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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ja sicher, aber die Frage ob Sky zertifizierte/zugelassene Hardware verlangt, stellt sich ja nicht wirklich. (=>Ja, Sky verlangt das) Du verwendest es ja nur als Einstieg in ein anderes Thema.......

    Man kann hinterfragen WELCHE Geräte zugelassen sind, seit wann, seit wann nicht mehr, direkt oder indirekt usw. Aber nicht "ob", nur zum Zweck der nachträglichen "Filetierung" Und das tust Du. Mich stört daran die Art und Weise, nicht der Inhalt.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    So kompliziert denke ich so spät abends nicht. Horud hatte das Thema heute aufgebracht und meinte, Sky könne damit, dass nur zertifizierte Receiver für den Empfang laut AGB zugelassen seien, bei Gericht punkten, wenn es um die Zulässigkeit der Pflicht zum Leihreceiver gehe.

    Da ist die Frage berechtigt, wo in den AGB was dazu steht.

    Da Sky jeden Abonnenten brauchte, hat Sky gar nicht mehr gefragt, welchen Receiver der Kunde nutzen möchte. Das ist die Wahrheit, die ich selbst 2013 so erlebte.

    Auch keine Seriennummer wurde abgefragt, Sky war mit allem einverstanden. Kompatibel zur Empfangsart muss der Receiver sein, und vom TÜV geprüft, das verlangt das Gesetz, sonst aber keine Einschränkungen.

    Sky kann aber mit dieser AGB sich vorbehalten, bei Neukunden und Vertragsverlängerungen bestimmte Geräte nur noch "zuzulassen", so dass diese Klausel sinnvoll ist. Aber für Kunden wie mich hat die Klausel keine Bedeutung.

    Da das Thema sehr wichtig ist, bin ich auf weitere Argumente gespannt.

    Ein Punkt ist wichtig: Rechtlich relevant sind aus Sicht von Sky nur Angaben im Vertrag, bei Vertragsabschluss und in den AGB,

    Der Kunde hingegen kann sich auch auf Flyer, Homepage, Werbeaussagen zusätzlich berufen.
     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Doch, tust du. Stell dich bitte nicht naiver als du bist, dafür ist dein Engagement zu groß. Die Frage "wo das steht" ist schon zig-fach (meistens von dir) gestellt und wurde ebenso oft beantwortet. Das weißt du ganz genau.
    Nochmal: Bitte nicht die Leute hier mit solchen Pseudo-rethorischen Fragen für dumm verkaufen. Ganz so blöde sind die meisten hier nicht, das sie deine Vorgehensweise nicht durchschauen.
    Wie gesagt, das ist keine inhaltliche Kritik.
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich werde weiterhin jeden Gesprächspartner hier bitten zu belegen, wenn er die Argumente von Sky für das pairing einfach wiederholt und behauptet, das würde in den AGB stehen.

    Die Frage nach einer Quelle ist berechtigt. Wer sagt, Sky kann zugelassene Receiver fordern, hat die AGB gelesen, wer etwas anders fälschlich/irrtümlich behauptet, muss eine Nachfrage ertragen.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. September 2014
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    ich hatte gestern auch fälschlich gepostet, Sky-Zweitkarten kosten als Aktion nur 9,90 EUR im ersten Jahr und hab es korrigiert. Kein wichtiges Thema.
    Wichtig ist aber, was zugelassene Receiver sind, denn Sky will deren Nutzung gerade verbieten. Dies ist ja das Thema dieses Thread: Sind nur noch die Sky+Receiver zugelassen?

    Zur Bedeutug des Wortes "zugelassen" ist es hilfreich zu wissen, dass bei SkyGo auch nur von Sky zugelassene PC und Mobilgeräte genutzt werden dürfen und dass damit aber, sehr wichtig, ALLE PC und ALLE Apple-Geräte gemeint sind. Daran wird erkennbar, dass dem Wort "zugelassene Geräte" allein keine besondere Bedeutung zukommt.

    Wenn Sky dann den Kunden nicht einmal fragt, welche Hardware er hat, auch nicht die Seriennummer wissen will, dann ist in meinen Augen für einen durchschnittlichen Kunden jeder Receiver zugelassen, der den gesetzlichen Normen entspricht und technisch in der Lage ist, Sky ordentlich zu empfangen und darzustellen.

    Jede AGB-Klausel muss auch hinreichend konkret sein. Wenn ich mir einen TechniSat-Receiver kaufe und dann ein Sky-Abo abschließe, vorher die AGB lese und dann im Bestellprozess an keiner Stelle nach der Marke meines Receivers gefragt werde, die S02 Smartcard erhalte und freischalten kann, dann ist ein Jahr später ein plötzlicher Verweis auf irgendeine Liste im Internet vollkommen überraschend und eine eigentlich nichtssagende und somit unwirksame Klausel in den AGB.

    In meinem Post #6639 http://forum.digitalfernsehen.de/forum/6671387-post6639.html

    hatte ich nicht rhetorisch Horud gefragt, "Wo steht das?", sondern gleich meine Sichtweise klar dargelegt und darauf verwiesen, dass ich die Sache anders sehe. Das hatte Horud unbeachtet gelassen, daher abends nochmals die Bitte zu begründen, wieso laut AGB nur "zertifizierte Receiver" genutzt werden dürfen.

    Aber vielleicht findet Horud ja noch eine Eingrenzung in den Vertragsunterlagen. Das war meine Bitte.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 8. September 2014
  7. OliverL

    OliverL Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Nicht ganz. Auf Apple TV ist und läuft kein SkyGo.
     
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das ist richtig, ich wollte nicht in die Tiefe der SkyGo-AGB gehen, weil sie hier nicht wichtig sind, sondern nur als Vergleich die Systematik aufzeigen sollen:


    1.3 Zur Nutzung von Sky Go sind folgende Endgeräte zugelassen: Computer, iPhone, iPad, iPod touch und Xbox 360. Die für die Nutzung von Sky Go einsetzbaren Endgeräte müssen bei Sky registriert werden. Es können maximal bis zu vier Endgeräte gleichzeitig registriert werden. Die Registrierung erfolgt automatisch durch erstmaliges Log-In mit dem jeweiligen Endgerät. Die Liste der registrierten Endgeräte kann in bestimmten Zeitabständen zurückge- setzt werden.
    Die Nutzung der Dienste auf einem Endgerät schließt die gleichzeitige Nutzung auf einem anderen Endgerät aus.
    Sky kann die zugelassenen Endgeräte jederzeit austauschen bzw. die Anzahl der zugelassenen Endgeräte erweitern oder reduzieren. Über die Registrierung der Endgeräte und die Nutzung des Dienstes kann sich der Abonnent unter den Sky Internetseiten www.sky.de/ skygo oder Häufige Fragen rund um Sky Go. informieren.


    Hier sieht man sehr schön den Verweis auf die Internetseite mit den Infos, welche Geräte zugelassen sind. Dies alles fehlt bei den Sky-AGB.
     
  9. jazzcrab

    jazzcrab Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Mit meiner S02-Karte laufen diese Sender noch.
     
  10. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @MarcBush, langsam mache ich mir um Deine Nachtruhe sorgen.
    Kurz vor 0:00 Uhr noch im Forum mit der letzten Post kurz vor halb Sechs schon wieder dabei....


    Deine immer wiederkehrenden nicht zielführenden Fragen betrachte ich mittlerweile als Verwirrend für den User....


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