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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wenn A ein Vertrag mit B abgeschlossen hat, dann darf A den Vertrag ohne Zustimmung von B nicht ändern. Er darf dies noch nicht einmal zum Vorteil von B. Ist doch gar nicht so schwer zu verstehen, oder?

    Und das das Hinzufügen eines Leihgeschäfts eine nicht unwichtige Vertragsänderung ist, dürfte mittlerweile selbst Sky klar sein, sonst hätten sie nicht krampfhaft versucht schon die Überlassung der Smartkarte als Leihgeschäft zu bezeichnen.
     
  2. odin_79

    odin_79 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Da hast du natürlich vollkommen recht.

    Aber wenn Sky jetzt die AGB überarbeitet, um evtl. Schlupflöcher oder juristische Widersprüche zu korrigieren, ist es unseriös diese AGB vereinzelt per mail zu verschicken, obwohl man sie noch nicht einmal auf der HP einsehen kann.

    Jedes seriöse Unternehmen hätte die AGB auf der HP veröffentlicht und per email lediglich darauf hingewiesen, daß z.B. zum 01.10. die neuen AGB in Kraft treten und man diese akzeptieren soll oder Widerspruch dagegen einlegen kann.
     
  3. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Im Prinzip stimme ich dir zu, mit zwei Einschränkungen.

    1. Könnte es kartellrechtliche Probleme geben, wenn die Sky Hardware Mitbewerber benachteiligt.

    2. Bleibt die Frage, ob mit diesem System genügend Kunden erhalten bleiben für ein erfolgreiches Geschäft. Ich denke da vor allen Dingen an die teuren, querfinanzierten BuLi-Rechte.
     
  4. Patrick S

    Patrick S Institution

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Zu ergänzen ist außerdem noch, daß das ganze Material an Filmen und Serien meist nach Erscheinen und damit lange vor der Pay-TV-Vermarktung im Netz zum Download auftaucht! Wer wirklich will, guckt alles schon längst vorher! Wenn Contentschutz, dann müßte man hier erst mal mit den Hausaufgaben anfangen, da sind die Schäden durch Kopien aus dem Pay-TV vergleichsweise marginal!
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    zur Frage "Schutzschrift"

    Weil die Frage im Raum stand und wir, etwas voreilig, über Antrag auf einstweilige Verfügung reden:
    Der Richter entscheidet, ohne den Antragsgegner gehört zu haben, allein auf Grund des Antrags und der Glaubhaftmachung (eidesstattl. Versicherung).

    Wer ahnt, dass gegen ihn eine einstweilige Verfügung beantragt werden könnte, kann eine Schutzschrift bei Gericht hinterlegen, so dass das Gericht erst über den Antrag entscheiden darf, wenn der Antragsgegner dazu gehört worden ist, so dass hier auch Sky sich äußern darf, bevor das Amtsgericht München über den Antrag entscheidet.
     
  6. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Können wir uns darauf einigen, dass die neuen AGB allgemein Gültigkeit haben, aber nur gegenüber dem wirken, der sie erhalten und nicht widersprochen hat ?

    B.
     
  7. elblindo

    elblindo Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Die Fakten, das "Sky entschlüsseln können" <> Vertragslage ist, in juristendeutsch zu packen, so dass es auch der Richter nachvollziehen kann, ist Aufgabe des Lackschuhs (hier vulgo gebraucht für [und sorry an alle] Juristen ;) ) Dabei sollte man den (vielleicht) nicht sachkundigen Juristen soweit möglich, mit der passenden Munition (= hier im Thread gesammelte Argumente) versorgen

    Sich nur auf die juristische Sachkenntnis des Fachanwalts verlassen, ist tatsächlich nur der halbe Schritt, selbst etwas von seiner nichtjuristischen Fachkenntnis zur Aufklärung des Sachverhalts einbringen kann hier wesentlich weiter helfen.
    Gruss

    Elblindo
     
  8. Beateschule

    Beateschule Senior Member

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    https://forum.digitalfernsehen.de/threads/sky-r%C3%BCckholangebote.348938/page-6380#post-7892241
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Welches Amtsgericht ist denn zuständig? Das vom Unternehmenssitz oder das vom Wohnsitz des Kunden?
     
  9. odin_79

    odin_79 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das ist korrekt.
     
  10. vivaforever

    vivaforever Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Das können wir Ausländer doch gar nicht beurteilen. Die haben da eigene Regeln.
    Wann kommt eigentlich das Unabhängigkeitsreferendum?
    Dann können sie endlich den Rest der Republik mit Herdprämie, Maut und Pairing in Ruhe lassen!
    ;););)
     
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