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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nein. Ab 1.
     
  2. kissi

    kissi Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Hallo Zusammen,

    Sorry wenn ich mal etwas unwissend Nachfrage, gilt das ganze Pairingtheater
    bzw. der Kartentausch dann später auch für aktuelle Sky-G02 Smartkarten?

    Betreibe im Fernseher ein KDG-CI+ Modul mit G02-Karte wo Sky+KD-Pakete freigeschaltet
    sind und möchte keinen Sky-Receiverfestplattenschnickschanck zusätzlich benutzen.

    Ciao 4 Now
    KISSI
     
  3. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Derzeit nur P02/S02. Aber dass im Kabel "auf ewig" ungepairt bleibt, ist schwer vorstellbar.
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nach meinen Infos darf Sky bei den großen KNBs nicht pairen weil dies ein Eingriff in nicht Sky-eigene Technik wäre. Nur wenn die KNBs dies zulassen oder selbst machen ist dies umsetzbar. Momentan aber nicht angedacht.


    KabelDeutschland z.B. lehnt Pairing derzeit ab. Bei UM, eh Sky-Kritisch, sieht es nicht anders aus.
    Umsetzbar als nur via Sat, PKNs mit 1:1 Sat-Umsetzung... Bei TeleColumbus wird schon immer gepairt bei den eigenen Smartcards. KabelKiosk setzt auch Pairing um sowohl bei den Modulen als auch bei den am meisten verwendeten Technisat-Receivern mit internem Conax-Leser.....
     
  5. Jochem12

    Jochem12 Gold Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Muß ich als bisher glücklicher SAT-Empfänger demnächst neidisch auf bestimmte Kabelkunden werden?
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    So sieht es aus.......ein bischen zumindest.
     
  7. highway

    highway Neuling

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    Sky Sonderkündigungsrecht ?

    Liebe Forenmitglieder,

    ich bin neu hier, komme aus dem Schwabenland, bin leicht über 50, technisch nicht der Profi und habe natürlich gleich ein Problem ;) :

    ich benutzte seit Jahren eine S02-Karte mit einem AlphaCrypt-Modul in
    meinem Panasonic DMR-BS850 BluRay-Disc-Recorder mit Festplatte und Twin-Tuner. In dieser Konstellation hatte ich nie Probleme mit Sky - weder
    beim Empfang noch beim Aufnehmen / Programmieren von Sendungen.

    Jetzt wurde ich - wie viele andere auch - gezwungen, eine neue SmartCard
    freischalten zu lassen. Diese hatte ich testweise sowohl in dem neuen Sky+-Receiver als auch mittels eines CI+-Moduls in meinem Panasonic ausprobiert. Den Receiver wollte ich eigentlich schon von Anfang an nicht
    haben, weil ich nicht noch ein zusätzliches Gerät anschliessen wollte ( ich habe auch noch ein Surroundsystem angeschlossen ).
    Ok - dann das CI+-Modul im Panasonic: Empfang funktioniert - auch HD - ABER:
    ich kann nichts mehr aufnehmen bzw. dermassen eingeschränkt, dass ich die aufgenommenen Sendungen innerhalb 90 Minuten anschauen müsste -
    danach greift irgendein Kopierschutz. Nach Aussage von Sky funktioniert das Aufnehmen nur mit dem Receiver, den ich aber nicht haben möchte -
    geschweige denn mir aufzwingen lassen will.
    Also Kopierschutz beim Receiver nein - beim CI+-Modul aber ja :confused: .
    Ich habe daher meinen Vertrag gekündigt, da in der Art für mich die Nutzung sehr stark eingeschränkt ist. Sky erkennt aber keinen ausserordentlichen Kündigungsgrund. Hier der letzte Schriftwechsel:

    "Am 14.05.2014 09:08, schrieb service@sky.de:
    Sehr geehrter HERR W...,

    vielen Dank für Ihre E-Mail.

    Es gibt diesbezüglich kein Sonderkündigungsrecht für Kunden. Diese erhalten von Sky kostenlos die notwendige Infrastruktur in Form einer neuen freigeschalteten Smartcard und wenn erforderlich auch einen neuen Sky HD-Leihreceiver, der zugleich 3D-fähig ist.

    Wir wünschen Ihnen weiterhin viele besondere Momente mit Sky.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Sky Team

    Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG
    22033 Hamburg
    Service 0180 6 11 00 00[​IMG]0180 6 11 00 00[​IMG]0180 6 11 00 00 (0,20 Euro/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 0,60 Euro/Anruf aus dem Mobilfunknetz)

    sky.de/kontakt
    sky.de

    KOMMANDITGESELLSCHAFT: Sitz Unterföhring, Amtsgericht München, HRA 80699,
    KOMPLEMENTÄRIN: Sky Deutschland Verwaltungs-GmbH, Sitz Unterföhring, Landkreis München, Amtsgericht München HRB 145451,
    GESCHÄFTSFÜHRER: Brian Sullivan (Vorsitzender), Dr. Holger Enßlin, Carsten Schmidt, Steven Tomsic


    Entdecken Sie Ihr Online-Kundencenter bei Sky: Unter sky.de/kundencenter können Sie Ihr Abonnement verwalten, eine Übersicht Ihrer Sky Abbuchungen abrufen und neue Pakete hinzubuchen. Dazu gibt's nützliche Techniktipps, hilfreiche Services und attraktive Aktionen. Rund um die Uhr für Sie geöffnet.




    ---------- Ursprüngliche Nachricht ----------

    > Von: J... W...
    > Gesendet: Di 13. Mai 2014, 15:18:06
    > An: service@sky.de
    > Betreff: Fwd: Re: Post von Sky - Wichtige Vertragsinformationen
    >
    >
    >
    >
    > -------- Original-Nachricht --------
    > Betreff: Re: Post von Sky - Wichtige Vertragsinformationen
    > Datum: Fri, 09 May 2014 11:16:44 +0200
    > Von: J... W....
    > An: Sky Digitale Post <digitalepost@dp.sky.de>
    >
    >
    >
    > Sehr geehrte Damen und Herren,
    >
    > den in Ihrer Kündigungsbestätigung genannten Kündigungstermin
    > zum 31.05.2015 werde ich so nicht akzeptieren, da ich einen
    > außerordentlichen
    > Kündigungsgrund vorweisen kann:
    >
    > seit Zwangseinführung der neuen Smartcard kann ich keine Sendungen mehr
    > aufnehmen,
    > was vorher mit der "alten Technik" reibungslos funktionierte. Somit ist
    > die Nutzung von Sky
    > für mich nicht mehr in vollem Umfang gegeben bzw. sogar stark eingeschränkt.
    >
    > Ein "Angebot" eines Ihrer Kundenberater für eine Zweitkarte heute am
    > Telefon ist
    > für mich als langjährigen Sky-Kunden ein schlechter Witz.
    >
    > Wie bereits erwähnt nutze ich lediglich Sky-Bundesliga und Sky-Film,
    > alles andere brauche ich nicht.
    >
    > Sollte mir Sky kein ordentliches Angebot machen können, bestehe ich auf
    > eine sofortige Auflösung
    > meines Vertrages aus o.g. Gründen. Im Zweifel werde ich mir hier zum
    > Thema "außerordentliches Kündigungsrecht"
    > auch einen Rechtsbeistand nehmen.
    >
    > Mit freundlichen Grüßen"


    Sorry, wenn ich euch so zugetextet habe, aber vielleicht weiss jemand Rat :) :confused: ? Ich habe hier im Forum auch schon einiges "rumgelesen", aber irgendwie nichts für mich passendes gefunden.

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  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

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  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    - Test -
     
  10. headbanger

    headbanger Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Hallo highway,

    Da du das CI+ Modul angenommen und die Karte damit benuzt hast kannst du dir den Rechtsbeistand schenken.
    Hättest du die Annahme der Krüppelbox samt neuer Smartcard verweigert oder das Ganze nach erhalt ungeöffnet an Sky zurück geschickt.,sowie auf die CI+ Modul Geschichte verzichtet.
    Dann hättest du argumentieren können das ein Leihgerät oder CI+ Modul nicht Bestandteil des ursprünglich abgeschlossenen Vertrages war und das Sky hier eine einseitige Vertragsänderung vornimmt.
    Das wäre aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit gewesen aus der Nummer rauszukommen.Da du aber sowohl zuerst den Receiver und danach auch das CI+ Modul angenommen und betrieben hast,sehe ich schwarz für dich.
    Du wirst wohl deinen Vertrag erfüllen müssen.
    So wie du deinen Fall schilderst wäre ein Rechtsbeistand rausgeworfenes Geld.
     
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