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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. tabul

    tabul Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    OK, dass wäre dann ein Argument...Dumm von denen:)
     
  2. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Was ist denn mit einer Schutzschrift, die bei Gericht vorliegen soll, gemeint ?

    B.
     
  3. Pantanal

    Pantanal Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    ApollonDC hat unrecht und ich werde ihn hier widerlegen:

    ApollonDC geht auf den Abschnitt des UrhG ein, der die Vervielfältigung durch Sendeunternehmen behandelt. Dabei geht es ausschließlich um Schranken die der technischen Abwicklung des Sendevorgangs dienen. Ist der Sendevorgang abgeschlossen, greift hier die Regelung über die Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch, § 53 Abs. 1 UrhG. Den Absatz brauch ich nicht zitieren, denn es ist ganz klar geregelt, dass zeitlich unbegrenzte Privatkopien ausdrücklich gestattet sind. Eine solche Erlaubnis per Gesetz ist weder durch den Urheber, noch durch den Programmveranstalter entziehbar. Ob eine Sendung während des Sendevorgangs verschlüsselt war oder nicht, hat keinen Einfluss auf das Recht zur Privatkopie.

    Das ist aber noch nicht alles.

    Eine Privatkopie ist im Besitz derjenigen Person, die berechtigterweise die Kopie durchführt. Der Urheber wird für die Kopie entschädigt, das Geschieht generell durch die Verwertungsgesellschaften. Mit Kauf eines Datenträgers (z.B. DVD) ist im Kaufpreis ein Betrag inkludiert, mit dem entsprechende Forderungen des Urhebers bereits abgegolten sind.

    Praktisch bedeutet dies, wenn ich auf meinem Sky Receiver den Tatort im Ersten aufnehme, ist die Aufnahme in meinem Besitz. Muss ich den Receiver zurückgeben, ist Sky verpflichtet, mir meine Aufnahme auszuhändigen, um sich nicht der Strafbarkeit schuldig zu machen.



    Und da wäre noch etwas.

    Nehmen wir an, ApollonDC hätte recht und Die Urheber oder Sky könnten uns tatsächlich verbieten, Privatkopien zu erstellen. Fakt ist, dass sie es nicht tun.

    Sky wirbt ausdrücklich damit, dass Privatkopien erstellt werden können. Dem Kunden wird das Recht zur Aufzeichnung eingeräumt.

    Doch nun kommt das Novum, erstmals in der Bundesrepublik Deutschland: Sky knüpft das Recht zur Verwertung an eine bestimmte Receiverhardware. Und genau das ist ein illegaler Eingriff in das Wettbewerbsrecht. Das Verwertungsrecht wird dahingehend missbraucht, dass ein einziger Receiverhersteller profitiert und der restliche Markt das Nachsehen hat.

    Die Begründung von Sky, dass nur durch den hauseigenen Receiver der Contentschutz gewahrt wird und illegale Kopien verhindert werden und die illegale Weitergabe an Dritte oder die Öffentlichkeit unterbunden wird, soll Folgendes suggerieren: Sky muss abwägen, zwischen dem Signalschutz und dem fairen freien Wettbewerb verschiedener Receiverhersteller.

    Und genau diese Verhältnismäßigkeit ist nachweislich nicht gegeben:

    Sky hat über 3,5 Millionen Kunden, das Unternehmen agiert seit 2009 auf dem Deutschen Markt. Wie hoch ist die Zahl derjenigen Kriminellen, die tatsächlich eines Urheberrechtsverbrechens überführt wurden? 500? 1000? Seien wir mal großzügig und gehen von der utopischen Zahl von 3500 von Gerichten verurteilten Personen aus.

    Das wären dann 0,00001% der Besitzer einer Sky-Smartcard.

    Der wirtschaftliche Schaden durch diese "Schwarzseher" soll nicht wegdiskutiert werden, der ist sicher beachtlich.

    Aber der wirtschaftliche Schaden der Receiverhersteller, wenn 3.500.000 potentielle Kunden ersatzlos wegfallen, ist damit nicht zu vergleichen.


    Von daher ist die Maßnahme von Sky, nur noch konzerneigene Hardware gepaired auszugeben, nicht verhältnismäßig. Zudem ist eine pauschalisierte Kriminalisierung von 3,5 Mio Abonnenten nicht hinnehmbar.

    Sollte Sky es darauf ankommen lassen, gehe ich von einer Niederlage des Unternehmens vor Gericht aus, in einem sehr öffentlichen Prozess. Gut möglich, dass weitaus mehr Kunden danach ihre eigene Hardware anschaffen wollen und werden.
     
  4. wolf

    wolf Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Falsch. Wenn Du neue AGBS zugesendet bekommst must du innerhalb einer Frist widersprechen andernfalls hast du autom. zugestimmt.
     
  5. optimizer

    optimizer Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Die Essenz des Threads sind aber die Beiträge, die Tatsachen schildern.
    MarcBush (u.a.) hat das ja vor etlichen Seiten (hier kann man ja nicht mehr mit Datumseinträgen kommen, weil man nichts mehr findet) dankenswerterweise getan.
    Neue User und Leute, die schlicht einen Rat brauchen, hilft das sehr.
    Deswegen sollten wir uns wieder darauf konzentrieren Abläufe (bei / gegenüber Sky) zu schildern, upzudaten und eventuelle Neuigkeiten (z.B. gepairte Karte erhalten, Karte abgeschaltet seit x - keine neue erhalten - wie bei mir etc.) zu veröffentlichen.
    Und zu posten, wenn endlich mal Leute keine Mail von der Stange von Sky erhalten haben.
    Spekulieren können wir dann auch noch alle, ggf sogar im stillen Kämmerlein.
    Im übrigen - lieber Wolf - Pairing kommt NICHT.
    Jedenfalls nicht bei mir - siehe Signatur :winken:.
     
  6. rikahe

    rikahe Neuling

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    mir ist ja noch was lustiges in den AGB aufgefallen für diejenigen die noch nie einen Leihreceiver hatten:

    1.2.4 Soweit von Sky bei Abschluss des Sky Programmabonnements angeboten, kann der Abonnent von Sky bis zur Beendigung seines Programmabonnements einen Digital-Receiver leihen (im Folgenden „Leih-Receiver“). Die Auswahl des Gerätes (insb. Hersteller und Farbe) wird von Sky bestimmt.

    Im Umkehrschluss: Da Sky beim Abschluss des Abos kein Leihreceiver angeboten hat - darf der Abonnent gar kein Leihreceiver haben ;)

    Ihr dürft euch nun darüber zerreissen ;)
     
  7. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich halte durchaus Strassenwärter, Pförtner, Mitarbeiter der Poststelle usw. für ehrenwerte Personen, die eine wichtige Aufgabe erfüllen.

    B.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2014
  8. wolf

    wolf Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Pairing wäre eigentlich nicht so schlimm der der Receiver das könnte was schon fast jeder preiswerter Receiver kann. Das wäre Hbbtv und mindestens 2000 Sender sollte man beliebig nach seinen wünschen sortieren können.
     
  9. EinGast

    EinGast Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Tja, Defekt.

    Und wenn ich das Teil von einem ins andere Zimmer transportiere, mir läuft Katz zwischen die Füße und der Ziegelstein gibt die Enterprise?

    Vielleicht bin ich auch nur so "unvorsichtig" und bleibe irgendwo hängen und das Teil knallt beim Transport runter.

    Oder Katz entleert den Mageninhalt drauf? Nein, bei Katzen gibt es nichts, was es nicht gibt. Es sollen schon welche beim Toben einen Flachbildschirm runtergeworfen haben. Oder sonstwo reingek*** haben.

    Oder Kind zieht am Kabel und reißt ihn runter?

    Ich würde mich bei einem eigenen Gerät sehr ärgern, könnte mir aber bei Totalschaden von MEINEM GELD wenigstens ein Gerät holen, das ich will.
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2014
  10. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Erstens hat Teoha das geschrieben und 2. stimmt das auch nicht unbedingt.

    Der Annahme durch Schweigen sind vom BGH ganz enge Grenzen gesetzt worden. 1. in den vorherigen AGB genannter Änderungsvorbehalt - nach meinem Kenntnisstand gegegeben - und 2. gilt das nur in einem ganz engen Rahmen. So darf der z.B. Kunde nicht schlechter gestellt werden.
     
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