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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. chaos2oo2

    chaos2oo2 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    ich muss daheim mal über das oscam webif connecten. Vielleicht steht da was. Ansonsten stell ich mal auch scam um und guck was da passiert. Dann werd ich mal nach dem Pairing-Flag gucken. Wenn gewünscht kann ich hier gerne nochmal Feedback geben :)
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Gut, kann durchaus so sein ;)

    Ist trotzdem nur ein SD-Receiver, die wollen ja auf DVB S2 umstellen ;)
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mal abgesehen von den Theorien der erkrankten Ehefrau: Die Klausel 1.4.4 (alt 1.3.5) ist in meinen Augen aus mehreren Gründen unwirksam.

    Einer gerichtlichen Kontrolle musste sie sich noch nicht unterziehen, aber wenn schon 25 weitere AGB-Klauseln bei geprüften 26 Klauseln in zweiter Instanz in Wien für unwirksam erklärt wurden...

    !.4.4 regelt die Nutzung der SC im Abschnitt "SmartCard" in den AGB. Sollte dort etwas zur Frage, welchen Receiver ich nutzen darf, stehen, hätte der Kunde bei Interesse vor Vertragsschluss es gar nicht finden können wegen falscher Überschrift. Und konkret zur Nutzung eines Leihreceivers steht auch an dieser versteckten Stelle nichts. Klauseln dürfen jedoch nicht überraschend sein. Wer 2010 ein Abo mit eigenem Technisat abschloss, sollte ahnen können, dass diese 1.4.4 ihn später zu einem Leihvertrag zwingt, innerhalb von 10 Tagen, und zur alleinigen Nutzung der Leihbox? Das ist nicht überraschend?

    Kunden mit älteren Verträgen kennen diese AGB-Klausel gar nicht. Zur wirksamen Einbeziehung von AGB hat Brillo schon viel angemerkt; das leitende Urteil des BGH zur Frage von Einbeziehung der AGB aus alten Verträgen in neue Verträge aus dem Jahr 1986 habe ich hier vor einigen Tagen zitiert. Danach gelten AGB in neuen Verträgen in bisheriger Form nur weiter, wenn es eine entsprechende Vereinbarung gibt (Rahmenvertrag). Damit hätten hunderttausende Kunden gar keine wirksamen AGB im Vertrag...

    Horud vertrat eine andere Meinung, nach der aber auch nur die uralten AGB weitergelten würden, nicht aber die neuen AGB seit 2009 mit der Pairing-Klausel. Passendes Urteil oder Kommentar wird Horud möglicherweise noch nachreichen. Nachvollziehbar ist die Argumentation von Horud sicherlich.

    Da andere AGB-Klauseln ausdrücklich eigene Hardware erlauben und Leihgeräte nur auf Wunsch des Kunden vorsehen, ist sowieso eine so widersprüchliche Klausel wie 1.4.4 unwirksam.

    Da Sky überhaupt nicht weiß, was die Kunden tatsächlich nutzen, auch nie danach fragte und nach AGB auch keine Ermächtigung für diese Fragen hat, der Kunde nur Telefonnummer und Adressänderung mitzuteilen hatte, mehrfach aber neuen Receiver anschaffte, ist es auch praktisch unmöglich, alle Kunden zu pairen.

    Ohne neue AGB, die Pflicht zum Leihreceiver vorsehen, geht in Sachen Pairing rechtlich durchsetzbar gar nichts. Neuen AGB kann man widersprechen. Dann läuft der Vertrag bis zum Ende der Laufzeit unverändert weiter.

    Ich warte jetzt darauf, dass Sky mich ein zweites Mal pairen will. Dann werde ich um gerichtliche Klärung bitten. Das Ergebnis kann nicht vorhergesagt werden, aber ich bin doch optimistisch.

    (Pairing 2 ist natürlich auch Pairing und damit an die selben Voraussetzungen in 1.4.4 gebunden wie Pairing 1.)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. September 2014
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    In den neuen AGB wiederholt sich das Henne-Ei-Spiel wieder: Bei Verschlüsselungswechsel darf der Leihreceiver des Kunden ausgetauscht werden.
    Wie in 1.4.4 ist zur Umsetzung der Klausel erst einmal ein entsprechendes Gerät in den Kundendaten erforderlich.
    Sky darf also Leihreceiver umtauschen, aber du hast keinen? Dann ist es dein Problem als Kunde, du bekommst sofort einen Leihreceiver zugeschickt, damit diese Klausel zum Tausch der Receiver überhaupt anwendbar ist.

    So wie beim Pairing: Leihreceiver kann gepaired werden.
    Du hast gar keinen Leihreceiver, na dann schicken wir dir schnell einen, damit du diese Voraussetzung der Klausel erfüllst.
    Das gleiche unsinnige Überstülpen von hinten und der Versuch, neue Fakten zu schaffen.
     
  5. passatmani

    passatmani Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hi Leute! Soeben Email reingeflattert von Sky...was soll man dazu noch sagen??

    Sehr geehrter Herr *****,

    Sie haben sich mit Ihrer E-Mail vom 5. September 2014 an Frau L*** gewandt. Da meine Kollegin nicht im Haus ist, wurde ich gebeten Ihnen zu antworten. Bitte verzeihen Sie die späte Antwort.

    Ich bedauere, dass Sie sich wegen der Technikumstellung erneut an uns wenden mussten und Sie mit dieser nicht einverstanden sind.
    Auch alle Neukunden werden, wenn Sie keine passenden Geräte haben, zum richtigen Zeitpunkt auf die neue Technik umgestellt.
    Um Missbrauch vorzubeugen müssen die Smartcards, Receiver und CI Plus-Module immer dem Stand der Technik folgen. Das wiederum kann bedeuten, dass manche Geräte, die zum Zeitpunkt der Zulassung beziehungsweise der Vertragsaufnahme noch aktuell waren, nicht mehr eingesetzt werden können. Dies kann unter anderem daran liegen, dass die Gerätschaften nicht mehr das Programm von Sky entschlüsseln. Damit die Kunden weiterhin Sky sehen können, stellen wir diesen Kunden kostenlos eine geeignete Technologie zur Verfügung.


    Der Humax PR HD 1000 erfüllt die Voraussetzungen für die sichere Entschlüsselung von Sky Programmen nicht mehr, weshalb dieser auch kostenlos ausgetauscht wird. Die Informationen auf der Sky Homepage sind inzwischen aktualisiert.


    Die Seriennummern von Receivern sind reine Arbeitsdaten und keine persönlichen Daten, weshalb sie nicht dem Datenschutz unterliegen. Ohne die Seriennummern von Smartcards und Receivern/CI Plus-Modulen kann die Entschlüsselung des Programms nicht erfolgen.

    Es ist richtig, dass Sie zum Zeitpunkt der Vertragsverlängerung nur eine Smartcard besitzen und keinen Leihreceiver. Um aber weiterhin unser Programm nutzen zu können, brauchen Sie nun Gerätschaften von Sky. Mit diesen gehen Sie kein anderes Leihverhältnis als wie mit Ihrer Smartcard ein. Diese wurde Ihnen auch nur zur Leihe überlassen. Dementsprechend ergeben sich für Sie auch keine neuen Rechte und Pflichten, die Sie nicht schon bezüglich der Karte tragen würden.Ich bin davon überzeugt, dass Sie sich mit der neuen Technik anfreunden werden. Probieren Sie es einfach aus. Natürlich geben wir Ihnen auch gern Hilfestellung bei der Bedienung.

    Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.


    Viele Grüße

    C***** *******
    Kundenservice
    Sky Österreich Fernsehen GmbH
    Postfach 3000, A-1121 Wien
    Service 01 49 166 200
    mailto:service@sky.at
    www.sky.at





    @MarcBush - Was würdest du jetzt weiter angehen? Derzeit blocke ich noch, wahrscheinlich wäre die A02 schon deaktiviert nehme ich an...soll ich ihnen Frist setzen von 12 Tagen zur Aktivierung und falls sich Sky nicht meldet die Einzugsermächtigung deaktivieren?
    Widerruf per Fax wegen einseitiger Vertragsänderung habe ich schon gefaxt vor paar Tagen als die Receiver Annahme verweigert wurde.

    Möchte nur deinen Rat, nicht dass die paar wieder hier kreuzigen für deine Ratschläge, ich nehme den Rat sehr gerne an.

    Danke, Gruß
     
  6. gibson440

    gibson440 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ja habe ich, die Qualität ist schlechter als die vom Topf aber besser als die vom Samsungtuner ich habe aber durch die Vielzahl der Einstellungsmöglichkeiten bei meinem SamsungTV einen guten Kompromiss gefunden hat zwar etwas gedauert, man muß halt ein bischen rum experimentieren.
     
  7. zyz

    zyz Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Die Argumentation ist rechtlich totale Grütze. Nur weil man schon ein Leihverhältnis hat, darf nicht einfach ein neues aufgedrückt bekommen.
     
  8. wolli_m

    wolli_m Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Warum Schfft SKY nicht mal klare Verhältnisse? Die sollen doch mal alle Pairingunwilligen abschalten. Mal sehen was dann passiert. Dann wird vielleicht mal ein Gericht bemüht um eine Entscheidung herbeizuführen. Aber dieses Rumgeeiere von SKY. Hopp oder Top.

    Und ausserdem. Ich würde mich als Sky wundern, wenn Kunden, die den Leihreceiver zurückgeschickt habe und mit Pairing EMM´s beschossen werden, sich nicht melden und sich über einen schwarzen Bildschirm beschweren. Ich würde da beim Kunden mal nachhaken, und mal ganz unverfänglich fragen, wie zufrieden sie mit dem Empfang sind. Aber vielleicht sind die ja so blöd.
     
    Zuletzt bearbeitet: 16. September 2014
  9. Schnellfuß

    Schnellfuß Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mal abgesehen von der Formulierung...

    D.h. es müsste nach Vertragsbeendigung nur die Karte zurückgeschickt werden, ein anderes Leihverhältnis bist du ja nicht eingegangen.:)
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Was für eine Ansammlung an Unsinn in jedem Schreiben.
    Welches Sicherheitsrisiko stellt ausgerechnet der PR HD 1000 dar??
    Es geht doch nur darum, die Kunden paaren zu können, egal welche Receiver der Kunde nutzt. Ich soll meinen Receiver aussortieren, weil Sky gern pairen will und er das nicht kann. Lüge dann, dass das Gerät Sky nicht mehr entschlüsseln kann. Dazu muss Sky nur das pairing der Kundenkarte deaktivieren, andere V14 kann der Receiver ja auch entschlüsseln.

    Seriennummern meiner hardware sind persönliche Daten. Es könnte der Receiver meines Bruders sein, den dieser bei ebay im guten Glauben kaufte, aber vielleicht als gestohlen gemeldet ist. nun kann die Polizei nicht alle Wohnungen in Deutschland ohne ausreichenden Anfangsverdacht durchsuchen, aber Sky hat diese Rechte jetzt und findet so bestimmt 10.000 x Diebesgut bei Unschuldigen in der Wohnung, die Besuch von Beamten bekommen. Das sind also persönliche Daten, und Datenschutz sehr wichtig!

    Leihverhältnis für SC ist Quatsch, die SC ist automatisch Bestandteil des Hauptvertrags und nicht Gegenstand eines Extravertrages. Und die Haftung für einen 300 EUR Receiver ist wohl anders einzuordnen als die Haftung für einen Pfennig-Artikel!

    Um weiter gucken zu können, brauchen Sie nun Gerätschaften von Sky.
    Und auf welcher Basis?? Wo steht das, vereinbart war etwas anderes. Wenn der HD 1000 unsicher ist, welches Gerät kann man denn dann kaufen? Sind plötzlich alle 2345 Receiver am Markt unsicher geworden? Was 2013 noch niemand ahnte?


    Zu deiner Frage, was zu tun ist. Wie ist dein Stand? hast du schon neue V13/14?
    Du nutzt nur die A02? Könntest du auch V14 technisch nutzen?
    Was ist dein Ziel: raus aus dem Vertrag, dann geh zum Konsumentenschutz; oder Vertragserfüllung? Kompromiss solo V14 denkbar?
    Setz Sky eine neue Frist, kündige fristlose Kündigung an, wenn Sky deine Karte nicht freihaltet, nenne die Argumente und frag, nach welcher AGB du einen Leihreceiver nutzen musst, was am HD 1000 unsicher sein soll, dass die SC nicht geliehen ist, sondern zum Vertrag automatisch dazugehört und du nicht für einen Leihreceiver haften wirst.
    Wie lange läuft der Vertrag noch, sonst auch per PN..
     
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