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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

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  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Dann bezweifel es. Kann ich nicht ändern, aber so ist die Rechtssprechung. Bei solchen "Kündigungsrücknahmen" macht immer der Erklärende ein Angebot zum Abschluss eines Neuvertrags zu den bisherigen Bedingungen. Da wir in Deutschland Vertragsfreiheit haben, ist das möglich. Es kommt auf den Willen der Vertragspartner an. In diesem Fall ist der Wille, "die Kündigung zurückzunehmen und den alten Vertrag zu verlängern", was rechstechnisch gesehen nicht möglich ist.

    Die AGB sind kein gesondertes Rechtsobjekt, sondern standardisierte Vertragsbestandteile. Darüber muss nicht gesondert geredet werden. Sie sind Teil des alten Vertrags, den man "verlängern" will.

    Genau deswegen bedarf eine Änderung der AGB immer der Zustimmung des Vertragspartners, weil damit der ursprünglich Vertrag rechtlich gesehen geändert wird.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. September 2014
  2. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wenn ich mir den schon weiter vorne von mir verlinkten Artikel: Kann ich eine Kndigung zurck nehmen? durchlese, dann würde ich deine Behauptung als "Sky's Urban Legend" bezeichnen.
     
  3. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Fällt mir auch schwer zu folgen:

    Also der alte Vertrag, in den die AGB wirksam einbezogen waren, ist unwiederbringlich gestorben, aber die alten AGB haben das Vertragssterben überlebt ?

    B.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. September 2014
  4. woody1

    woody1 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    MarcBush hat es doch geschrieben. Rückholer ist wie ein Neuvertrag, der auch neue AGB hat, wenn der Kunde diese übermittelt bekommen hat.
    Keine AGB zum Vertrag ist ein Vertrag ohne AGB.
    Allerdings dürfte es dann auch keine Pflicht von Sky geben, das Programm bereitzustellen. Wenn es plötzlich dunkel ist, auf was will man sich dann selbst berufen? Es gibt ja keine AGB :-o Und man hat keinen Anspruch auf irgendwas. Alles sehr schwammig.
     
  5. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    ... und Sky hätte keinen Anspruch auf Zahlung. :eek:

    Nee, so einfach ist es nun auch nicht. Aber für nicht gänzlich ausgeschlossen bis womöglich hin zu wahrscheinlich sehe ich es in meinem Fall (und womöglich für sehr viele geltend), dass das Vertragsverhältnis auf keinen AGB fußt.
     
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Warum, sie sagt doch genau das, was ich auch sage.

    Neuer Vertrag mit den bisherigen Bedingungen ("wir führen den bisherigen Vertrag fort"). Nichts anderes habe ich gesagt.

    Kannst dich aber auch gerne juristisch beraten lassen. Jeder Jurist, der sich mit Vertragsrecht beschäftigt, wird das so bestätigen.
     
  7. RolandKA

    RolandKA Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Super, keine Kündigungsfristen die einzuhalten wären, ob das Sky genauso sieht?
     
  8. eddi40

    eddi40 Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Sehr gut formuliert und bringt es auch auf den Punkt. So ähnlich habe ich auch meine Begründung an die GF geschrieben. Es wurde zwar mehrfach versucht mich anzurufen aber ich lasse mich auf dieses "Gelaber" nicht mehr ein. Bei mir hat Sky verloren mit dieser Vorgehensweise. Jeder der aus hier besagten Gründen kündigt sollte meiner Ansicht nach so einen Text zu seiner Kündigung dazu schreiben. Vielleicht kapieren sie es dann mal das man so mit seinen Kunden nicht umgeht. Ich denke das ist einmalig in Deutschland was Sky sich hier leistet. :winken:
     
  9. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Klar, und sage ja auch nur, weil es sich in Wirklichkeit um einen neuen Vertrag handelt, bedarf die AGB der Zustimmung, wie das bei einem neuen Vertrag so üblich ist. - Wird mir diese AGB nicht explizit zugesandt oder habe ich bei einem Vertragsabschluss Online nicht explizit ein Häkchen gesetzt, dann gibt es keine AGB als Grundlage des neuen Vertrags.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wenn ihr euch per neuen Vertrag auf die "Fortführungführung/Kündigungsrücknahme" oder wie immer man das nennen will einigt, dann ja. Und nur dann. Dann habt ihr euch darüber verständigt, dass die alten Bedingungen weiter gelten sollen. Das darf man ja.

    Bei Neuabschluss eines Vertrags ohne dass ihr Bezug auf den alten Vertrag nehmt (bspw. über die Homepage) nicht.

    Maßgeblich ist der Wille, dem der Vertragsabschluss unterliegt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 10. September 2014
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