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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. Joshua Calvert

    Joshua Calvert Neuling

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Aber sie sind nicht alleine auf der Welt und ein Receiver ist nun mal in sehr vielen Haushalten das zentrale Empfangsgerät für TV (und bei mir auch für Radio).

    Das habe ich getan, mit zertifizierter Hardware und in Einklang mit den AGB. Wenn sky der Meinung ist, dass ich trotz AGB-konformen Verhaltens einen Zwangsleihreceiver brauche, dann sollen sie die AGB entsprechend ändern und mir ein Angebot mit Kündigungsrecht machen. Aber nicht das Diktat einen Monat nach dem Kündigungsstichtag!

    Und ich denke doch: Die AGB erlaubt explizit die Verwendung der Fremdreceiver und es gibt weder eine Bestimmung, die die auschließliche Verwendung des sky Receivers verbindlich vorschreibt, noch eine technische Notwendigkeit dazu. Das führt m.E. dazu, dass sky einseitig den Vertrag ändert, wenn sie mir den Empfang in zertifizierter Hardware abschalten. Wir werden über kurz oder lang Meldungen wie z.B. "akzeptieren wir ihre Kündigung kulanzhalber ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" erhalten :cool:

    Versteht mich nicht falsch: Auf lange Sicht wird das ausnahmslose Pairing kommen, aber ich möchte entweder den status quo bis zum Ende meiner Mindestvertragslaufzeit, oder eben die Möglichkeit zur sofortigen Kündigung. Und darüber hinaus fände ich es super, wenn sky zur Änderung der AGB bewegt werden könnte, damit zukünftige Kunden (etwas besser) wissen, worauf sie sich einlassen. Das geht aber nicht ohne unser Zutun und wahrscheinlich auch nicht ohne juristische Unterstützung.
     
  2. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Davon ist Sky aber noch meilenweit entfernt. Und nein, dass kann man nicht durch die Hintertüre des Pairings einführen, wenn der Vertrag noch nie einen Leihreceiver beinhaltete. Klar kann Sky bei Neuabschluss auf die Verwendung eines eigenen, gepairten Receivers bestehen, aber nicht laufende Verträge einseitig ändern.

    Das Argument mit der geliehenen Smartkarte ist einfach nur ein Witz.
     
  3. crazytv

    crazytv Talk-König

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Na sagen ich mal so, 2016 werde ich 36 sein, wenn mir nicht mehr schmeckt, was aus München kommt, muss ich ja nicht verlängern. Denn was ich medial zu tun und zu lassen habe, wurde mir dann vor 30 Jahren schon von Anderen erzählt. Dass ich trotzdem auch ARD geglotzt hab, tut ja nichts zur Sache :D. PS. Kleine Wort "auch" hinzugefügt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Mai 2014
  4. rx 50

    rx 50 Board Ikone Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Zumindest bei mir , als die Zweitkarte vertraglich vereinbart wurde
    (17.11.2010) gab es den Punkt 1.4.4. in den AGB gar nicht (Stand
    01.06.10). Genau das ist für mich der springende Punkt.
     
  5. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ich bezweifle, dass der Zwang zu einem Leihreceiver über die AGB verordnet werden kann. Dabei würde es sich um einen AGB-Passus handeln, der im eindeutigen Widerspruch zum geschlossenen Vertrag (eigener Receiver) steht. Da hat dann die vertragliche Vereinbarung immer Vorrang.

    Deshalb glaube ich auch nicht, dass es in diesen Fällen zu einem Rechtsstreit käme. Ich denke eher Sky würde vorher den Schwanz einziehen.
     
  6. Joshua Calvert

    Joshua Calvert Neuling

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das ist nicht meine Argumentation! Der Kündigende argumentiert, dass er keinen Leihvertrag mit sky hat, und nur darauf antwortet sky.

    Dann können wir den Thread ja schließen, wenn wir hier nur noch auf Grundlage "richterlicher Klärungen" diskutieren sollen. Vor einer richterlichen Klärung steht eine Verhandlung, zu der es einer Klage bedarf. Und bevor ich Klage einreiche, sammele ich Argumente und lasse mich auch gerne belehren. Aber nur ungerne auf diese Art:
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nein, es gab aber 1.3.5 => Identisch. Ihr müsst schon nach "Inhalten" gucken und nicht nur nach Nummern......
     
  8. crazytv

    crazytv Talk-König

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ist es, aus dem Bauch heraus, scheint das mit den "Individualabreden" sogar noch als Argumentation am Günstigsten zu sein. Ob es juristisch Bestand hat, müsste aber ein Abonnent mit A in der Hose durch alle Instanzen durchziehen. Das kann dauern :eek:.
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Doch, ist es. Zumindest "eine". Und imho die einzig halbwegs erfolgversprechende:
    Das mag ja sein, ändert aber imho nichts an der Aussichtslosigkeit der Argumentation bezüglich Funktionalität/Umbaukosten usw.
    Meiner Meinung nach ähnlich lächerlich wie "ich-bins" anfänglich mit seiner massgeschneiderten Schranwand, in die der neue Receiver masslich nicht mehr passt. :eek:

    Auch das:
    Sind alles deine persönlichen Probleme. Niemand hindert dich weitere Kabel zu verlegen, Receiver aufzustellen usw.......oder es zu lassen.
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Mit mir brauchst Du juristisch nicht zu streiten. ;)
    Ich sage nur meine Sicht der Dinge.
    Sky ist zu jeder Zeit berechtigt seinen Signalschutz zu verbessern und auszuweiten.
    Und Sky selbst steht nur für sein eigenes Produkt gerade. Mit der zur Verfügungstellung eines kostefreien Entgerätes hast Du möglichkeit Sky AGB-Konform zu sehen.
     
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