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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

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  1. Vanadium Nickel

    Vanadium Nickel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ganz emotionslos geantwortet : Ich hoffe Du hast Recht, aber mir fehlt der Glaube und im Moment sieht es nüchtern betrachtet eher nach Fake aus.
     
  2. Pantanal

    Pantanal Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ah, ok, dann muss ich zugeben, war jemand witzig :D
     
  3. Patrick S

    Patrick S Institution

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    welche Receiver sind das?
     
  4. extr2

    extr2 Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik











    1.4.4
    Sky kann verlangen, dass eine überlassene Smartcard ausschließlich in Verbindung mit einem dieser Smartcard zugeordneten Empfangsgerät verwendet wird.





    1 Leistungen von Sky
    1.1 Programmangebote und Zusatzdienste
    1.1.1 Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG (im Folgenden: Sky) stellt dem Abonnenten das vereinbarte
    Programmangebot sowie den Zugang zu den verfügbaren Zusatzdiensten (derzeit insb. Sky Select, Sky Select
    HD, Sky Anytime und Blue Movie) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verfügung.
    Zum Empfang der HD Inhalte ist der Abonnent nur nach Buchung des entsprechenden Sky HD Programmangebotes
    berechtigt. Die Nutzung der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ist dem Abonnenten
    ausschließlich auf den von Sky zugelassenen und für die jeweilige Empfangsart kompatiblen Empfangsgeräten
    (insbesondere Digital-Receiver und CI Plus-Modul) – im folgenden „Empfangsgerät“ genannt – gestattet.





    1.2 Empfangsgerät
    1.2.1 Der Abonnent benötigt zum Empfang der Sky Programmangebote sowie der Zusatzdienste ein Empfangsgerät
    gemäß Ziffer 1.1.1.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. September 2014
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    venton unibox eco hd+
    coolstrem tank
    ...
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Alle Zusicherungen einer Firma in Flyern, Prospekten, Homepage, Werbung muss sich sie sich zurechnen lassen.
    Egal, ob man in einer Fußnote Vorbehalt schreibt. Dieser Vorbehalt gilt nur für Versehen, Irrtümer, z.B. wenn Praktikant vergisst, ein Sonderangebot vom August im September zu löschen.
    Zusagen, die seit Jahren auf der Homepage stehen, muss sich Sky anrechnen lassen.
     
  7. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Deswegen bin ich auch noch hier :D. Ich finde ohne Sky Abo wird hier mindestens genau so viel, eher noch mehr, Unterhaltung geboten. Übers Programm gibt es nie solche unterhaltsamen Threads, immer nur über Paketumgestaltungen, Preiserhöhungen oder Hardwaretausch. Ich dachte man hat Sky wegen Inhalten, aber die Zeiten sind wohl vorbei, die meisten Abonnenten treiben ganz andere Dinge um.
     
  8. jazzcrab

    jazzcrab Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich glaube nicht daran, dass dies ein Fake ist. Falls ich damit Recht habe, könnte Sky doch ein Problem mit dem Kartellamt bekommen dadurch, dass die Module jederzeit funktionslos werden bzw. gegen den Receiver getauscht werden können. Damit wäre das Monopol “in Kraft“. Übrigens muss man sich das einmal vorstellen: Ein TV-Hersteller schreibt in die vom Käufer eines Fernsehers zu akzeptierenden AGB, dass das Gerät jederzeit kaputt gehen kann und gegen ein beliebiges anderes Gerät getauscht werden darf...

    Sky rechnet natürlich mit der Aushebelung des Moduls. Für diesen Fall ist damit vorgesorgt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 9. September 2014
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    1.3.4 zu dem Austausch der Sky-Module gegen Receiver bei rechtlichem Bedarf stand ja schon bisher in den AGB, hatten wir vor paar Tagen schon diskutiert. Der Hinweis Richtung Kartellamt ist sicher richtig.

    Da es nur ein "kostenloses" Leihgerät ist, behält sich Sky mehr Rechte vor als gewohnt.

    Was die AGB angeht, ist es sicher jedem ratsam, der nicht mit Leihreceiver leben möchte, fristgerecht nach Erhalt der AGB diesen zu widersprechen. Auch wer den Leihreceiver schon hat, sollte dies tun. Und sich überlegen, den Leihreceiver zurückzusenden und eigene Hardware zu nutzen, wenn der Leihreceiver sowieso nicht im Einsatz ist bisher.

    Sky hat offensichtlich gemerkt, dass der bisherige Weg nicht funktioniert, und geht jetzt vor totalem Scheitern (Abmahnung Verbraucherschutz z.B.) in die ungeliebte Offensive und lässt Verträge bis (Ende 2015?) auslaufen, wenn man AGB widerspricht, und stellt alle anderen Verträge auf Zwangsreceiver um, so meine jetzige Vermutung.
     
  10. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Fürn Fake hat sich aber jemand Mühe gegeben. Ausserdem wären das nur reine Trollmails ohne Trojaner etc. Gerade deshalb wurde wohl der AGB Text in die Nachricht integriert, damit keiner sagen kann, der Anhang wurde von Norton als unsicher eingestuft und ungelesen gelöscht. Sprich...wer die Mail bekommt hat, hat auch die AGB gelesen. Also das macht Sinn.

    Will sagen...für mich sieht es real aus. Ich will aber nicht verhehlen, dass einige der Formulierungen mich mit Schrecken grammatikalisch und in der Ausdrucksform an gruselige Mails mancher Kunden hier an Sky erinnern, die Erstklässler besser formulieren können. Das könnte aber daran liegen, das man bei Sky diese neuen AGB mit heißer Nadel gestrickt hat, denn mittlerweile werden wohl einige Medien, Verbraucherzentralen und Anwälte dort angeklopft haben.
     
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