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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    @Turbofranky: fast perfekt zusammengefasst.

    Als vielversprechender als die AGB-Variante würde ich aber (bei Kunden, die vorher keinen Leihreceiver hatten) die "Leihvertrags-Schiene" sehen. Sky besteht in den Ablehungsschreiben ja darauf, dass es bereits einen Leihvertrag über die Smartcard gäbe und der zusätzliche Receiver keinen rechtlichen Unterschied mache. Das halte ich für einen dicken taktischen Fehler von Sky. Mit "nur Smartcard" haftet man ber Verlust oder Beschdigung mit 35€, mit Leihreceiver erhöht sich die Summe um über 170€.
    Solange Sky auf die Haftung nicht verzichtet, muss man meiner Meinung nach nicht den zusätzlichen Leihreceiver akzeptieren.
    Wenn dann irgendwann das Bild schwarz wird, hat man dann ein Kündigungsrecht...
     
  2. Turbofranky

    Turbofranky Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Irgendwas müssen sie ja schreiben. Da sie den Kunden einen Receiver (Smartcard muss ja sowieso sein) kostenlos zur Verfügung stellen, mit dem man die gebuchten Programme sehen kann, sind sie praktisch aus dem Schneider. Persönliche Befindlichkeiten spielen da keine Rolle. Das kann man dem Kunden aber nicht so brutal an die Stirn schmettern. Ich möchte mir bei denen nicht als "Text-Generator" meine Brötchen verdienen müssen. Gruselig manchmal.
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Mai 2014
  3. Turbofranky

    Turbofranky Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Mit dem Argument könnten Kunden, die bisher nur eine Karte hatten, versuchen, aus dem Vertrag zu kommen, weil sie das nunmehr erhöhte Haftungsrisiko nicht zu tragen bereit sind. Damit wird man rechnen und solche Kunden ziehen lassen. Collateralschaden. Eine unterschiedliche Behandlung der Kunden wird es nicht geben. Das würde die Angelegenheit zu kompliziert machen. Die wenigsten betroffenen Kunden werden auch auf solche Spitzfindigkeiten verfallen.
     
  4. Radioman2000

    Radioman2000 Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    So ist das nicht. Sky hat kein eigenes Callcenter. Sky hat einen Callcenter-Betreiber unter Vertrag. Und dieser wiederum hat scheinbar das beste Angebot gemacht. Und dieser zahlt auch den Hungerlohn. Fernab dessen: ich finde das nicht korrekt, da Sky meines Erachtens sehr wohl eine Sorgfaltspflicht hat, die verletzt wird.

    Ich verwende im Schlafzimmer immer noch eine Galaxis Easy World, die ich 1999 mit Premiere-Vertrag im Media Markt erworben habe. Diese habe ich auch bei Sky hinterlegt. Das Problem: wenn Sky nun Nagra abschaltet, muß man mir eine Alternative bieten, um sicherzustellen, daß ich Sky weiter empfangen kann. Wenn Sky mir einen Receiver gratis zur Verfügung stellt, dann sind die aus dem Schneider.

    Das habe ich auch nicht behauptet. Doch wenn Sky dahinter kommt, muß es eigentlich die Karte sperren und den Vertrag fristlos kündigen, um die Rechteinhaber glücklich zu stimmen.
     
  5. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ja das mit Alternative ist die Begründung von Sky, jedoch sieht es der Anwalt und auch andere eben ein wenig präziser.
    Es muss eine gleichwertige Alternative sein, man darf sich nicht verschlechtern.
    Und genau das ist eben nicht der Fall, die Alternative ist optisch von den Ausmaßen her schlechter ( in meinem Fall), ist technisch schlechter, denn wer lässt über Nacht einen Receiver im Strom, also braucht er ewig lange zum Booten. Selbst von der Bedienung her ist er schlechter als manch alter Receiver, er lässt dem Kunde keine freie Wahl auf das festlegen der Sender, es sind ja nur die ersten 99 Plätze frei.
    Auch von der technischen Seite her, dein Galaxis hat so weit ich bei anderen lesen konnte einen CI Schacht, also ist kein Empfang anderer Pay TV Sender möglich, nimm bloß MTV als Beispiel her.
    Letzten Ende eine Sache für jeden, wo seinen eigenen Receiver bisher hatte, ist das Haftungsrisiko bei Beschädigung, Verlust, vorher war es eine Karte jetzt ein vielfaches, und viele Versicherungen haben eben für Leihsachen keine oder nur eingeschränkte Deckung, dazu steht im DEB sehr vieles und ausführlich mit links zu den Versicherern.

    Ein Anwalt wird bei all den Argumenten sofort aufspringen, denn meiner sagte, wenn es nur Vorteile hätte, könnte man sich nicht wehren. Somit müsste Sky den Kunden eben die Sonderkündigung anbieten, und den Receiver nur als Alternative wenn er das Programm weiter will. So wie es Sky macht, ist es eben nicht einfach in Ordnung, gut eine Möglichkeit hätte Sky im Moment noch um die Kunden für die Restlaufzeit an sich zu binden, sie müssten die alte Karte wieder freischalten, dann kann man leider nichts machen, aber gut dann ist der alte Status wieder hergestellt (das würde nur für Kunden gehen, bei welchen die Restlaufzeit kürzer als die Nutzung der alten Verschlüsselung ist, zudem nicht anzunehmen).

    Sky hat dies alles schlichtweg wohl nicht beachtet, oder gedacht die dummen Kunden fressen aus Verrücktheit fürs Programm alle Kröten.
     
  6. Turbofranky

    Turbofranky Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Denkste. Das Gerät muss dem Zweck des Abos entsprechen. Mehr nicht. Kein Pay-TV-Anbieter dieser Welt nimmt Rücksicht auf persönliche Befindlichkeiten seiner Kunden. Niemand wird Dich daran hindern, zuhause mehrere Receiver einzusetzen. Falls Du das nicht willst oder kannst, musst Du Dich entscheiden.
    Der technische Weg der Verbreitung des Angebots von Sky wird immer vom Unternehmen bestimmt. Und die machen jetzt leider ernst und beschränken das auf ihre eigenen Kisten. Mitfahren oder abspringen - eine andere Frage stellt sich hier gar nicht.
     
  7. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Doch, ob man abspringen darf bevor der Zug hält.
     
  8. Bärchen73

    Bärchen73 Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Richtig, genau das ist der Punkt!

    Sky kann ab demnächst in Schwarz/weiß und 4:3 senden, das kann kein Kunde verhindern.
    Genauso wenig wie das sky eben nur noch auf Leihgeräten von denen empfangen werden kann.
    Alles richtig, nur darf es sky nicht bei laufenden und bestehenden Verträgen so machen!
    Vielleicht noch bei Verlängerung/Rückholung aber das war es dann auch.
    Ein Vertrag gilt im Wortlaut so lange bis er beendet wird.
    Oder beide Seiten einer grundsätzlichen Änderung zustimmen.
    Und vom Eigentumsreceiver (bei dem man frei ist was wann wie und wo man damit macht) zu einem Leihgerät (fremdes Eigentum wo man für Schäden jeglicher Art zahlen muss) ist schon sowas wie eine grundlegende Änderung. Das kann man nicht schönreden und es würde in keiner Lebenslage irgendwer einen solchen Wechsel aktzeptieren.
    Ein Ratenkaufvertrag für ein Auto wird plötzlich bei unveränderter Rate zu einem Leasingvertrag...undenkbar!
    Falls es ein Modell nur als Leasing geben soll, dann gern nach Ablauf des Kaufvertrages wenn der Händler den Nachfolger eben nur noch so anbietet. Das ist okay aber nie im laufenden Vertrag.

    Zudem, bei aktiver Kündigung kann sky die Entscheidung des Kunden auch gut steuern und hat die deutlich besseren Karten.
    Nämlich dann wenn der Endkunde den Kaufpreis eines guten Receivers als Miete plus 12€ Versand (kommt das Ding mit einem Taxi??) ausgegeben hat.
    Dann wird und muss der Kunde bedenken das er das Gerät bei Nichtverlängerung los ist. Und diese Gedanken hat sky mit Sicherheit. Wer heute 330€ für den 2TB Receiver latzt, der wird in 7-8 Monaten eher einen 5-10€ höheren monatlichen Betrag schlucken als bisher. Weil dann die Kohle für den Receiver weg ist und man im Falle einer Rückholung nach Aboablauf erneut zahlen müsste...
    Ein Schelm wer böses denkt.

    Und wenn man hier liest das S02 Karten trotz aktivem Tausch noch herausgegeben werden und sofort nach Ablauf einer Widerrufsfrist wieder zwangsgetauscht werden, dann ist dieser Gedanke nicht so abwegig...sorry da kann man schon sehen wie grenzwertig sky handelt.

    Ob dies dann von den Gesetzen gedeckt ist oder nicht sei dahin gestellt, aber der Kunde mit dem man so ein Theater veranstaltet und mit dem man sich überwirft der ist weg. Und das in den meisten Fällen auf Lebenszeit. Sicher kann man argumentieren die 3 Mio Kunden von heute können egal sein, es gibt theoretisch so viele unberührte Nutzer. Aber da steht dann die Frage warum diese dann nicht schon längst Kunde sind?

    Und wie sie zu Kunden werden können wenn Kunden nach ihren Erfahrungen gefragt werden und dieser dann eher fragwürdigen Umgang mit den Kunden durchzieht?
    Mich hat eine Kollegin angesprochen. Ihr fußballbegeisterter Sohnemann schut die BuLi über Streams und sie wollten sky.
    Und nach all den undurchsichtigen Handlungen hier verzichte ich lieber auf Prämien und habe denen abgeraten. Lieber den Stream auf den TV wie bisher und gut. Denn auch dort wäre der Receiver nur Mitnahme für´s Gartenhäuschen. Zu Hause ist logischerweise andere Technik am arbeiten. Nichts illegales aber eben das was technisch machbar ist.
    Nachdem ich erklärt hatte wie es geht und nur dieser Receiver zukünftig ginge war das Interesse plötzlich geringer.
     
  9. Lt_Spock

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Und wahrscheinlich nicht einmal dann, denn der Besitz und Betrieb mit gemoddeter FW kann trotzdem legal ein. Ich behaupte lediglich der gewerbliche Verkauf einer "OneIrgendwas" mit gemoddeter Firmwäre würde einen Lizenzverstoß darstellen.

    Nachtrag: So ganz daneben liege ich mit meiner Aussage nicht:
    https://satvision.de/aktuelles-und-news/alphacrypt-classic-modul-mit-one4all-crack-software-1655

    Das wird so ähnlich sein wie die Lizenzgeschichte mit der gesperrten Aufnahmefunktion an Receivern, die man sich auch kostenlos mit gemoddeter FW freischalten kann.

    Faustregel: nach § 108 b UrhG ist der Vertrieb einer "OneIrgendwas" mit gemoddeter FW verboten, nicht aber der Besitz und Betrieb:
    Fazit:

    • Der Verkauf einer "OneIrgendwas" mit gemoddeter FW stellt einen Verstoß gegen § 108 b UrhG dar

    • Der Besitz und Betrieb einer "OneIrgendwas" mit gemoddeter FW im auschließlichen Privatbereich ist nach § 108 b UrhG erlaubt

    Dieser zweite Punkt wir im obigen Link durch saloppe Unterschlagung des Erlaubten unter den Tisch fallen gelassen.


    § 108 b UrhG erlaubt es ebenfalls von geschützen Inhalten wie z.B. Blu Rays unter Umgehung von Kopierschutzmechanismen Kopien für den auschließlichen Privatgebrauch zu erstellen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 2. Mai 2014
  10. Teoha

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Gibt es doch schon, siehe DEB. Die "Leihrisiko" Begründung wurde offiziell schriftlich abgelehnt, inzwischen ist es aber einzelnen gelungen die SoKü trotzdem zu bekommen, "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" natürlich.

    Bei Sky wird immer und alles unterschiedlich behandelt......:(
     
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