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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ob sich dieser ganze Aufwand lohnt für eine Nichtigkeit wie Pay-TV... Das wage ich zu bezweifeln.

    Unser Rechtssystem hat ja sonst nichts zu tun...
     
  2. Punktesammler

    Punktesammler Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Bin ich derselben Meinung! Das Einfachste ist es zu kündigen! Wenn das viele tun, wird Sky sein Handeln bestimmt überdenken! Alles andere so denke ich, dauert viel zu lange, kostet nur Geld und bringt einen nicht wirklich weiter ...
     
  3. Joshua Calvert

    Joshua Calvert Neuling

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Profitorientierte Unternehmen legen Gesetze und Verordnungen solange zu ihren Gunsten aus bzw. übertreten sie auch, solange sie nicht gestoppt werden (siehe aktuelles BGH-Urteil zu Verbraucherkrediten). Unter diesem Gesichtspunkt ist die Diskussion über rechtliche Aspekte aus meiner Sicht nicht überflüssig, auch wenn sie am Ende des Tages nichts oder zumindest nicht den erhofften Erfolg bringt.

    Im konkreten Fall finde ich es sogar sehr hilfreich, denn m.E. ist der entscheidende Punkt, ob die Einführung des "Zwangsleihreceivers" AGB-konform und vertragsrechtlich einwandfrei ist. Ist er das, bleibt nur die Nutzung oder die reguläre Kündigung zum Ende der Mindestvertragslaufzeit. Andernfalls wäre aber ein Sonderkündigungsrecht wegen einseitiger Änderung wesentlicher Vertragsbestandteile denkbar, und das ist für den Betroffenen in den meisten Fällen mehrere hundert Euro wert.

    Für mich stellt der Receiver eine zentrale Komponente meiner Unterhaltungselektronik dar, und unabhängig von jeder Diskussion um die Qualität der sky Kisten ist eins sicher: Ohne einen zweiten Receiver kann ich weder ein weiteres PayTV Abonnenment nutzen noch frei empfangbare TV-Sender in vollem Umfang (Aufnahmen sichern, HbbTV) nutzen. Natürlich kann sky argumentieren, dass sie nicht für den Empfang anderer Angebote verantwortlich sind, aber wenn ich das im status quo ohne Verletzung der AGB kann und es mit einer Vorankündigunsfrist von (in meinem Fall) 10 Tagen nur noch kann, wenn ich zusätzlich Geld ausgebe, dann ist das nach meinem Rechtsempfinden unzulässig. Aber um das "gerichtsfest" zu argumentieren und damit sky zu einer Änderung ihrer AGB (und damit verbunden einem Sonderkündigungsrecht) zu bewegen, braucht es leider Rechtsanwälte.
     
  4. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Hättest die Annahme des unbestellten und ungewollten Leihreceivers einfach verweigern sollen. Da es dafür aber bei Dir nun anscheinend zu spät ist, würde ich ihn jetzt schleunigst zurückschicken. Ohne Receivernummer im Sky-Kundencenter geht auch kein Pairing.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Mai 2014
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nein.
    Vorher waren die AGB vermutlich unter einem anderen link im Web. Den findet die Seite natürlich nicht. Ein alter AGB-link (nicht mehr aktiv) lautete z.b.
    http://www.premiere.de/premweb/cms/de/home_12445.jsp
     
  6. hampitz

    hampitz Neuling

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Hallo,

    ohne mir jetzt den Artikel komplett durchgelesen zu haben...folgende Frage:

    Ich habe seit Mai 2010 Sky mit einer S02 Karte ohne Angabe eines Receivers. Nun habe ich von Sky mitgeteilt bekommen per Brief, dass man mir einen Receiver mit Karte zuschicken wird.

    Ich möchte dies natürlich nicht. Besteht für mich nun ein Sonderkündigungsrecht? Kündigen werde ich auf jeden Fall, da ich mir deren Gerät nicht ins Wohnzimmer stellen werde.

    Danke und Gruß
     
  7. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Kein richterlich belegtes, wenn, dann ein "gefühltes". Und Sky lehnt es bisher ab. Du müsstest also dein Recht hart durchziehen mit Einstellung der Zahlung, Abschaltung durch Sky, Mahnverfahren usw.....irgendwann wird Sky vermutlich einlenken.
     
  8. crazytv

    crazytv Talk-König

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das Schreiben ist ja die Härte. Formal haben die ja sogar Recht, dass über die Smartcard bereits ein Leihverhältnis besteht. Für mich macht es aber schon noch einen Unterschied, ob ich für so eine Smartcard für 35€ zur Leihe oder einen Receiver für mehrere 100€ haften muss. Man oh man, wenn da nicht mal irgendwann eine Grundsatzentscheidung fällt, na dann Gute Nacht liebe Sky Zukunft. Vermutlich sollte man dann einfach regulär auslaufen lassen, wenn Sky Hardware für Einen unzumutbar bleibt (und man auch nicht dafür haften will).
     
  9. hampitz

    hampitz Neuling

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Danke.
    Da ich auf diese Probleme und Spielchen keine Lust habe, werde ich nun einfach kündigen. Natürlich habe ich gerade jetzt noch 12 Monate vor mir :winken:
    Macht es trotzdem Sinn der Annahme des Receivers im Kündigungsschreiben abzulehnen. Ich möchte mir nicht bis zum Vertragsende deren Karton in den Keller stellen.

    Danke
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Eben, diese Rechtsspielchen sind es nicht Wert. Insbesondere dann nicht, wenn in dem unterschriebenen Vertrag die Klausel steht das Sky die Karte der Hardware zuordnen kann. Sky erfüllt dann nur den Vertrag mit der Zuschickung des Receivers/Moduls.

    Mittlerweile ist mir auch der Fahrplan bekannt, es kommt wie es kommt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 14. Mai 2014
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