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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Zeertifizierte Receiver "virtuell" nutzen, um eine V14 solo zu bekommen.

    Nur gucken ohne Archiv, wenn in der Cloud permanent verfügbar.

    So hatte ich das hier aufgenommen.

    Ich bleib bei bewährter Technik mit Panasonic HDTV über SAT und Blu-ray-Aufnahmen...
     
  2. Zyllis

    Zyllis Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Da muss ich dir (ausnahmsweise) uneingeschränkt recht geben! :winken:
     
  3. katzenmann

    katzenmann Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Natürlich ist das ein Problem, wenn ich nicht wie üblich mit 2 tunern parallel aufzeichnen kann. Mit nicht archivieren meine ich, dass ich die Aufnahme nach dem Ansehen lösche, weil ich eh so gut wie nichts 2x ansehe.
     
  4. ich-bins

    ich-bins Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Was Du Schreibst ist falsch,
    bei mir hat Sky den Widerruf über den Anwalt angenommen, schon lange vor hier das Jammern begann, damit war ich schon Mitte Mai von dem Drama erlöst.
    Im DEB gibt es mehrere Fälle wo die ohne Anwalt von der Sache weg kamen.

    Die Verträge wurden ab dem Tag des Tausches von Sky widerrufen, ohne wenn und aber.
     
  5. vivaforever

    vivaforever Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Also für mich war eines der Hauptargumente meiner Kündigung die versuchte Beeinflussung von Sehgewohnheiten und die Diskriminierung anderer Anbieter durch "Sky Home".
    Ich kenn mich damit nicht so aus, aber nach allem, was ich davon bei Bekannten gesehen habe, ist das nicht deaktivierbar und man wird mit den aktuellen Sky-Higlights zugeballert. So wird die freie Entscheidung auch andere Anbieter (ÖR, Private) zu schauen stakt beeinflusst. Mit anderen Worten, wer die Sky-Box anstellt ist für die Anderen Anbieter nur erschwert zu erreichen.
    Auch wenn für mich persönlich das Thema erledigt ist, finde ich es respektabel, wie du dich hier einsetzt. Man könnte denken, du willst Sky zu seinem Glück zwingen. ;)
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @ vivaforever

    Das, was du beschreibst zu Sky Home (ich kenne es nicht) ist unter Maßgabe der Verordnung zum Rundfunkstaatsvertrag noch zu prüfen.

    Hier ein Auszug aus der Satzung (nur für die, die das interessiert, nicht zum wilden Diskutieren...:)


    Satzung über die Zugangsfreiheit zu digitalen Diensten und zur Plattformregulierung
    gemäß § 53 Rundfunkstaatsvertrag


    § 15 - Zugang zu Benutzeroberflächen nach § 52 c Abs. 1 Nr. 3 RStV

    (1) Der chancengleiche und diskriminierungsfreie Zugang der Rundfunk- und vergleichbaren Telemedienangebote einschließlich elektronischer Programmführer, deren chancengleiche und diskriminierungsfreie Auffindbarkeit sowie die freie Programmwahl durch den Zuschauer sind in Benutzeroberflächen nach § 2 Abs. 2 sicherzustellen. Alle verfügbaren Angebote sind anzuzeigen und hinsichtlich der Anzeige nach Maßgabe des § 4 gleich zu behandeln. Auch die Sortierung innerhalb der oder den verfügbaren Listen muss diesen Gesichtspunkten entsprechen.
    (2) Chancengleichheit und Diskriminierungsfreiheit sind jedenfalls dann gewährleistet, wenn
    1. nebeneinander mehrere Listen mit verschiedenen Sortierkriterien angeboten werden,
    2. der Nutzer die Möglichkeit hat, die Reihenfolge der Angebote in der Liste zu verändern oder eine eigene Favoritenliste anzulegen und
    3. eine angebotene Favoritenliste ohne Voreinstellungen angeboten wird.
    (3) Wer Benutzeroberflächen verwendet oder verbreitet hat im Rahmen des technisch Möglichen dem Empfänger die Nutzung anderer Benutzeroberflächen zu ermöglichen.
    (4) Im Rahmen des technisch Möglichen sind Benutzeroberflächen so auszustatten, dass der Nutzer jedes Programm unmittelbar einschalten und aus dem Programm unmittelbar in die Benutzeroberfläche zurückwechseln kann.
    (5) Auf das öffentlich-rechtliche und private Programmangebot muss gleichgewichtig hingewiesen werden. Dies schließt den Hinweis auf andere Dienste nicht aus.
    (6) Service-Informationen im Datenstrom sollen so erstellt werden, dass sie von jedermann verwendet werden können, der Anwendungen für Dekoder herstellen will. Diese Verpflichtung ist jedenfalls dann erfüllt, wenn für die Erstellung einheitlich normierte europäische Standards, wie z. B. der DVB-SI-Standard genutzt werden.
    (7) Die Landesmedienanstalten überprüfen über die ZAK die vorstehenden Anforderungen für Benutzeroberflächen regelmäßig. Die betroffenen Kreise sind hierbei einzubeziehen.



    Diese Vorschrift gilt für Plattformanbieter. Nach Ansicht der Landesmedienanstalten fällt Sky darunter, das sich auf seiner Homepage auch selbst als Plattform bezeichnet.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. August 2014
  7. Floddinho

    Floddinho Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    So habe endlich meine Antwort von der Vertretung der Geschäftsleitung bekommen : 5-7 Textbausteinebekommen. Zusammengefasst :

    -Obwohl ich keinen Receiver mit SC bekommen will und den Versand in der Hotline stornieren lassen habe, mit Androhung der baldigen Abschaltung von Seiten des CCAs. Bekomme ich trotzdem einen neuen Receiver zugeschickt, meine technischen Probleme wurden ignoriert. (Kein Twin LNB und Durchschliff etc, Loewe TV Ci-Slot only).

    - keine außerordentliche Kündigung,Vertrag bestünde aus zur Verfügung stellen des Programm.

    - Festplattenreceiver gäbe es für mich kostenlos- wohl den kleinen


    Marc falls Du die komplette Korrepondenz brauchst PN. Danke an alle für die Hilfestellungen.

    Habe nochmal ohne Drohung mit Anwalt geantwortet (ungern Rechtstreit,aber was muss das muss), für mich einseitige Vertragsverlängerung etc, möchte Eigentum wg. Kinder und dem Behalten von Free-TV-Aufnahmen, daher um Liste geeigneter Geräte mit CI-Modul gebeten, Angebot erneuert, dass ich meinen alten Receiver mit neuer Karte nutze


    So falls der Service wieder ne Woche zum Antworten braucht, noch die kurze Frage, ob man Ankündigungsmail von DHL wg des Paketes bekommt, damit ich das Gerät verweigern kann.
     
    Zuletzt bearbeitet: 29. August 2014
  8. Floddinho

    Floddinho Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Jetzt wo Vivaforever es schreibt, wird man bei dem Sky-Receiver nicht auch mit irgendwelchen "Empfehlungen" zugespamt ??
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @ Floddinho

    Für Verbraucherschutz sind solche Schreiben natürlich wertvoll, denn bundesweit aktiv für alle wird der Verbraucherschutz, wenn er von mehreren dokumentierten Betroffen weiß.

    Sky ist da auf dem falschen Weg, bei Hardware machen zu können, was Sky passt. Wenn man alles ändert, was bisher Kunden vertraglich und nach AGB zustand, dann ist das eine wesentliche Vertragsänderung und Sonderkündigungrecht. SteveHH hatte man sogar ein Widerrufsformular zur Änderung des Abonnementvertrags beigefügt im Paket des Leihreceivers.

    Mail von DHL kenne ich nicht, aber vielleicht kannst du das jetzt mit DHL telefonisch klären?
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. August 2014
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ergänzung für Post #4357 für Interessierte

    § 16 Bündelung und Vermarktung
    Insbesondere wenn der Plattformanbieter eigene oder ihm nach § 3 Abs. 1 Satz 3 zurechenbare Programmbouquets vermarktet, sind entsprechende Angebote Dritter bei der Belegung nach § 52 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RStV zu berücksichtigen. § 52 b Abs. 4 Satz 2 RStV gilt entsprechend. Die zuständige Landesmedienanstalt prüft durch die ZAK, ob der Betreiber einer Plattform in diesen Fällen verpflichtet werden kann, konkurrierende Angebote Dritter über seine Plattform zu verbreiten.


    Deshalb sehe ich Probleme mit der Abschottung durch die Zwangsreceiver ohne CI oder Alternativen bzgl. Receiver.
    Aber machen möglicherweise auch andere Plattformen, man braucht vielleicht nur gute Beziehungen zu den Ministerpräsidenten der Länder, die die Medien kontrollieren..

    Will das hier nicht diskutieren, aber die Info nochmals posten.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 29. August 2014
Status des Themas:
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