - von wem : Kunde (Anspuchsgegner)

    - woraus : Anspruchsgrundlage oder Rechtsgrundlage) .

    Ich habe lange in den Sky -AGB, die hier einschlägig sind, gesucht. Eine Anspruchgrundlage habe ich nicht gefunden. Dabei gehe ich natürlich davon aus, daß der Kunde AGB- konforme Hardware (was nach aktuellem Stand sogar noch eine D-Box 1 gehört) verwendet.

    Es kann natürlich auch sein, daß ich Tomaten auf den Augen habe und mir von den Sky-Experten hier die einschlägigen AGB-Klauseln präsentiert werden ......

    Sollte sich keine solche Klausel finden lassen, müsste man das Vorgehen von Sky wohl als willkürlich bezeichnen.

    B.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2014
  6. Schmolli

    Schmolli Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    @crazytv
    Sky Receiver mit zwei Kartenslots : D-Box 2
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2014
  7. crazytv

    crazytv Talk-König

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  8. Ferrari-Babe

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    hach,die gute alte Dbox..
    stimmt nach heutigem Stand ´geeignet für Premiere´, aber auf der sky-Seite ist sie noch aufgelistet -> sprich darf benutzt werden..
    Gabs auch noch von Sagem und Phillips,glaub..
    und besser als die DBox1.. die aber auch noch funktioniert, ein Bekannter sieht damit noch sky

    Ach, ein Nachteil gabs, die Zwangsverheiratung +lustiges Wort ;)+
     
  9. Lt_Spock

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Lesen kann jeder Grundschüler. Das Geheimnis ist zu verstehen was man liest und die Fähigkeit das Gelesene in den richtigen Kontext einzuordnen. Gerade aus dem Grund muss man eben die AGB nicht immer stur einhalten bzw. werden richterlich oft für ungültig erklärt. Ungültig sind AGB immer dann, wenn damit Rechte (und Pflichten) des Vertragspartners aus übergeordneten Gesetzen verletzt oder eingeschränkt werden.

    Wenn es dir nun möglich ist das Gelesene aus dem vorherigen Absatz in den Kontext zu § 108 b UrhG zu setzen, dann kann man erkennen, dass Sky mit seiner AGB die Rechte des Kunden aus § 108 b UrhG absprechen möchte, wofür Sky aber keinerlei Befugnis hat.

    So stellt weder die Verwendung nicht zertifizierter Hardware noch Cardsharing im ausschließlichen Privatbereich einen Gesetzesverstoß dar. Sky hat nur das Recht einer außerordentlichen Kündigung ohne weitere rechtlichen Ansprüche.

    Das Spiel von Sky läuft deshalb so, dass mit einer schwammigen AGB und gezielter Desinformation gearbeitet wird, weil die Rechtslage es zwar einerseits erlaubt Zwangsreceiver einzusetzen, aber andererseits es keinen Gesetzesverstoss darstellt, wenn man im ausschließlichen Privatbereich alternative Hardware verwendet.

    Das rechtliche Thema ist abgevespert. Ich darf meine Skykarte in jeden x-beliebigen Receiver bzw. CI-Modul stecken und verstosse damit auch gegen kein Gesetz. Sollte Sky davon Kenntnis erlangen kann Sky das dulden oder darf aufgrund seiner AGB eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Das wars dann aber auch schon.

    Sky kann jedenfalls nicht mit seinen AGB die Rechte der Kunden aus übergeordneten Gesetzen aushebeln, sonst könnte jeder seine eigenen Gesetze machen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 3. Mai 2014
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ja, das ist ja alles schön und gut, aber hat ja recht wenig mit der Kern-Problematik zu tun. Und an der Situation AGB-Gesetze usw. zweifelt doch niemand. Es bleibt dabei, wenn Sky technisch den Hahn zur Nutzung alternativer Hardware zudreht, dann ist der zugedreht.

    Dann kann man bleiben oder gehen. Fertig.

    Einziger Wackelpunkt ist imho die Geschichte den zwangsweise aufs Auge gedrückten Leihgeräten, wenn man bisher keines hatte. Meiner Meinung nach der einzige angreifbare Punkt um eine Sonderkündigung zu erwirken.
     
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