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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wenn ich alles hier und im Netz lese, auf ein Urteil werden wir lange warten müssen, denn bevor es dazu kommen könnte versucht Sky auf Kuscheln.

    Also wird es jedem nur selbst überlassen, ob er nach dem er selbst mal versucht hat zu kündigen, und den Standartbrief bekommen hat, es zu belassen oder den RA einschalten.
    Der RA wird auch ein paar mal Schreiben austauschen, um eben den guten Willen zu zeigen, zieht es nicht, würde er Klage einreichen.
    Danach heißt es erst mal, ja wir prüfen, ob wir nicht doch dafür sorgen können, das ihr Mandant auch seinen alten Receiver wieder nützen kann, und schicken sie uns den schwarzen Ziegel zu.
    Ja ich frage mich, wie geht das, wenn die alte technik nicht mehr gehen würde?
    Die Frage habe ich schon weiter vorn gestellt, keine Antwort erhalten.
    Nur das mein Text gekürzt wurde, weil ich an einen sky Mitarbeiter die Frage stellte, ob ihn sein Arbeitgeber nicht in allen Dingen informiere.
     
  2. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Auch wenn ich mich wiederhole:

    Alle Betroffenen sollten sich an die Verbraucherberatung wenden. Nur diese kann Sky per Abmahmung an dem eigenwilligen Geschäftsgebahren hindern - und zwar generell.

    B.
     
  3. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das es keine andere passende Klausel gibt, macht aber diese Klausel auch nicht passender ....

    B
     
  4. toni66

    toni66 Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nochmal, würde passen (soll nicht heißen, dass ich das will). Der Kunde hat AKZEPTIERT, dass Sky die ZUORDNUNG der Karte zu einem BESTIMMTEN Receiver VERLANGEN kann. Ist mit der Hardware des Kunden die Umsetzung dieses Verlangens nicht möglich, hat Sky eine "Alternative" zur Verfügung zu stellen, die es dem Kunden "gestattet", diesem Verlangen "nachzukommen". Aber nochmal, sie VERLANGEN ja bis heute nicht, sondern "machen", in der Hoffnung, der Kunde merkt es nicht.:D:cool:
     
  5. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nö der Satz ist falsch:
    Als Kunde habe ich Sky gemeldet, welchen Receiver ich habe, deshalb haben die ja nach der Nummer gefragt.
    Vor jahren war ich mal länger als 6 Monate auf Montage, da ging auch nichts, damals angerufen, und ich wurde gefragt, ob ich noch diesen verwende.
    Genau wie ich in Autoversicherung stehen habe, Alleinfahrer und meine Freundin, Fahrer unter 25 Jahren nein.
    Was ist wenn ich einen Freund fahren lasse?
    Das Auto läuft auch, es steht nichts im Schein wer fahren darf, aber ich mache es nicht. Fährt ein anderer und es chrascht, bin ich der dumme, weil ein anderer gefahren war, die Autoversicherung kann von mir Schadenersatz verlangen, weil gegen die AGB verstoßen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Mai 2014
  6. potty

    potty Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Interessant wäre mal, wenn man Sky anschreibt und fragt in welchen Geräte eine NDS Karte verwendet werden darf. VIelleicht dabei ein paar Sky Zertifizierte Geräte (von der HP) als Beispiel nennen.

    Was sie dann wohl schriftlich antworten?

    Im Moment versucht das Ganze Thema unauffällig über die Bühne zu bringen. Wenn sie wirklich wollten, könnten sie sicher mehrere Kunden gleichzeitig umstellen.
     
  7. tomcologne

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Vermutung: "Vielen Dank für ihre Anfrage. Entscheiden sie sich einfach für eines unserer Leihgeräte. So haben sie immer aktuellste Hardware die unserer innovative Technik unterstützt. Da wir sehr an ihrer Zufriedenheit interessiert sind, haben wir den Versand eines passenden Leihreceiver veranlasst. Dieser ist für sie kostenlos und sollte in de nächsten Tagen bei ihnen eintreffen. Sollten sie an einem Sky+-Receiver interessiert sein, so zögern sie nicht uns zu kontaktieren...."
     
  8. srumb

    srumb Guest

    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Inzwischen müsste doch jeder, der hier mitliest und mitdenkt soweit begriffen haben, dass alle S02-Karten NACH Verstreichen der Kündigungsfrist getauscht werden.
    Da sollten doch nun einige davon mal den A in der Hose haben und vor Ablauf der Kündigungsfrist dem Laden kündigen. Hinterher ist das Gejammere mit Anwalt und Sonderkündigung und Zurückschicken groß, nur weil jeder denkt, dass es ihn nicht trifft.
    Leider wurde mir in der Anfangsphase der beliebte Brief geschickt, so dass noch nicht genügend Erfahrungen über die perfide Taktik von Sky bekannt war. Aber das dürfte doch nun auch dem letzten in der äußersten Ecke der Republik klar sein, dass er um den Tausch nicht herum kommt!
    Und ja, ich habe gekündigt!
     
  9. toni66

    toni66 Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    1.) Mit "Sky kann verlangen" hat sich Sky eine Option offengehalten, die der Kunde, wenn Sky sie irgendwann wahrnehmen will, mit Vertragsschluß akzeptiert hat. 2.) Es erschließt sich mir nicht, wie du "Karte AUSSCHLIESSLICH mit EINEM Digitalreceiver" betreiben anders definieren willst als mit der Schaffung der technischen Möglichkeiten, dass die Karte nur mit diesem EINEN Receiver läuft (Pairing)? Wenn der eigene Receiver diese Möglichkeit zuläßt, ist ja alles gut. (Wie ich zu Pairing stehe, habe ich früher schon gepostet.):D
     
    Zuletzt bearbeitet: 15. Mai 2014
  10. Teoha

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das war keine Nebelbombe, sondern der "normale" Fall:
    Leihreceiver Nagra wird zwangsgetauscht gegen Leihreceiver NDS. Dieser Fall sollte inzwischen hier im Forum von rechtlichter Seite "durch" sein.

    Für Altkunden mit Sky-Kaufreceiver oder ohne Hardware ist die (theoretische) Rechts-Situation sicher anders. Oder zumindest kann man da diskutieren.
     
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