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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. tschippi

    tschippi Board Ikone

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Da die Milchstraße die Galaxie ist, in der sich unser Sonnensystem und damit auch die Erde befindet, ist es ja nicht so weit.

    Aber mir ist klar wie du es meinst. Ich musste halt mal den Klugscheißermodus einschalten. :winken:
     
  2. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Zudem werden sich dann doch einige an den Receiver gewöhnen wenn dann die nächste Staffel GoT angekündigt ist. ;)
     
  3. Joshua Calvert

    Joshua Calvert Neuling

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    800€+ (12 Monate laufendes Voll-Abo) ist für manch einen schon ein Wert!

    Das ist der springende Punkt: Ich bin jederzeit bereit, sky die Seriennummer des von mir verwendeten Receivers mitzuteilen und sie dürfen ihn gerne der Karte zuordnen. Ich habe keinen Vertrag/AGB in dem steht: "Der Abonnent darf die Karte nur in einem einzigen, von sky bestimmten und zur Verfügung gestellten Receiver oder CI+ Modul nutzen". Mit einer solchen Klausel hätte ich kein Abo abgeschlossen, und die nachträgliche Verpflichtung auf eine solche Klausel ist in meinen Augen eine Änderung wesentlicher Vertragsinhalte. Und die kann nicht einseitig durchgedrückt werden.

    Natürlich versucht sky das, um die negativen Effekte (Kündigungen) zu reduzieren. So wie es im Moment aussieht, werden die Receiver gerne an Kunden mit gerade verstrichenem Kündigungsstichttag verschickt. Das bringt (a) noch monatelang Gebühren, und (b) setzt die Hemmschwelle zur Kündigung für den Abonnenten höher ("wenn ich eh noch x Monate löhnen muss, dann kann ich auch weiter schauen")

    Und würdest Du uns den auch verraten?
     
  4. se7en

    se7en Platin Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Oh shit, man wie komm ich aus der Nummer wieder raus?? :eek:
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    .....oder bis zu 24 Monate später bei den Zwei-Jahresverträgen

    .....oder dann gar nicht mehr, weil man sich dann doch irgendwie arrangiert hat......
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Alle anderen Schlupflöcher bildet AGB mit zertifizierter Hardware ab.
    Wenn nur noch aktuelle Hardware technisch geht, dann müssen Sie Dir einen Receiver stellen. Und das tut Sky ja.
     
  7. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ich zitiere mich einfach noch mal selbst. Ich hoffe, das ist erlaubt.

     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Dein Vertrag und die AGB enthalten nicht die Punkte 1.1.1 und 1.4.4 ??
    Zumindest im Zwangstausch Leihreceiver-Leihreceiver ist das relativ unstrittig.
     
  9. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Die Frage ist eben wirklich, will man wirklich wegen dieser Nichtigkeit (letztlich sind das interpretierbare Auffassungen) einen teuren Rechtsstreit wagen...

    Wie gesagt - müsst Ihr wissen.
    Wenn Sky einen Receiver stellt, entsteht auch kein messbarer Schaden da ja der Empfang sichergestellt ist.

    Ist meine Auffassung....
     
  10. Joshua Calvert

    Joshua Calvert Neuling

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das hängt davon ab, wie die Verlängerung erfolgt ist. Die normale Verlängerung mit gleichem Preis ohne Änderung der Leistung erfolgt ja ohne eine bewusste Aktion des Abonnenten. Da gelten wahrscheinlich die bei Vertragsschluss gültigen AGB weiter. Anders könnte das sein, wenn Du auf ein "Lockangebot" reagierst und zu geänderten Preisen geänderte Leistungen in den Vertrag bekommst. Da müsste im Online-Dialog ein Feld wie "AGB gelesen und anerkannt" vorhanden sein, um neue AGB rechtsgültig zu vereinbaren. In jedem Fall müssen sie dann bei der schriftlichen Bestätigung beiliegen und als gültig erklärt sein (z.B. "ergänzend gelten die beiliegenden ...").

    Seriöse Unternehmen mit länger laufenden Verträgen (z.B. Banken, Versicherungen, Onlinedienstleister) informieren Kunden schriftlich über neue AGB, manchmal sogar mit übersichtlicher Erläuterung der Änderungen. Und in all diesen Mitteilungen steht dann ein Passus wie "diese Bedingungen gelten ab xx.xx.xxxx, wenn Sie nicht bis yy.yy.yyyy widersprechen."
     
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