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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. rx 50

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Habe ich schon gelesen.Aber interessant.
     
  2. crazytv

    crazytv Talk-König

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Über den Passus mit "Mein Postfach" brauchst du dir kein Gedanken machen, hat Teoha ja bereits geschrieben. Stammt noch aus Premiere Tagen. Da gab es ein echtes Postfach im OnlineKC, da waren alle Dokumente in PDF Form abgelegt - sogar die Werbeschreiben.

    Seit die sich Sky nennen, steht in jedem Schreiben auch die Vertragsnummer, ändert die sich nicht, ändern sich meiner Meinung auch nicht die AGB. Bei Premiere gab's sowas nicht, hab meine zum Vertrag gehörige Vertragsnummer erfragt. Daraufhin wurde sie mir schriftlich mitgeteilt.
     
  3. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Mir ist sowieso schon aufgefallen , daß bei meiner Bestätigung für den Hauptvertrag gar keine Vertragsnummer angegeben ist(vom 24.8.2009)
    Bei dem Vertrag für die Zweitkarte vom 17.11.2010 aber schon.Aber egal.
    Mich rief gerade mein Anwalt an , was ich für morgen alles mitbringen soll.
    Er meinte , daß meine Rechtschutzversicherung möglicherweise solche
    präventiven Maßnahmen nicht abdeckt , weil ja noch nichts passiert ist.
    (Habe noch keinen Receiver und V14 bekommen.)
    Ich sagte ihm , ist mir egal. Ich will vor einem Scharmützel mit Sky weit-
    gehend Rechtssicherheit.
    Frei nach dem Motto: "Was auf hoher See oder vor Gericht passiert liegt
    in Gottes Hand".
     
  4. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wenn dein Vertrag ohne Kündigung fortbesteht gelten die zum Vertragsabschluss gültigen AGB. Es sei denn Sky hat dir die neuen AGB in Schriftform zugesendet (Email könnte reichen, wenn Sky den Empfang belegen kann). Diesen neuen AGB kannst du dann widersprechen und damit wird dann der Vertrag zum Zeitpunkt X beendet, bzw. Sky teilt dir mit, dass für dich die ursprünglichen AGB weiter gültig sind.
     
  5. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Die haben von mir gar keine E-Mail Adresse. Das ist überigens auch eine der
    Klauseln , die das OLG Wien für unzulässig erklärt hat.
    "Die Klausel verstoße gegen....,weil der Konsument in der nachteiligsten Auslegung beweisen muß , daß der Zugang der Dukumente nicht stattfand.
     
  6. Joshua Calvert

    Joshua Calvert Neuling

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Bist Du sicher? Nicht jeder Treffer bei der "Internet Archive Wayback Machine" ist auch eine inhaltliche Änderung der AGB. Ich habe seit meinem Vertragsabschluss (02/2010) insgesamt sechs unterschiedliche AGB gefunden:

     
    Zuletzt bearbeitet: 16. Mai 2014
  7. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Meist braucht man doch erst eine Deckungszusage von der RS, und danach erst zum Anwalt.
    Man muss ja bei der RS nachweisen, das man betroffen ist, so mein Vertreter.
    Was man liest sind die Verbraucherberatungen für 15€ auch gut.
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Korrekt, das müssen nicht unterschiedliche Versionen sein. Und es sind 7, Du hast die brandaktuelle (seit 29.4.) vergessen:

    http://download.sky.de/web/redaktion/download/AGB_Deutschland.pdf
     
  9. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    @Joshua
    @Teoha
    Danke Euch beiden , genau das hatte ich gesucht:love:
     
  10. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Stellen ab 2. AGB die 6 Ziffern das Datum dar?
     
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