1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 30. April 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. zahni

    zahni Board Ikone

    Registriert seit:
    22. Januar 2001
    Beiträge:
    3.940
    Zustimmungen:
    47
    Punkte für Erfolge:
    58
    Anzeige
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Ich habe meinen aktuellen Vertrag von einem Händler, der die S02 samt Alphacrypt Light für 1 Euro geliefert hatte. Ohne Angabe irgendeiner Receiver-Nummer. Bisher habe ich von Sky dazu nichts gehört. Bin mal gespannt. Wenn ich meine Technik nicht mehr nutzen darf, wird nur noch bei Netflix und Amazon gestreamt. Für den restlichen Bedarf reichen ARD/ZDF
     
  2. Tigerle

    Tigerle Silber Member

    Registriert seit:
    20. September 2009
    Beiträge:
    523
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    So sehe ich das jedenfalls. Sky versucht gerne, den Kunden mit ihren eigenen (teilweise lächerlichen) Auslegungen zu überrumpeln. Davon darf man sich halt nicht abschrecken lassen. Ich bin gewillt, die Auseinandersetzung mit Sky zu führen. Das Mindeste, was ich durchsetzen werde, wenn sie auf ihrer Zwangsleihe bestehen sollten, ist die fristlose, außerordentliche Kündigung.

    Mir ist aber auch klar, dass Sky in Kenntnis der Rechtslage es niemals auf einen solchen Prozess ankommen lassen wird. Von daher werden sie standhafte Kunden dann doch einfach gehen lassen, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht wie es so schön heißt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Mai 2014
  3. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

    Registriert seit:
    21. September 2009
    Beiträge:
    4.697
    Zustimmungen:
    1.852
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das ist kein Nonsens, da NDS selbst nicht kompromittiert wird, d.h. §95 a Abs. 2 wird nicht verletzt. Auf gut deutsch findet kein Hack von Sky-Systemen statt wenn ich alternative Hardware zur Entschlüsselung einsetze. Und folgerichtig bemerkst du ja selbst (und widersprichst dir nebenbei auch selbst) ob dadurch §95 überhaupt tangiert wird. Ich sage nein und habe daher auch §95 bisher nicht erwähnt. Und da sind wird dann eben wieder bei § 108 b UrhG angelangt der CS und das Anfertigen von unverschlüsselten Aufnahmen im ausschließlichen Privatbereich nicht unter Strafe stellt und somit auch nicht strafrechtlich verfolgt werden kann.
     
  4. ich-bins

    ich-bins Senior Member

    Registriert seit:
    28. Februar 2014
    Beiträge:
    265
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Mehr kann man auch nicht machen, die sofortige Kündigung, was ich auch mach.
     
  5. crazytv

    crazytv Talk-König

    Registriert seit:
    28. November 2008
    Beiträge:
    5.911
    Zustimmungen:
    244
    Punkte für Erfolge:
    73
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wenn du nichts änderst (kündigst oder so), dürfte in der Theorie auch nichts passieren. Die haben dich ja gar nicht auf dem Trichter, mich ja nur, weil ich gekündigt hatte. Da haben die ja gesehen, was für Karten ich habe. Glaub nicht, dass die die S02 Abos/Zweitkarten manuell ausfiltern.
     
  6. Turbofranky

    Turbofranky Silber Member

    Registriert seit:
    2. November 2011
    Beiträge:
    892
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    26
    Technisches Equipment:
    HD8S mit AClight/Unicam
    VU+ Duo
    Sky+
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Deinen Optimismus möchte ich haben. Alle "Betroffenen" in einem Rutsch zu verarzten geht nicht. Jeder, der sich mal Gedanken über den Aufwand macht, den das bedeuten würde, wird das auch so sehen. Manuelle Auslese geht auch nicht. Auch dieser Aufwand wäre zu hoch. Irgendein Schema wird es geben, das Sky abarbeitet.

    Habe heute mit dem Service gesprochen, weil ich einen Defekt an meiner betagten S02 vermutete und die getauscht haben wollte. Geht nicht mehr, war die Antwort. Nur eine Freischaltung könne man noch versenden. Man wollte mir dann eine V14 zusenden. Habe dankend abgelehnt. Die S02 hat sich in einem Telestar Nagra-Receiver wieder berappelt und ich kann nur hoffen, dass das noch lange so bleibt.

    Irgendwer hat hier schon mal vermutet, dass die Auserkorenen in Abhängigkeit vom nächst möglichen Kündigungszeitpunkt bedacht werden. Das würde zumindest Sinn aus Sicht von Sky machen, um diejenigen, die das Abo aus dem Grund nicht mehr haben wollen, noch eine Weile als Kunden zu haben. In der Hoffnung, dass sie sich mit der neuen technischen Situation über die folgenden Monate arrangieren.
     
  7. captaindyck

    captaindyck Silber Member

    Registriert seit:
    25. März 2004
    Beiträge:
    866
    Zustimmungen:
    50
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Wenn Du meinen Beitrag verstanden hättest, dann hättest Du gemerkt, dass ich im ersten Teil nur DEINE Argumentation aufgegriffen habe und schließlich meine Zweifel geäußert habe, dass der §108b, von dem DU immer wieder ausgehst, überhaupt irgendetwas mit der Sache zu tun hat, auf die Du hinaus willst. Entsprechend habe ich mir da auch nicht selber widersprochen.

    Und wenn Du die Relevanz von §95 bestreitest, dann sind wir eben nicht bei §108b angelangt, da sich dieser eben genau auf denselben Sachverhalt wie §95a bezieht. Du kannst Dir nicht einen Paragraphen aus einem Gesetz herauspicken, da irgendetwas hineininterpretieren von wegen "keine Strafverfolgung => legal => Sky-Klausel unwirksam" und den Rest des Gesetzestextes ignorieren. Die Schlussfolgerung ist sowieso falsch, denn es gilt zwar legal => keine Strafe, aber nicht unbedingt "keine Strafe" => legal.

    Damit §108b überhaupt irgendeine Relevanz haben kann in Bezug auf Straffreiheit im privatem Bereich, muss die Voraussetzung zur Anwendung des §108b erfüllt sein: Die Umgehung einer wirksamen Schutzmaßnahme, um Zugriff auf ein geschütztes Werk zu erhalten, muss stattgefunden haben. Und da Du (nicht ich!) ja ständig mit der in §108b genannten Straffreiheit argumentieren willst, gehst Du somit implizit davon aus, dass hier tatsächlich ein technischer Schutz umgangen wird.

    Wenn Du aber davon ausgehst, dass diese Voraussetzung für die Anwendung von §108b erfüllt ist, dann greift auch unweigerlich §95a:

    Entsprechend kannst Du diese beiden Paragraphen nicht voneinander trennen in Deiner Argumentation. Das habe ich bereits oben versucht, Dir zu erklären, Deine Argumentation ist nicht schlüssig. Entweder ist bereits der Ausgangspunkt für Deine Argumentation falsch - und §108b trifft hier nicht zu - oder Du hast bei Deiner Argumentation §95a übersehen.

    Unabhängig davon gesteht der Gesetzgeber einem Rechteinhaber zu, techinsche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Paring mit einem Receiver, der keine archivierbaren Aufnahmen oder Stream des Signals zulässt, ist eine solche vom UrhG gedeckte Maßnahme. Ich sehe nicht, wo Sky bei der Forderung zur Durchsetzung dieser Maßnahme auch durch AGB-Klauseln Deine per Gesetz zugestandenen Rechte verletzt. De facto hast Du nämlich kein Recht auf eine Privatkopie, wenn der Rechteinhaber dies durch einen technischen Kopierschutz verhindert. Entsprechend sehe ich nicht, dass die AGB-Klauseln von Sky unwirksam sein sollen.

    "Lesen kann jeder Grundschüler. Das Geheimnis ist zu verstehen, was man liest, und die Fähigkeit, das Gelesene in den richtigen Kontext einzuordnen."
    Solche Sätze werden leicht zum Boomerang.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. Mai 2014
  8. Bärchen73

    Bärchen73 Silber Member

    Registriert seit:
    29. September 2011
    Beiträge:
    982
    Zustimmungen:
    20
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Das war ich.:winken:

    Da sich mir die Frage stellte warum man ausgerechnet Oma als erstes rausgesucht hat, von allen Verwandten und Bekannten die ein Abo haben und eigene Technik nutzen.
    Sämtliche Faktoren wie Eintrittsdatum, Alter der Vertragsinhaber oder Buchstabe des Nachnamens...alles ohne Muster.
    Der einzigste Unterschied ist die Verlängerung bzw. der Zeitpunkt. Genau nachdem die Widerrufsfrist abgelaufen ist kam dieser Tausch zu Stande.
    Alle anderen Verträge sind derzeit (noch) ungekündigt.
     
  9. Lt_Spock

    Lt_Spock Board Ikone

    Registriert seit:
    21. September 2009
    Beiträge:
    4.697
    Zustimmungen:
    1.852
    Punkte für Erfolge:
    163
    Technisches Equipment:
    Deutsches Kulturgut - Weg mit dem Muselmannkram
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Fair und selbskritisch gebe ich dir vollkommen recht!:winken:

    Fakt ist, dass das Verschlüsselungssystem von Sky bei Verwendung von alternativer Hardware nicht kompromittiert wird. Es werden bei alternativer Hardware lediglich Aufnahmerestriktionen umgangen, was aber mit der Smarkarte und NDS nichts zu tun hat. Insofern kann man bestenfalls von einer rechtswidrigen erstellten Privatkopie sprechen, die aber strafbefreit ist.

    Unter dem Strich hast Du zu Recht die Inkosistenz meiner Argumentationskette gerügt! Das ändert aber nichts an meiner Darstellung, dass man auch in Zukunft alternative Hardware benutzen kann ohne dabei Angst vor einer Rechtsverfolgung haben zu müssen.

    Als Worst-Case-Szenario wäre die Verwendung der Smartcard in alternativer Hardware im auschließlichen Privatbereich rechtswidrig aber straffrei. Sky kann daher bestenfalls zivilrechtliche Ansprüche stellen, allerdings gibt es keinen einzigen Fall in dem Sky im ausschließlichen Privatbereich hier schon jemals tätig geworden ist.

    Dann stellt sich die Frage bei zivilrechtlichen Ansprüchen welcher Schaden denn für Sky überhaupt entstanden ist, wenn ich meine Smartcard in einer Linuxbox betreibe und für meinen ausschließlichen Privatgebrauch Aufnahmen erstelle. Bleibt noch Homesharing wo Sky argumentieren könnte, dass dadurch Einnahmen für eine Zweitkarte verloren gehen.

    Die größte Frage ist allerdings wie Sky Kenntnis davon erlangen möchte in welchen Receiver Lieschen Müller zu Hause ihre Smartcard steckt und selbst wenn wie möchte Sky dafür die Bewesie erbringen. Kein Richter in D wird dafür eine Hausdurchsuchung anordnen.

    Die AGB haben diesbezüglich bestenfalls einen theoretischen Anspruch aber überhaupt keinen praktischen Wert!
     
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.903
    Zustimmungen:
    23.922
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Pairing/Kartentausch - Sky-AGB Auslegungen, Rechtslagen

    Und darüber das ganze hin und her und die Vernebelung der Begriffe ?:eek:

    Das war doch alles ohnehin klar und wurde von niemandem bezweifelt.
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.