1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.903
    Zustimmungen:
    23.922
    Punkte für Erfolge:
    273
    Anzeige
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Korrekt. HIER sprechen wir in der Regel über jährlich gekündigte Abos. Das ist hier im Forum "normal".;)

    Die automatischen Skyverlängerer haben das aber auch schon seit 2010 in den AGB stehen.

    Lediglich die Premierealtkunden haben da eine andere AGB-Basis.

    Nicht nur seriöse, sonder JEDES Unternehmen. Auch Sky, wenn es Sky für nötig erachten würde.
    Denn das ist gesetzliche Pflicht.
     
  2. crazytv

    crazytv Talk-König

    Registriert seit:
    28. November 2008
    Beiträge:
    5.912
    Zustimmungen:
    245
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Gut zu wissen, ich habe nur die AB bekommen.

    ...keine gute Auffassung, meiner Meinung. Denn eigentlich geht es um viel "unsere Freiheit beim Fernsehen", wenn ihr so wollt. Einige Semester habe ich ja schon auf der Uhr, als Kind paar Tage in Berliners Ostzone gelebt. Ich weiß genau, wenn's zur "Diktatur" wird. Dann ist es nicht mehr so weit, zu den und den Sender darfst gucken, aber nur unter den und den Bedingungen mit der Sky Box.
     
  3. Joshua Calvert

    Joshua Calvert Neuling

    Registriert seit:
    9. Mai 2014
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    1.1.1 ja, 1.4.4 nein - In meinen AGB (AGB_D_Std_201109) kommt nach 1.3.5 gleich 2. Und 1.1.1 enthält nicht einmal das Wort Receiver.

    Ich hatte aber noch nie einen Leihreceiver.

    Der für mich zentrale Punkt ist, dass ich mit dem "Zwangsleihreceiver" meine Unterhaltungselektronik nicht mehr wie vorher nutzen kann. Ich muss

    • auf Inhalte verzichten, die ich aber weiter bezahlen muss (Abos bei weiteren PayTV-Anbietern), oder
    • Geld ausgeben, um meinen Empfangsplatz "multireceiverfähig" zu machen oder
    • erhebliche Komforteinbussen (sky abschrauben, alten Receiver anschrauben wenn ich MTV schauen will).

    Und das alles mit einer Vorwarnzeit von weniger als 14 Tagen ohne Sonderkündigungsrecht?
     
  4. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.337
    Zustimmungen:
    45.709
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen


    Findest Du das nicht ein ein wenig zu hoch angebunden inkl. der Bewertung des Fernsehens an sich?

    Das mit einer Diktatur zu vergleichen finde ich reichlich überspannt.
    Übrigens bin ich in der DDR der 70er/80er Jahre bewusst groß geworden.
    Im wesentlichem hat da zu der Zeit jeder geguckt was er wollte, gab ja nur 5 empfangbare Sender.

    Aber heutzutage ist Deine Informationsfreiheit auch völlig ohne Sky nicht eingeschränkt.
    Denn Sky sendet keine Inhalte die diesen Status beinhalten und aben auch gegen Konkurenz.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Mai 2014
  5. Joshua Calvert

    Joshua Calvert Neuling

    Registriert seit:
    9. Mai 2014
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wahrscheinlich haben die Verantwortlichen bei sky genau diese Einstellung in ihrer Risikobewertung zugrunde gelegt ...

    Doch - weil ich in dem von sky zur Verfügung gestellten Reciever kein anderes PayTV-Abo nutzen kann, und weil ich das Sat-Kabel nicht durchschleifen kann, und weil in dem sky Receiver keine Festplatte ist, usw.
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.903
    Zustimmungen:
    23.922
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Dann würde ich mal 1.3.5 lesen.....:eek:.......Kopf in den Sand stecken hilft da wenig.....damals war die Nummerierung eben anders. Und ab 1.2.1 steht auch was zu "Receivern"

    Wie gesagt, dann ist die Zwangsgestellung eines Leihgerätes rechtlich zumindest diskussionsfähig. Aber nur aus vertragrechtlichen Gründen, NICHT deshalb:

    Ich muss vermutlich nicht erwähnen, das dass Sky überhaupt nicht interessiert und Du auch darüber keinen "Vertrag" mit Sky geschlossen hast. Das das unschön ist, ist Tatsache. Aber Sky kann das wirklich tangieren, wie auch nicht das die Skygeräte nicht in jede Schranwand passen oder die falsche Farbe zur Tapete haben (Achtung Insider...)
    Und Sky wird wissen, das dann eben einige Kunden verärgert sind und wegfallen.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Mai 2014
  7. Joshua Calvert

    Joshua Calvert Neuling

    Registriert seit:
    9. Mai 2014
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Mist, dann habe ich mich verirrt - ich habe mein Abo noch nie gekündigt ;)
     
  8. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.337
    Zustimmungen:
    45.709
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen


    Sky übernimmt aber nun mal keine Haftung für Fremdanbieter sondern nur für sich selbst und seine unmittelbaren Kunden.

    Es obliegt Dir den Empfang mehrere Pay-TV-Anbieter sicherzustellen wenn Du mehrere Anbieter sehen willst.

    Die Aufzeichnung der Sky-Programme ist ebenso nur mit zertifizierter Hardware in den AGBs geregelt. Möchtest Du Sky in einem Fremdreceiver/TV sehen kann man zum CI+ Modul greifen.

    Damit wir uns nicht falsch verstehen: Die Sky-Receiver sind sch eiße.... Aber ob man da was klagen kann ohne Nerven zu lassen? Ich denke eher nicht.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Mai 2014
  9. Joshua Calvert

    Joshua Calvert Neuling

    Registriert seit:
    9. Mai 2014
    Beiträge:
    15
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nein, das musst Du nicht erwähnen. Ich erwarte auch nicht, dass sky von seiner Politik abrückt. Sie werden das Risiko der Kündigungen bewertet haben, und jetzt ziehen sie es durch.

    Aber ich möchte ein Sonderkündigungsrecht, und nur darauf zielt die Argumentation. Wenn sky der Meinung ist, dass sie meinen (AGB konformen) Receiver "wertlos" machen dürfen, dann darf ich eine andere Meinung haben.

    Ein Schritt zum Sonderkündigungsrecht wäre die (juristische) Erkenntnis, dass der "Zwangsleihreceiver" NICHT durch die aktuelle bzw. die meinem Vertrag zugrunde liegenden AGB abgedeckt ist. Und selbst wenn er es wäre, dann gilt immer noch §314 BGB. Ein Digitalreceiver ist heute für mich mehr als der reine Fernsehempfänger, und dass die sky box in Sachen Funktionalität und Netzwerk sehr beschränkt ist, ist unstrittig. Warum soll ich Komforteinbußen, bauliche Maßnahmen und zusätzlichen finanziellen Aufwand tragen, nur um noch weitere x Monate sky sehen zu können? Zumal es KEINE technische Notwendigkeit wie z.B. bei S02 Karten gibt.
     
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.903
    Zustimmungen:
    23.922
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Und jetzt ? Skys Antwort auf deine Argumentation ist bekannt.
    how to kündige ich Sky - Seite 10

    Das haben wir hier schon zig-fach durchgekaut, alles schön zu lesen, aber substanzlos, da nicht richterlich geklärt. Und das wird es auch nicht.....
    Und das hier:
    Ist etwas, was wirklich nur dich interessiert, weder das BGB, noch Sky, noch ein Richter, noch ein Anwalt noch sonstwer kräht hinter einer solchen "Argumentation" hinterher.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Mai 2014
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.