1. Cookies optimieren die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklärst Du dich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen
    Information ausblenden
  2. Willkommen im Forum von DIGITAL FERNSEHEN - dem führenden Portal für digitales Fernsehen, Medien und Entertainment. Wenn du hier neu bist, schau dich ruhig etwas um und melde dich an, um am Forengeschehen teilnehmen zu können.
    Information ausblenden

Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. brodigy

    brodigy Neuling

    Registriert seit:
    7. September 2014
    Beiträge:
    6
    Zustimmungen:
    0
    Punkte für Erfolge:
    1
    Anzeige
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    4 Preisanpassung

    4.1 Sky kann den mit dem Kunden vereinbarten Abonnementbeitrag nach Maßgabe der folgenden Regelungen nach billigem Ermessen anpassen, wenn sich die auf das Abonnement entfallenden Gesamt*kosten auf Grund von Umständen verändern, die nach Vertragsschluss eintreten, nicht vorhersehbar waren und die nicht im Belieben von Sky stehen („Gesamtkostenveränderung“). Die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten setzen sich wie folgt zusammen („Kostenelemente“): Entgelte für Programmlizenzen, Entgelte für Techniklei*stungen, Kundenservice- und sonstige Umsatzkosten, allgemeine Verwaltungskosten.

    4.2 Sky kann den Abonnementbeitrag erhöhen („Preiserhöhung“), wenn und soweit die auf das Abonnement entfallenden Gesamtkosten steigen („Gesamtkostensteigerung“). Sky darf eine Preiserhöhung höchstens um den Betrag der Gesamtkostensteigerung und höchstens einmal innerhalb eines Kalenderjahres
    vornehmen. Sky informiert den Abonnenten über eine Preiserhöhung mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten. Sky weist den Abonnenten im Rahmen der Mitteilung über die Preiserhöhung auf ein etwaiges Kündigungsrecht und die Kündigungsfrist sowie auf die Folgen einer nicht fristgerecht eingegangenen Kündigung besonders hin.


    4.3 Beträgt eine Preiserhöhung mehr als 5 % des bis zum Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Abonnementbeitrages, ist der Abonnent berechtigt, den Abonnementvertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung schriftlich zu kündigen. Das Kündigungsrecht gilt nur für das von der Preiserhöhung betroffene Produkt. Ist das von der Preiserhöhung betroffene Produkt Voraussetzung für ein anderes Produkt, gilt eine Kündigung jedoch auch für dieses. Kündigt der Abonnent nicht oder nicht fristgemäß, wird das Abonnement zu dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt mit dem neuen Abonnementbeitrag fortgesetzt.

    Das ist neu...das kenn ich höchstens nur vom Stromanbieter
     
  2. holgerwolf

    holgerwolf Senior Member

    Registriert seit:
    14. Juli 2012
    Beiträge:
    299
    Zustimmungen:
    24
    Punkte für Erfolge:
    28
    Technisches Equipment:
    __________________
    SKY komplett für 25,90€
    gekündigt 11/2020

    Samsung UE55HU7200
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Das Dramatische sind die neuen AGB an sich selbst....

    Gruß
    Holger
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

    Registriert seit:
    7. Februar 2003
    Beiträge:
    66.262
    Zustimmungen:
    45.169
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Was stört Dich?
     
  4. Jennafun007

    Jennafun007 Junior Member

    Registriert seit:
    30. Dezember 2005
    Beiträge:
    143
    Zustimmungen:
    4
    Punkte für Erfolge:
    28
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Noch nix gepaired
     
  5. srumb

    srumb Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Logisch!
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nicht jede Änderung ist gemarkert.
    Forderungen aus dem AGB-Disaster-Urteil aus Österreich sind tw. berücksichtigt worden, so eine konkrete Widerspruchsfrist im Änderungsvorbehalt in (alt) 9.2 / (neu) 10.2
    Aber nicht wichtig, nur ein Grund, mal im Tageslicht genauer zu schauen..
     
  7. Brillo

    Brillo Silber Member

    Registriert seit:
    6. Juli 2009
    Beiträge:
    677
    Zustimmungen:
    44
    Punkte für Erfolge:
    38
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    An einer nicht nachvollziehbaren Preisgleitklausel sind schon Gasanbieter gescheitert.

    B.
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.903
    Zustimmungen:
    23.922
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    ....willst Du ja auch nicht. Die Änderungen zeigen zumindest (wenn man sonst nicht finden will), das die bisherigen AGB wohl nicht ganz wasserdicht sind....sonst hätte man nicht geändert, oder ?
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Vielleicht ein Test bei den Querulanten, wie schon von einem user heute zufällig orakelt (oder aus gut informierten Kreisen..)
     
  10. Teoha

    Teoha Lexikon

    Registriert seit:
    21. Dezember 2006
    Beiträge:
    45.903
    Zustimmungen:
    23.922
    Punkte für Erfolge:
    273
    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Kommt außer infantilen Kraftausdrücken auch noch was Konstruktives? :eek:
     
    Zuletzt bearbeitet: 8. September 2014
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.