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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

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  1. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Du hast geschrieben die Smartcard wäre "eigene Hardware des Kunden". Und das ist definitv falsch. Und da kommst Du auch mit Deinen nachgeschobenen Erklärungen nicht raus. Die Smartcard ist Eigenttum von Sky. Punkt.
     
  2. tabul

    tabul Senior Member

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    Sorry:) Dann habe ich das überlesen...
     
  3. tschippi

    tschippi Board Ikone

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Die Smartcard ist Eigenttum von Sky und ist zur Zeit im Besitz von ....

    Jetzt sollten wir es aber gut sein lassen. ;)
     
  4. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mag sein, dass der träge TV-Fluss über ein Vierteljahrhundert genügend zum Sammeln einbrachte.

    Aber vielleicht wäre es gut, sie würden mitbekommen, dass gerade neue Wildwasserkanäle als Attraktion eröffnen. (Amazon TV, Netflix etc.) - Nein, besser nicht. Lass sie dort am Ufer einsinken, wo sie schon immer standen. Ich bin doch keine Leiche. Bin lebendig und kann dortin schwimmen, wohin ich möchte.
     
  5. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wird hier ernsthaft über den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum gestritten ?

    Nach dem BGB ist der Besitzer der Inhaber der tatsächlichen Gewalt über die Sache, der Eigentümer hat die rechtliche Gewalt.

    Im Idealfall fällt natürlich beides zusammen.

    B.
     
  6. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Es ging ja in der ursprünglichen Aussage darum, dass die Hardware, die man daheim stehen hat, nicht mehr funktioniert. Ob das ein Leihgerät ist oder nicht, ist dabei doch zweitrangig.

    Dann ging es auch noch darum, dass die Smartcard eines anderen, dagegen noch funktioniert. In dieser Hinsicht ist "eigen" dann ja wohl die Smartcard, die zum "eigenen" Abo gehört.

    Es ging darum, dass die Smartcard eines anderen Kunden noch im Gerät funktionieren würde, nur die "eigene" nicht, ups, darf ich ja gar nicht sagen, weil die Smartcard nur geliehen ist. Wie grenze ich sie denn jetzt von der Smartcard des anderen ab, der sie ja auch von Sky nur geliehen hat? Darf man in diesem Zusammenhang nicht von "eigen" sprechen?
     
    Zuletzt bearbeitet: 12. September 2014
  7. Gast149901

    Gast149901 Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Eben nicht!
    Strahlt die Sendeanstalt unverschlüsselt und frei empfangbar aus und untersagt es der Urheber (Sendeanstalt muss nicht der Urheber sein!) nicht, darfst Du für private Zwecke einen Mitschnitt erstellen. Sobald einer dieser drei Punkte nicht zutrifft, wars das aber, denn die Aufzeichnung einer Fernsehsendung berührt das Verwertungsrecht des Urhebers und der Urheber entscheidet alleine darüber, wie verwertet werden darf.
     
  8. tschippi

    tschippi Board Ikone

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ja, stimmt natürlich auch. Man schreibt halt schneller "meine eigene Karte" als " die Karte, die ich besitze".

    Aber jetz bitte wieder Topic.
     
  9. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nein, es ging um die eigene "Eigentums-" Hardware, die ausser Funktion gesetzt wird. Hast du evtl. anders gelesen. Daher die Verwirrung.
     
  10. 2712

    2712 Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Genau das verhindert der Himmel mit seinem HW Zwang. Als Privatkopie gelten für mich (meine Meinung) auch nicht die mit der Himmel FP aufgenommenen Sendungen(z.B. von ÖR), da die ja nach Verrtagsende auch "futsch" sind (Rückgabe FP an Himmel).:confused:
     
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