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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nein, die Legende vom "Stillschweigen als Zustimmung" existiert im deutschen Vertragsrecht so gut wie gar nicht. So auch hier......nicht.
    Darf man nicht mit konkludentem Handeln verwechseln, wo im Zweifel auch kein Wort fällt.
     
  2. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    :confused: Was hat das Eine (Leihreceiver) denn mit dem Anderen (nicht Sky-zertifizierte Hardware) zu tun?

    Es gibt auch Sky-zertifizierte Receiver im Eigentum des Kunden.
     
    Zuletzt bearbeitet: 27. Mai 2014
  3. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das schon. Die Freischaltung der Karte und das Abbuchen des vereinbarten Entgelts könnte man aber als konkludentes Handeln sehen.
     
  4. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Sky bietet - oder bot - auf seiner Website den Aboabschluss unter Verwendung "meines eigenen Receivers " an.. Wenn ich dieses Angebot annehme, ist der eigene Receiver Vertragsbestandteil.
    Wenn sich Sky daran nicht hält, liegt eine arglistige Täuschung vor und ich kann den Vertrag wegen eben dieser anfechten. Der Vertrag ist mangels übereinstimmender Willenserklärungen nicht zustande gekommen.
    Die für die Anfechtung geltende Frist beginnt zu laufen, wenn ich merke, daß ich getäuscht wurde.

    Einen Vertrag, dessen zustandekommen ich bestreite, muss und kann ich nicht widerrufen.

    Den notwendigen Beweis für die Tauschung kann ich leicht mit einem Sreenshot der Sky-Website führen.

    B.
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Korrekt, wie ich schon oben schrieb. Meine Antwort war aber auch auf pixelmann bezogen.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Also zumindest darf man so argumentieren, wenn man kein Gerät bei Sky hinterlegt hat im Kundencenter, also keine zertifizierte Box, die mit SO2-Karten arbeitet. So war es bei mir: Ich verwies auf alten LCD-TV mit (nur) CI-Schnittstelle, in der ja das SKYplus-Modul nicht funktioniert. So erhielt ich 2012 eine SO2-Karte. Dann darf in der Vertragslaufzeit auch nicht Hardware aufgezwungen werden. Kann doch am Ende des Vertrages geändert werden, aber nicht mitten im Vertrag. Sinnlose Schikane von Sky: statt jeweils am Ende des Vertrages Veränderungen mitzuteilen und Verlängerung gemeinsam mit Kunden zu überlegen unter neuen Bedingungen (Pairing), wird der Kunde verarscht und getäuscht, der sich auf die Verabredung verlässt, seine alternative Technik nutzen zu dürfen.
    Schwieriger, wenn man zertifizierten Receiver nutzt. Dann wegen Deaktivierung von Nagravision 2015 (?) neuer Receiver evt. notwendig und zumutbar als kostenloser Austausch, aber als Leihgerät, wie wohl Teoha auch schon richtig erläuterte, nicht akzeptabel. Aber wieso dann auch noch Pairing mitten in der Vertragslaufzeit? So hätte ich nie Vertrag abgeschlossen!
    Aber vielleicht finden die Experten noch technische Lösungen für alle, die neue Technik schon verheiratet nutzen "dürfen"??
     
  7. kjz1

    kjz1 Platin Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Also quasi eine 'invitatio ad offerendum' durch den Kunden?

     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    "Einladung, Vertragsangebot zu machen", okay, so ist auch das Internetangebot von Sky zu verstehen. Ich kann online meine Daten eintragen und zu allem "Ja" sagen. und Sky bestätigt mit einem Schreiben den Vertragsschluss. (könnte ja auch ablehnen, weil der Kunde Sky nicht passt.)
    Aber eigentlich macht jede Vertragsseite bei Änderungswünschen stets eine Ablehnung des bisherigen Angebots und schlägt ein neues Angebot vor, zu dem der andere nur noch Amen sagen muss oder durch Zusendung der V14 ohne Hardware oder durch Aktivierung der vorhandenen Karte seinen Segen gibt. Oder ablehnt.
    Ích finde die kundenfeindliche, intransparente Vorgehensweise erstaunlich und unwürdig einem modernen Dienstleister in unserer Zeit. Da werde zig Millionen für Marketing ausgegeben und dann der Ruf unter Fachleuten wie hier versaut durch Zwang von Geräten und Pairing, statt in Ruhe alles zu planen und mitzuteilen. Um paar tausend Kunden länger im Vertrag auszupressen, geht der gute Name flöten bei 80 Mio. potentiellen Kunden...
     
  9. xayyax

    xayyax Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nein, die Rücksendekosten muß Sky dann übernehmen, wenn

    a) der Receiver unverlangt zugesandt worden ist (auch eine vorherige Benachrichtigung, daß ein Receiver verschickt wird, ändert nichts daran, daß dies ohne Zustimmung des Kunden geschieht) oder
    b) man den Vertrag verlängert hat, aber die Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Erhalt der Hardware noch nicht verstrichen ist.

    Gerade der Fall a) kennt noch eine Besonderheit, denn beim Versandhandel gilt die Regel, daß der Empfänger von nicht bestellter Ware noch nicht einmal die Verpflichtung hat, sich um die Rücksendung zu kümmern. Das muß der Versender machen, d.h. Sky müßte z.B. einen Paketboten mit einem ausgefüllten Paketschein vorbeischicken, kann aber nicht einmal verlangen, daß man selber das Paket mit einem Retourenschein von Sky am Postamt aufgibt. Wer ganz fies ist, der teilt Sky mit, daß man den Receiver nicht will und Sky ihn gefälligst innerhalb einer Frist von 7 Tagen wieder abholen muß, da man ansonsten die unerwünschte Lieferung als Elektroschrott entsorgen wird. Man hat schließlich keinen neuen Vertrag abgeschlossen, der die Lieferung dieser Hardware beinhaltet.

    Bei b) gilt das, was auch sonst im Versandhandel gilt: der Kunde hat ein Widerrufsrecht und die Rücksendekosten hat bei einer Bestellung vor dem 13.06.2014 der Verkäufer zu tragen, wenn der Wert der Ware 40 EUR übersteigt, was man selbst bei den Schrottreceivern von Sky annehmen darf.
     
  10. Snake02

    Snake02 Junior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Theoretisch hast du Recht und ich kenne auch die beiden Möglichkeiten, die du aufgezählt hast. Nur wäre mir das schlicht und ergreifend zu dumm gewesen, da auch noch meine Zeit zu investieren und mich mit denen rumzustreiten, ob oder ob nicht. Muss ich vermutlich eh noch, wenn es dann tatsächlich demnächst dunkel wird hier aufm Bildschirm.

    Da erschien mir die Variante, einfach Annahme zu verweigern die "kürzeste und einfachste" Möglichkeit das Ding erst mal wieder los zu werden.:D
     
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