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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wird der alter Vertrag verlängert, gelten die bisherigen AGB weiter.
    Wird ein neuer vertrag geschlossen, gelten die neuen, wenn sie mitgeteilt werden, sonst gar keine AGB.
    Wenn ich kündige, wegen Rabatt z.B., dann kann man sich im Rückholergespräch auf Fortsetzung des bisherigen Vertrages doch einigen und einvernehmlich die Kündigung für gegenstandslos erklären.
    Gestern bestätigte mir der CCA in einem Testanruf auch, dass die Rücknahme der Kündigung gern akzeptiert wird, obwohl er etwas verdattert war, passt wohl nicht in die allgemeine Geschäftslage dort...

    Ich hatte noch kein Rüchholergespräch, was ist das denn nun, neuer Vertrag oder Fortsetzung des alten?
     
  2. umax1980

    umax1980 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich weiss nicht wer das war, ich konnte nicht herausfinden in welcher Ebene der sitzt. Scheint aber ganz anders zu sein, als die üblichen "Verdächtigen" die aus dem Callcenter anrufen.

    Ich wurde befragt, warum wieso weshalb, und mir dann ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.

    Ich bat um schriftliche Stellungnahme, darauf warte ich jetzt. Wenn das schriftlich hier eintrudelt meld ich mich nochmal.
     
  3. eddi40

    eddi40 Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Meistens steht bei Rückholern in der Bestätigung "Ihr Vertrag beginnt ab dem 01.XX. von neuem und endet am...plus Widerrufbelehrung. AGB werden da nicht angesprochen.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hängt davon ab, was das rechtlich ist bei Verlängerungsgesprächen. Die vorherige Kündigung beendet ja eigentlich einen Vertrag, eigentlich endgültig.
    Aber Sky kann ja zustimmen (Vertragsfreiheit), dass man den Vertrag doch in ursprünglicher Form (mit abgeänderten Konditionen) weiter fortsetzt, dann gelten erst einmal die bisherigen AGB, die man irgendwann erhielt, weiter, und wenn Sky neue AGB mitschickt, dann sogar die neuen AGB.

    Verlängert sich ein Vertrag einfach nur so ohne vorherige fristgerechte Kündigung von Sky oder Kunde, dann gelten nur die alten AGB. Werden neue AGB zugesandt, muss man widersprechen.
     
  5. Poffel

    Poffel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Es handelt sich um einen neuen Vertrag. Das hierzu gefunden: Kann ich eine Kndigung zurck nehmen?
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Widerrufsbelehrung ist ja schon wegen geänderter Konditionen oft notwendig.

    Bleibt der Vertrag jedoch unverändert und heißt es "Beginnt von Neuem", dann wäre es ein neuer Vertrag, und es gelten nur AGB, wenn sie beigefügt werden in Mail oder AB. Sonst hätte man ja auch gar kein Widerrufsrecht, wenn man einfach nur alten Vertrag verlängert ohne höhere Preise.

    Was steht denn im KC als Vertragsbeginn?
     
  7. eddi40

    eddi40 Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das Datum des neuen Abschlusses...also bei mir zum Beispiel der 1.10.2013 da ich dort letztes Jahr "verlängert" habe. Edit: Das Rückholangebot angenommen ;-)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 10. September 2014
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Da wird es ja gut erklärt, danke!

    In der Praxis kann man natürlich sich mit dem Vertragspartner einigen, die Kündigung einfach verschwinden zu lassen, aber bei Verträgen wie hier ist wohl - da korrigiere ich mich dann - immer von einem neuen Vertrag auszugehen, wenn man erst einmal gekündigt hatte.
    Und bei dem neuen Vertrag gelten dann die AGB, die Sky mitschickt, sonst gar keine. (Widerrufsrecht zum neuen Vertrag hat man ja.)
     
  9. Brillo

    Brillo Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Tja, gute Frage:

    Zum Ablauf Rückholgespräch

    CCA :Sind Sie einverstanden, dass wir das Gespräch zur Qualitätssicherung aufzeichnen ?
    Ich: Meine oder Ihre Qualität ? CCA leicht verunsichert, einer hat direkt aufgelegt
    Ich weiter : Sie hatten mir ein Angebot gemacht, X Pakete zum Preis von Y, das möchte ich gerne annehmen.

    CCA: Schön, dann trage ich das so ein und vermerke die Rücknahme Ihrer Kündigung


    Ich fürchte, dieser Verlauf bringt uns bei der Beantwortung der Frage auch nicht weiter ....... .

    B.
     
  10. Backtotheroots

    Backtotheroots Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    na ja, wenn die Post´s auf Tatsachen und Wahrheiten beruhen, sehe ich das nicht als Shitstorm an.
     
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