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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Warum ist mein Tipp interessant ? :confused:
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich hab heute zuviel zeit, ich weiß, aber kann in dieser (ich denke, wichtigen) Sache das so nicht stehen lassen.

    Wie schon mal geschrieben, sind AGB ganz toll, aber tatsächlich meist unwirksam (siehe Rechtsprechung zu 23 unwirksamen Sky-AGBs in Austria) oder aber sie treten zurück hinter den Absprachen zw. Sky und Kunden bei Vertragsschluss.
    Gemäß § 305b BGB ("Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor Allgemeinen Geschäftsbedingungen.") gilt erst einmal das, was mit Sky direkt verabredet wurde. Wenn also Sky Alphacrypt quasi tolerierte (Stellungnahme vor Gericht dazu durch Medienfachmann, der mal im Mediamarkt sich umhört und Fachpresse 2013 liest)d dem künden Sky anbietet mit eigener Technik, ohne konkret nach dem Gerät des Kunden zu fragen, wie bei mir, der hat auf das recht aus seinen AGB verzichtet.

    Nach 2.1 der AGB muss der Kunde den Receiver stellen. Fremde Receiver schließt Sky nicht aus, wenn man das Modul von Sky nutzt. Da aber das Modul von Sky an sich nicht nutzbar ist, da es die Aufnahmefunktion vollständig blockiert, obwohl jeder Sky-Receiver dies erlaubt, hat Sky hier einen Widerspruch aufgebaut, der nicht zu Lasten des Konsumenten aufgelöst werden darf.

    Hier muss Sky technisch nachbessern und ein Modul anbieten, das auch in fremder hardware vernünftig funktioniert. Damit lässt sich auch CS eindämmen.

    Im Ergebnis: Sky hat berechtigte Interessen, aber der Kunde auch. Es bedarf einer Abwägung der Interessen und es darf nur das mildeste Mittel GEGEN den künden eingesetzt werden, nicht gleich die Entsorgung des im Vertrauen auf Sky-Vertragszusahgen 2014 gekaufte Empfangsgerät für 600 EUR.
     
  3. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Lieber BornChilla83,

    Deine Worte in Gottes Gehörgang.

    Herzlichen Dank für diesen Super-Beitrag!
     
  4. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    1. Also in meinem Fall, mein Vertrag vom März 2013, hatte Sky zugestimmt, dass ich nur eine S02 bekomme ohne Sky-Receiver, weil ich LCD-TV nur mit CI-Schnittstelle besitze und der direkt an der Wand hängt, SAT-Kabel unter Putz direkt in den TV. Also hat man mir nur eine S02 gegeben und Alphacrypt toleriert. Diese Individualabrede (305b BGB) geht den AGB vor.

    2. Fremdgeräte sind ausdrücklich von Sky für den Empfang zugelassen, sonst gäbe es auch Ärger mit dem Kartellamt. Dafür gibt es ein Sky-Modul. Leider nur in CI+, aber immerhin. Das pProblem ist aber, dass dieses Modul (völlig verrückt) keine Aufnahmen zulässt auf dieser Fremdhardware, so dass es also so wäre, als gäbe es kein Sky-Modul, denn sinnlose Hardware kann keine Rechtfertigung für Sky bedeuten.
    (Auf den Punkt gebracht: Wäre das Sky-CI+ Modul nach meinen Vorgaben gebaut worden, wäre CS damit unmöglich und ich könnte eine Sicherheitskopie von "Briefe an Julia" für meine Frau anfertigen und sässe nicht auf der Terrasse im Forum bei DF...)

    Also muss Sky es akzeptieren, dass ich meine Fremdhardware weiter vernünftig für Sky nutzen darf mit Grau-Modul, bis Sky seinen Fehler in der Entwicklung des Moduls korrigiert.
    (Ich hoffe, jemand kann meiner Logik folgen...)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 26. Juli 2014
  5. BornChilla83

    BornChilla83 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @ Medienmogul:

    Um welchen Fall geht es Dir konkret denn? Um jemanden, der schon Leihhardware nutzte oder jemanden, der bisher Sky mit eigener Hardware nutzte?
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich stimme Bornchilla zu und habe selbst mir für 50 EUR einen sky-zertifizierten Receiver gekauft, der die V14 direkt akzeptiert ohne Modul, nur so als Argument gegen Sky. Die Seriennummer kenn ich, das reicht mir. Den Kaufbeleg mit Gerätebezeichnung kann ich gern Sky oder dem Amtsrichter vorlegen, das wird wohl reichen als Nachweis für Verwendung sky-zertifizierter Hardware. Würde die Verwendung auch dem Gericht mit mobiler Sat-Anlage und meiner Sky-Karte demonstrieren im Gerichtssaal. Allerdings vorher die Seriennummer des Gerätes abkleben wegen der Sky-Anwälte...
     
  7. BornChilla83

    BornChilla83 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Marc, fraglich wird doch hier, wie Du die Zusicherung der Aufnahme seitens Sky argumentativ belegen willst?! Denn solange Du das mit Sky nicht schriftlich fixiert hast, kommst Du mit der Individualabrede gemäß § 305 BGB doch nicht weiter. Denn jede Individualabrede musst Du schließlich beweisen können.

    Zudem ist die Überlassung einer einzelnen S02 noch keine Zusicherung einer Aufnahmefunktion. Denn die gewährt Sky den Kunden ja selbst bei Nutzung mit eigener Hardware nur gegen Aufpreis!

    Damit sehe ich bezüglich der Aufnahmefunktion sehr wenig Argumentationsraum. So gesehen stellt das Modul sehr wohl eine Alternative zu den Sky-Receivern dar. Denn Sky gewährleistet ja keine grundsätzliche Aufnahmefunktion. Eher stellt diese sozusagen ein "Premium-Produkt" ihres Portfolios dar, das Du zu den von Sky gewünschten Konditionen erwerben kannst.

    Es besteht ja auch kein Grundrecht, TV-Sendungen aufzeichnen oder archivieren zu dürfen. Daher bezweifle ich, dass die fehlende Aufnahme-Funktion des Moduls irgendwie argumentativ hilfreich ist. War übrigens bei HD+ ja bis vor kurzem ebenfalls so und wurde auch nicht rechtlich diskutiert, glaube ich.

    Daher ist das CI+-Modul auch in keiner Weise sinnlos, aus rechtlicher Perspektive. Denn es ist zum Sky-Empfang geeignet, nicht mehr und nicht weniger. Ob ein Richter nun die Aufnahmefunktion für so wesentlich hält, bezweifle ich persönlich ganz stark. Denn hier würde bestimmt ein Schutzinteresse seitens Sky geltend gemacht werden können.
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich kann deiner Logik folgen, teile sie aber nicht.

    Über allem steht die Erfüllung des Vertrages, PayTV zur Verfügung zu stellen. Sky ändert aus Gründen (CS Unterbindung usw) die jedes Gericht unterstützen wird, die Verschlüsselung und verteilt neue Hardware und Karten. Und auch Pairing ist eine Sicherheitsmaßnahme. Zumindest für jedes Gericht.

    Fast ALLES was vorher war (ob aus Duldung oder sonstwie) und nun wegfällt, hat sich erstmal dieser Hauptverpflichtung aus dem Vertrag unterzuordnen. Kollateralschäden bösartig ausgedrückt.

    Wer kein CI+ am TV hat, muss sich eben einen Receiver hinstellen. fertig. Oder Sky verlassen. Sky ist sicher nicht verpflichtet für jede technische Installation irgendeines Kunden eine 1:1 Lösung bereitzustellen. Dann trennen sich eben die Wege.
    Auch die "fehlende" Aufnahmemöglichkeit über sechs AGB-Ecken als Vertragsbruch darzustellen ist mir viel zu theoretisch und konstruiert. Viel zu herbeigezogen.
    Self-Fullfilling prophecies........reicht mir nicht. ;)

    Daher kann ich deine Argumentationen für dich (und auch teilweise für mich) gesehen zwar nachvollziehen, aber als Advocatus Diaboli ist das eher eine Staubflocke auf der Schulter meines Anwalts-Maßanzuges, die ich ganz flott wegpuste.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Also zugesichert hat mir bei Vertragsschluss Sky, dass ich eigene Technik mit S02 nutzen darf, ohne dass ich ein Sky-zertifiziertes gerät benennen musste. Auch keine generierte Seriennummer oder so. Daher ist auch nur "NUR SMARTKARTE" bei mir im Kundencenter hinterlegt, kein alter premiere-Receiver. Damit ist bei Vertragsschluss schon toleriert worden, dass ich eigene Hardware nutze. (Die aufnehmen kann, logisch.)
    Zusichern heißt, alles was ausdrücklich benannt wird an Eigenschaften oder in der Werbung, oder aber, was als das ÜBLICHE vom Kunden erwartet werden kann. (§ 434 BGB: sinngemäß: Zu der Beschaffenheit [der Sache, hier Modul]... gehören auch Eigenschaften die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.)als zugesichert gilt.

    Wenn Sky also in den AGB sagt, ich darf mir für 600 EUR einen Receiver kaufen und Sky abonnieren und dann notfalls irgendwann ein Sky-Modul nutzen, dann sollte man als Kunde davon ausgehen dürfen, dass dieses Modul nicht die Aufnahmen verhindert.
    HD+ will dies verhindern, aber hat diese Politik gerade weitgehend wieder aufgegeben.
    Sky hingegen bewirbt sein Produkt damit, dass Aufnahmen möglich sind, auch durch Nachrüstung mit Festplatte, wobei der HD-Festplattenreceiver aktuell auch für 0 EUR mitgegeben wird bei Vertragsschluss, also Standard und nicht Extra ist. Aber es bleibt dabei: Mit jedem Sky-Receiver kann ich Sky aufnehmen durch Anschluss einer Festplatte oder mit der integrierten Festplatte. Das ist bei allen Herstellern von Sky-Receivern und Sat-Modulen üblich.
     
  10. BornChilla83

    BornChilla83 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @ Teoha:

    Wir müssen unbedingt die Vertragskonstellationen unterscheiden. Denn für Kunden, die keine Leihhardware hatten, wird es für Sky nicht so einfach. Wenn diese Kunden nun aber nicht von sich aus kündigen (wegen eines möglichen Rabatts), kann Sky gar nichts machen.

    Bei allen anderen Kunden und neuen Vertragsabschlüssen sieht es natürlich anders aus. Bei letzteren kann Sky nun die Verpflichtung zur Nutzung von Sky-Hardware (Modul oder Receiver) zum Vertragsbestandteil machen.

    Darauf bezogen sehe ich es wie Du. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sky hierbei Probleme mit dem Kartellamt bekommt, weil Modulnutzer hinsichtlich der Aufnahmemöglichkeit möglicherweise benachteiligt werden.
     
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