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Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

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  1. maliilam

    maliilam Institution

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Aha. Welche rechtlichen Folgen hat denn eine gemoddete "OneIrgendwas"?
     
  2. Nelli22.08

    Nelli22.08 Lexikon

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Keine, es sei den man zeigt sich selbst wegen Lizenzverstoßes an.
     
  3. SchwarzerLord

    SchwarzerLord Wasserfall

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nicht nur in vielen Fällen. Noch mal in aller Deutlichkeit: Niemand muss Ware, die man nicht als Vertragsbestandteil aufgelistet bekommen hat, annehmen, ungefragt schon gar nicht. Ein Leihgerät aufzuzwingen geht gar nicht. Das sind alles eindeutig und klare rechtliche Festlegungen. Deswegen muss man gar nicht über Einzelfälle diskutieren - es gilt für alle Kunden: Wer bisher kein Leihgerät hatte, der muss gar nichts annehmen, für den ändert sich nichts. Sky kann die Karten S02 etc. abschalten bzw. tauschen, ja. Sonst nichts. Pacta sunt servanda. Da können Sky-Beauftragte hier quatschen so viel sie wollen. Im Grunde genommen könnte man hier auch gleich wieder dicht machen, denn da gibt es nichts mehr zu diskutieren. Ich bin dann weg und widme mich anderen Themen, das hier ist alles mehr als flüssig, nämlich überflüssig. Wobei natürlich sich ein Drittel bestimmt überfahren lässt von Sky, eingeschüchtert ist. War ja auch bei den Redtube-Abmahnungen so, dass viele einfach gezahlt haben, obwohl die Rechtslage eindeutig war. Sky hat schon häufiger wegen Aktionen und AGBs eins auf den Kopf bekommen, das würde auch diesmal so sein.
    Tschüssss!
    p.s.: Den einen Typen setze ich auf Ignorieren, das kann ich nur empfehlen. Schaut euch mal seine Zeiten an, zu denen der hier permanent schreiben kann. Damit ist dann auch alles gesagt.
     
  4. Punktesammler

    Punktesammler Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Was ist denn eigentlich mit den ganzen Boxen die "Geeignet für Premiere/Sky" sind und sich noch im Umlauf befinden?
    Normalerweise müsste man doch das Recht haben diese zu benutzen? Schließlich sind sie ja zertifiziert. Wenn man nun eine Karte bekommt, die nicht damit entschlüsselt werden kann, muss Sky sie dann nicht tauschen, gegen eine die läuft? Schlißlich hat man ja eine zertifizierte Box (evtl. sogar gekauft), die man dann ja entsorgen müsste?
    Noch eine Frage dazu: die neuen karten sind doch NDS- Karten!? Müssten diese dann nicht z.B. in einem Humax PR-Fox CII ND (für NDS, wie zum Beispiel für KabelBW) laufen?
     
  5. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das ist jedoch nicht Sache von Sky, das Thema Kopien und Verkaufen, das war doch eher früher so mit Video, wo Filme vervielfältigt wurden, und dann mit billigen Aufklebern versehen wurden, und diese dann auf Flohmärkten verkauft.
    Heute kauft doch keiner mehr eine DVD oder Blueray wo nicht original ist.

    Gab es bisher nur einen Film welcher Sky ausgesendet hatte, wo illegal auf dem Markt angeboten wurde?
    Ich vermute mal eher nein, das Material was Sky sendet ist doch schon für die Filmfreaks zu alt.
    Die kaufen sich auf den Polenmärkten doch eher aktuelle Filme aus dem Kino, welche zum Teil erkennbar im Kino gefilmt wurden.


    Wenn ich den Link hier lese:
    mindestlohn.de ~ Callcenter: unterdurchschnittliche Löhne

    Für so wenig Kohle, sich noch im Netz für den Arbeitgeber einzusetzen?

    Wie sicher ist der Arbeitsplatz bei Sky eigentlich wirklich, wir kennen nicht was Sky so intern von sich gibt, aber in unserer Stammkneipe ohne den Sender, kommt zur Zeit häufig ein Kundenbetreuer von Sky, der Wirt sagte schon das nervt, da er genug Gäste ohne die Flimmerkisten hat. Auf jeden Fall muss auf den Mitarbeitern schon ein Druck liegen, sonst würde er nicht alle zwei Monate Besuch bekommen.
    Es stellte sich ja dazu die Frage, weshalb gerne Fragen von Opfern der Zwangsreceiver gleich abgespeist werden, Sky darf das.

    Obwohl diese Sachlagen nur RA oder Verbraucherschützer mal im Vorfeld beantworten können.
    Aber da bekommen die hier anwesenden Sky Leute wohl schon Arbeitsplatzängste.

    Wie lange wird Sky Deutschland noch mit Subversionen auskommen, wie lange gibt es noch Kohle?
    Weshalb macht eine Firma einen großen Aufwasch, wegen eines operativen Gewinn, wenn die Gesamtbilanz noch tiefrote Zahlen schreibt.

    Premiere zu Kirch Zeiten, war eine andere Sache, ob hier die Geldgeber ewig zuschauen?
    Deshalb reden die Mitarbeiter von Sky am Telefon mit gespaltener Zunge, nur um Kunden zu binden, das mit Zusagen welche nicht haltbar sind.
    Warum auch bestätigen diese CCA auch dem Kunden keine Zusagen per Mail?
     
  6. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ich bedauere alle die bei einem Callcenter arbeiten müssen. Das weiß ich aus meinem Umfeld und da spielt Sky auch keine rühmliche Geige. Aber Leute, das ist nicht das Thema hier!

    Wir wollen uns hier auf die AGBs und die rechtlichen Möglichkeiten austauschen was passiert wenn uns Sky ungefragt einen Leihreceiver schickt, der dann auch noch nur allein mit der zugeordneten Karte funktioniert und somit bisherige, gegebenfalls sogar vorhandene zertifizierte, Technik unbrauchbar macht!
    Nur rein rechtlich gesehen.... Zur Technik dient der Nachbarthread.

    - Moderation -
     
    Zuletzt bearbeitet: 1. Mai 2014
  7. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Nun wie mein Anwalt die Meinung vertritt, es geht um das Datum, wann man eben das Abo abgeschlossen hatte, oder was verändert hatte.
    Ab dem Zeitpunkt sind zumindest mal deren Spielregel fürs erste gültig, zumindest man hat sich damit einverstanden erklärt.
    Alle vor 2012 müssen sich das nicht Gefallen lassen, die einen sehen den erhöhten Stromverbrauch, wer bitte lässt Geräte 24 Std am Tag eingesteckt, für mich ist es nicht hinnehmbar, das ich Möbel zersägen müsste, oder gar den Schrott auf den Boden stellen müsste. Der nächste hat eben andere Abos, wo dann nicht mehr gehen.
    Alles was eine wirtschaftliche Verschlechterung mit sich bringt, braucht man eben nicht akzeptieren.
    Auch das in den Schreiben erwähnte Modul ist für die Katze, denn keiner muss wegen Sky dann wieder einen Receiver kaufen.

    Das jeder Einzelfall eben verschieden ist, wird es keine allgemein gültigen Verfahrensregeln geben, das können aus meiner Sicht eben nur Juristen vor Ort. Ich gehe auf den Anwalt, das die RS es übernimmt, andere gehen zu Verbraucherberatung für 15€.

    Das wohl wichtigst was man selbst machen kann, kommt die Krüppelkiste, gleich widersprechen, und auf sofortige Kündigung bestehen, Sky wird diese zwar ablehnen, aber das ist eben für den Anwalt wichtig, so kann Sky nicht von einer Zustimmung ausgehen.

    Je mehr sich das Verhalten von Sky nicht Gefallen lassen, desto schneller wird Sky von der Kundenunfreundlichen Vorgehensweise sich verabschieden.
    Es wäre ja was anderes, wenn Sky einem als Kunden mitteilen würde, wir stellen um, stellen dir die hässliche Kiste ins Haus, oder wir lassen die Kunden eben sofort gehen.
     
  8. crazytv

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ist das so? Ich mein, die Frage finde ich ja schon interessant, weil Unicam plus Programmer mit Soft von irgendwo aus dem Netz, läuft in dieselbe Richtung :D.

    Diskussionen im Thread dürften sowieso bald erschöpft sein, denn wer von uns ist wirklich Anwalt und kann es juristisch bewerten/einschätzen?
     
  9. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das denke ich auch, denn bisher wurde ja nur von den Skyanhängern den Usern vermittelt, Sky hat Recht, ein Rechtsanwalt oder Verbraucherberatung können eh nicht´s machen.
    Die Einschätzung ist eben für jeden Fall, ein eigenes Ding, wo man den Fachleuten überlassen sollte.
     
  10. Turbofranky

    Turbofranky Silber Member

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    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Um mehr geht es auch nicht. Wobei sich die Frage auch von selbst beantwortet, wenn man beachtet, das schon laut Premiere-AGB nur bestimmte Receiver zum Empfang zugelassen waren. Premiere hatte aber nicht die Mittel, die Receiver-Wahl technisch einzuschränken. Außerdem zählte jeder zahlende Kunde. Sky sieht das jetzt offenbar anders, verschärfte die entsprechende AGB-Passage und betreibt nun die technische Umsetzung des Ganzen. Ich sehe hier 3 Ziele:
    - nur noch Kosten für eine Verschlüsselung
    - vereinfachter Service
    - Einsparungen bei Film-Lizenzen, die wegen potentieller Vervielfältigungsmöglichkeit sicher höher als normal sind

    Mit den AGB im Allgemeinen zwischen Privatkunde und Firma ist es ganz einfach: Verstößt eine Bedingung gegen geltendes Recht, ist sie unwirksam. Passen mir die AGB einer Firma nicht, darf ich mit dieser eben keine Geschäfte machen. Tue ich es doch, akzeptiere ich auch deren Bedingungen.

    Inwieweit man jetzt hier Gewohnheitsrecht zur Geltung bringen kann und wegen später Ablehnung der AGB den Vertrag aufzuheben anstrebt, bleibt die einzige Frage. Wenn man einen Advokaten findet, der genug Wirbel veranstaltet, bekommt man evtl. eine vorzeitige Kündigung zuwege, denn auf rechtliche Auseinandersetzungen wird Sky gerne verzichten.

    Alles andere ist Wunschdenken. Für jeden Nutzer alternativer Technik stellt sich meiner Meinung nach nur noch die Frage nach dem Wann und was er dann macht. Mein HD8S bleibt jedenfalls im Wohnzimmer. Wenn bei meinem Abo der Zeitpunkt kommt, muss Sky gehen. Wenigstens mit der Zweitkarte.
     
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