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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Ja, das war ja damals das Problem mit den d-boxen. Durch das CI+-Modul wird gewährleistet, dass der Kunde nicht ausschließlich auf Sky-Receiver angewiesen ist, was dann tatsächlich eine Marktabschottung bedeuten würde.

    Das heißt aber umgekehr auch nicht, dass Sky auf jedem Empfangsgerät zugänglich sein muss. Das sind zwei paar Schuh.
     
  2. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Also müssen sie, wenn sie die AGB Passagen betreffend des CI+ Modul mal ausüben, allen Kunde einen Receiver mit CI+ Schnittstelle zur Verfügung stellen. Da freue ich mich schon darauf, wenn CI+ wirklich mal auf Linuxreceivern ohne Einschränkung läuft.
     
  3. Eike

    Eike von Repgow Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Sorry, aber für Deine Private Lage kann keiner was....

    Wenn Du eine Nordlage Deiner Wohnung hast und zusätzlich Dein Kabelanbieter kein Sky anbietet, dann musst du umziehen und kannst keinen verklagen weil Du kein Sky empfangen kannst. Was ist denn das für eine seltsame Rechtsauffassung?
    Zudem ist Sky keine Grundversorgung sondern Luxus. Nichst, auf was man Anspruch hat.

    Auch Deine Verkabelung interessiert keinen Mensch. Es gibt Menschen die können sich keinen Fernseher leisten.
     
  4. Vanadium Nickel

    Vanadium Nickel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Verstehe ich hier irgendwas falsch ? Apps für alle möglichen anderen Geräte gibt es doch schon lange und mit der Amazon Box kann ich auch alle möglichen anderen Portale nutzen.
    Der wirklich ausschlaggebende Unterschied zur innovativen Sky box ist aber, dass Amazon Dir das Ding nicht aufdrückt und schon mal gar nicht während eines laufenden Vertrages.
     
  5. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich bücke mich jetzt mal zu einer emotionalen Äußerung, weil mehr fällt mir dazu wirklich nicht ein:

    Die hier beschriebene Rechtsauffassung ist hochgradig "Takatuka Land". Gruselig :eek:
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das Zitat zu Sky als Plattform, was wohl tomcologne vor Wochen oder Monaten postete?

    THORSTEN RICKE
    Die rundfunkrechtliche Plattform- regulierung auf dem Prüfstand
    7. Bewertung
    Die unterschiedlichen Definitionen von Plattformanbietern im RStV und in der Zugangs- und Plattformsatzung führen somit auch zu unterschiedlichen Auslegungen und Subsumtionsergebnissen. Erfüllt ein Anbieter den Plattformanbieterbegriff, wird er grundsätzlich von den Plattformregeln der §§ 52 ff. RStV erfasst, die ihm u.U. umfassende Pflichten auferlegen. Ausnahmen gibt es nur in den Fällen der §§ 52 Abs. 1 Satz 2 und 52b Abs. 3 RStV, die zugleich der Forderung nach abgestufter Regulierung Rechnung tragen.
    Die Landesmedienanstalten ziehen derzeit für den Anbieter Zattoo die Ausnahmevorschrift des § 52 Abs. 1 Satz 2 RStV heran. Der Sender Sky unterfällt ihrer Ansicht nach dem § 52b Abs. 3 RStV. Dies befreit ihn von den Must-Carry-Verpflichtungen. Die unmittelbaren Auswirkungen der Einstufung als Plattformanbieter sind also derzeit für die reinen Programmplattformen noch gering. Theoretisch unterliegt aber der Sender Sky aus Sicht der Landesmedienanstalten bereits heute der Entgeltkontrolle nach § 52d RStV sowie den Vorgaben zur technischen Zugangsfreiheit nach § 52c RStV..

    Quelle:
    http://www.uni-muenster.de/Jura.tkr/oer/wp-content/uploads/2011/11/MMR-10-2011_S642-648.pdf

    Aber mehr dazu sollten dann mal Gerichte prüfen...


    Wird denn aktuell massiv gepaired?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. September 2014
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Auch wieder falsch. Bei dem in Nr. 1 angesprochenen "Verschlüsselungsalgorithmus" geht es eben nicht um Zugangsberechtigungssysteme wie NDS, Nagra etc, sondern um den einheitliche Kodieralgorithmus "Common Scrambling" der ETSI (Europ. Institut für TK-Normen). Grob gesagt geht es hier um die DVB-Norm. Also der Sat-Receiver muss Signale, die der DVB-S bzw. DVB-S2-Norm entsprechen, entschlüsseln können.

    Und eben NICHT diverse Zugangsberechtigungssysteme.
     
    Zuletzt bearbeitet: 5. September 2014
  8. tomcologne

    tomcologne Board Ikone

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich sehe an den Sky-Receivern keine Programmierschnittstelle. Natürlich läuft da Software drauf, aber wo ist die Programmierschnittstelle? Es gibt ein integriertes Zugangssystem. Mmh...
    Zudem wäre zu klären ob 52c überhaupt für Sky gilt. Denn in §50 steht auch "Mit Ausnahme der §§ 52 a und 52 f gelten sie nicht für Anbieter von Plattformen in offenen Netzen (Internet, UMTS oder vergleichbare Netze), soweit sie dort über keine marktbeherrschende Stellung verfügen,"
     
  9. Vanadium Nickel

    Vanadium Nickel Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Leider haben halt viel zu viele diese Meinung. Man akzeptiert offensichtlichen Rechtsbruch weil man entweder zu faul oder feige ist für sein Recht zu kämpfen, oder eben auf seine besonderen Momente nicht verzichten mag, egal zu welchem Preis. Genau darauf bauen solche Strategien. Ich wünsche Euch das ihr demnächst 5 Boxen aufstellen müsst um 5 Anbieter zu empfangen. Wenn ich Sky wäre würd ich noch ne Kamera und nen Micro einbauen und die Aufnahmen direkt ins Netz stellen. Ich wette das finden sich noch immer Leute, die dann sagen: na und, kann ich doch abkleben:D
    Nicht ganz ernst gemeint.:D
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das eine betrifft die anderen Hersteller, die auch in die Wohnzimmer der Sky-Kunden wollen, so dass Sky-Modul mit Technisat funktioniert.
    (Aber ohne Aufnahmeoption hirnrissig) Wer als Neukunde kauft Technisat mit Sky+Modul ohne Aufnahme statt kostenlosen Leihreceiver mit (kleiner) Festplatte? Nur wenige...

    Das andere, darum geht es in § 52 c RStV und § 48 TKG, ist die Abschottung anderer TV-Anbieter (MTV-Unlimited, Por.nosender usw.). Da müssten die Sky-Receiver flexibler sein für die Kunden und ohne Sky-SC für andere Sender ohne Restriktionen nutzbar sein, CI-Schacht, auch für Aufnahmen über USB, wenn SC von Sky nicht im Gerät steckt.
     
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