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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. rx 50

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Aber das heisst doch nichts anderes , dass das Zweitkartenabo separat
    gekündigt werden kann zum 30.4.15 ,ohne dass das Hauptabo betroffen ist.
    Wie denn jetzt?
     
  2. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ich habe ausdrücklich nur das Zweitabo(Karte) gekündigt.
    Steht in der Bestätigung von denen aber so nicht drinn.
    Deshalb die Unsicherheit.
    Von der Kündigunsfrist hätte ich zum 30.4.2015 ja noch einige Monate Zeit.
    Ist aber für mich trotzdem erstaunlich , welche Fallstricke man beachten muss. Wie immer bei denen "nicht sauber".
     
  3. Teoha

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ja, zum Laufzeitende immer separat möglich.
     
  4. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Werde morgen meinen Anwalt informieren.Er hatte ja 4 Wochen Zeit.
    Jeeetzt gehts loos.Ob meine Rechtsschutzversicherung übernimmt weiss ich
    noch gar nicht. Ist mir aber egal. Wenn ich Sonderkündigungsrecht bekomme soll mein Anwalt die gesparten 900 € haben. Ist mir Wurscht.
    Ich ziehe das solange durch , bis sie mich sofort aus dem Vertrag lassen ,
    koste es was es wolle. Wird interessant werden. Natürlich berichte ich hier
    weiter.:winken:
     
  5. Capricorn8

    Capricorn8 Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Aus Interesse an meiner persönlichen Premiere/Sky Historie und Aktenlage habe ich heute mal den Ordner rausgekramt und die Unterlagen durchgesehen.

    Hinweise auf AGB bzw. Änderungen an AGB konnte ich in den diversen schriftlichen Bestätigungen meiner telefonischen Vertragsverlängerungen der letzten Jahre nicht entdecken. Im Zuge des Übergangs Premiere -> Sky 2009 hat Sky mir die AGB zugeschickt. Der in den aktuellen AGB unter 1.1.1 fixierte Passus

    war 2009 noch gar nicht enthalten. Was ich so interpretiere daß die Nutzung eines beliebigen Receivers zulässig war.

    Meines Wissens besteht bei Änderungen der AGB doch zumindest eine Mitteilungspflicht? Oder habe dabei ich irgendetwas übersehen?

    Zweiter Punkt:
    Meine gelesen zu haben daß in diesem (vielleicht auch im Technik-Thread) behauptet wurde, eine Nutzung der Smartcard in verschiedenen Geräten im gleichen Haushalt wäre nicht zulässig. Dazu kann ich in den AGB nichts finden. Untersagt wird

    was bei mir nicht der Fall ist, denn entweder Sky läuft im Wohnzimmer oder im Fußball-Fernsehzimmer, aber nicht gleichzeitig.

    Worauf ich hinaus will:
    Sobald ich "dran" bin ist mein Ziel Sky gegenüber deutlich zu machen daß ich durch die neuen Bedingungen in meinem seit Jahren praktizierten, und gemäß 2009 AGB konformen Nutzungsverhalten in unzumutbarer Weise eingeschränkt werde und zumindest bis zum Vertragsende (Feb 2016) auf die Möglichkeit der Weiterführung (d.h. V14 ohne HW) bestehe. Alternativ Sonderkündigungsrecht, aber die lange Restlaufzeit würde ich gerne erstmal aussitzen. (CI-Modul ist keine Option, da ich damit weder die Möglichkeit habe zeitversetzt zu schauen, und einer meiner beiden Receiver überhaupt nicht CI+ tauglich ist.)

    Wäre das ein gangbarer Weg? Wo ist die Argumentation nicht schlüssig oder gar unrichtig?

    Danke für Eure Kommentare!
     
  6. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    @capricorn8
    Das mit der Änderung der AGB hat Sky in den AGB unter Ziffer 3 beschrieben. Ich muss regelmäßig in meinem Postfach nachsehen.(Online)
    So die AGB. Wer aber gar kein Inernetanschluss hat , kann das gar nicht.
    Das OLG Wien hat 2013 25 Klauseln für nichtig erklärt. U.a. auch diese.
    So einfach können die es sich nicht machen.
    Das gilt aber nur für Kunden , die denen ihre €-Mail Adresse nicht mitgeteilt haben , so wie ich.
    Wer denen die Adresse mitgeteilt hat , muss damit leben , Änderungen der Vertragsinhalte regelmässig
    abzurufen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Juni 2014
  7. tomcologne

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Hast du zwischenzeitlich (wie hier üblich) gekündigt und dann verlängert? Für diesen "neuen Vertrag" gelten dann die jeweils aktuellen AGB. I.d.R. sollten diese auch mit den Vertragsunterlagen/ der Vertragsbestätigung gekommen sein. Anders sieht es aus, wenn der Vertrag sich ungekündigt automatisch verlängert - was beim Rabattabo ja i.d.R. Vollpreis bedeutet.
     
  8. Hugo Armani

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nicht wirklich, die Unterschriften werden gefälscht.
    Mein Nachbar hatte mal die Auskunft erhalten ich hätte ein Paket für ihn angenommen was aber nicht stimmte.
    Angeblich würde mein Name aber dort stehen.
     
  9. Hugo Armani

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nein.
    Die AGB Zustellung per Mail reicht nicht aus, die sind ungültig.
    Mittlerweile ist der Gesetzgeber wohl noch strenger geworden was AGB Änderungen betrifft.
    Ich habe heute eine "Mahnung" meines Stromanbieters erhalten der noch auf die Rücksendung einer Postkarte wartet das ich seine neuen AGB akzeptiere.
     
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Beleg ? Quelle ? :confused:
     
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