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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. bdroege

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    ....
    - Kein WLAN (Kaum jemand will LAN-Kabel legen) Wenn die Firmware passende Treiber hätte könnte man WLAN für <5€ nachrüsten.
    - kein SAT>IP
     
  2. Tigerle

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Danke. Hab's ergänzt. ;)
     
  3. SteveHH

    SteveHH Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Heute wieder zwei Schreiben von Sky in der Post :D

    Zum Einen ein Schreiben das sie ja so toll sind und ich kein Sonderkündigungsrecht habe.

    Zum Anderen das Sie mir statt der CI+Module gerne den blöden Receiver hinstellen würden. Klar ich denke der ohne Aufnahmemöglichkeit.

    Nö will ich nicht.

    In beiden Schreiben die Bitte das ich mich doch bei Ihnen melden soll.

    Nen Teufel werde ich tun.

    Das Spiel geht weiter.

    Stephan
     
  4. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Also ich selbst tue mir diesen Sky-Schrott ja nicht an (ich kündige lieber), aber ich habe schon mehrfach Berichte darüber gelesen, dass es so lange dauert, wenn man den Sky-Schrottreceiver z.B. per Schaltsteckdosenleiste über Nacht vom Strom trennt.
    Dumm, wenn man unbedingt z.B. ein Live-Spiel sehen möchte und man sich eine halbe Ewigkeit gedulden muss, bis das Bild kommt. Geil auch, wenn das Bild dann gerade rechtzeitig zur Halbzeit-Werbung kommt...

    Keine Ahnung, was die Schrottkiste beim Booten alles so macht, ich nehme mal an:
    - Systemcheck
    - Software-Update-Check
    - Programmlisten-Aktualisierung
    - EPG-Daten-Aktualisierung
    - Anytime-Aktualisierung
    und weiß der Geier, was noch.

    Wenn Du uns erhellen möchtest, kannst Du ja mal Deine Box über Nacht vom Strom nehmen und Dich morgen beim Booten mit Stoppuhr daneben setzen.
    Dabei sollte EPG und Anytime aktiviert sein.
    Welchen Receiver hast Du (Sat/Kabel, Modell)?

    Ich korrigiere dann meine Aussage entsprechend. Aber bitte ehrlich messen.

    Ich empfinde alles jenseits von 1 Minute Bootzeit schon als Zumutung.
     
  5. SteveHH

    SteveHH Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Reaktion von Sky zur Zeit, dass der Widerruf jetzt eingegangen ist und geprüft wird. Denke mal Zeit stimmt etc.
    Und dann wird man sich melden.
    Seit ich dieses Formular habe sehe ich der Sache noch lockerer entgegen.
    Wobei der Schadenswert bis Ende meines Vertrags 420 Euro wären, dafür bekommt ein Anwalt gerade mal 30 Euro.
    Denke das reizt keine Kanzlei bei so eine Sache auf dünnem Eis was zu machen . Den Anwalt den ich habe kenne ich geschäftlich das ist mein Vorteil.
     
  6. Medienmogul

    Medienmogul Großkapitalist

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Lieber Stephan,

    zunächst meine Anteilnahme an Deinem persönlichen Pech. Ich will Dir gerne erklären, was passiert ist:

    Sky geht davon aus, dass es Deine Pflicht ist, die Technikumstellung zu akzeptieren. Das ist ungefähr genau so, wie es die Pflicht eines Mieters ist, zu akzeptieren, wenn der Vermieter die elektrische Anlage im Haus verbessern oder zum Beispiel den Sicherungskasten austauschen will. Wenn Du vorsätzlich oder fahrlässig die Annahme des Leihreceivers verweigerst, ist das allein Deine Schuld. Sky hat Dir die Technikumstellung rechtzeitig vorher mitgeteilt und Dich auch darauf hingewiesen, dass Deine bisherige Smart Card bald abgeschaltet wird.

    Wenn Dein Bild tatsächlich schwarz wird, dann ist das allein Deine Schuld, weil Du es versäumt hast, den neuen Receiver rechtzeitig auszupacken und in Betrieb zu nehmen.

    Bei Sky ist man davon überzeugt, dass Dein Fehlverhalten absolut kein Grund für eine Sonderkündigung ist. Sky erwartet deshalb von Dir, dass Du Deine Abo-Gebühr trotzdem pünktlich zahlst. Wenn Du das nicht tust, wirst Du gemahnt, bekommst Post vom Inkasso-Büro und anschließend einen gerichtlichen Mahnbescheid. Das ist ein ganz normaler Vorgang.

    Sky glaubt, dass sie alles richtig gemacht haben. Es gibt übrigens auch keine Gutschrift für die Zeit, wo Du ein schwarzes Bild hast, weil das - laut Sky - allein Deine Schuld ist. Sky ist aber großzügig und bietet Dir an, Dir die notwendige Infrastruktur zum Empfang von Sky kostenlos zur Verfügung zu stellen.

    Wörtlich schreibt Sky:

    "Der Tausch auf die neue Technik ist im Wesentlichen begründet durch das mittelfristige Auslaufen der Verträge mit dem alten Technik-Anbieter. Daneben ermöglicht der Wechsel auf die neue Technik eine effizientere Nutzung der Sendeinfrastruktur sowie Maßnahmen zum Schutz des Sendesignals, die am Ende allen zahlenden Kunden durch eine bessere Qualität der Dienste zugute kommen. Wir denken, dass es sich dabei um schutzwürdige Interessen von Sky handelt, die im Rahmen einer Kündigung zu berücksichtigen sind."

    Lies Dir diese Zeilen mal in Ruhe durch und besprich das mit dem Rechtsanwalt Deines Vertrauens.

    Dass Sky Dir eine Kontonummer mitteilt, ist ein ganz normaler Vorgang. Du hast das Recht, Deine Teilnahme am Lastschriftverfahren jederzeit zu widerrufen. Sky akzeptiert das, erwartet aber allen Ernstes, dass Du Deine monatliche Abo-Gebühr per Dauerauftrag oder per Einzel-Überweisung auf das genannte Konto bei der UniCredit Bank einzahlst.

    Wie gesagt: wenn Du nicht zahlst, gibt es ein gerichtliches Mahnverfahren gegen Dich.

    Sky versucht mit dieser Strategie, die Spreu vom Weizen zu trennen. Nur wer wirklich hartgesotten ist, wird sich wegen der 420 Euro Restlaufzeit ein gerichtliches Mahnverfahren an die Backe binden. Es ist doch viel einfacher, sich als Kunde zu fügen, bei 0180 612 00 00 anzurufen und zu sagen: "Ja, ist gut, schickt mir den blöden Receiver, Hauptsache ich kann meine geliebten Sky-Programme wieder sehen."

    Man muss auch anerkennen, dass die Rechtsabteilung von Sky gründlich über die Sache nachgedacht hat. Die von mir oben zitierten Zeilen sind nicht völlig aus der Luft gegriffen, sondern Sky hat schutzwürdige Interessen benannt, die - zumindest in der Sichtweise von Sky - im Rahmen einer Kündigung zu berücksichtigen sind.

    Die schutzwürdigen Interessen von Sky sind:
    1.) das mittelfristige Auslaufen der Verträge mit dem alten Technik-Anbieter. Gemeint ist hier der Vertrag mit Nagravision. Im Moment muss Sky für die Verschlüsselung doppelt zahlen, nämlich an Nagravision und an NDS. Sky hat ein absolut nachvollziehbares Interesse, diesen kaufmännisch unsinnigen Zustand schnellstmöglich zu beenden.
    2.) die effizientere Nutzung der Sendeinfrastruktur. Gemeint ist hier die Umstellung von DVB-S auf DVB-S2. Dass ist eine Massnahme, welche die Holländer und Belgier schon hinter sich haben. Sky möchte so viele Satelliten-Transponder wie möglich auf DVB-S2 umstellen. Dadurch sparen Sie Geld. Oder sie können bei der gleichen Sendeinfrastruktur, also bei gleicher Jahresmiete an Astra / S.E.S. mehr Programme aufschalten, zum Beispiel endlich die längst überfälligen HD-Versionen von Sky Comedy HD, Sky Emotion HD und Sky Nostalgie HD.
    3.) den Schutz des Sendesignals. Sky möchte gerne den Cardsharern das Licht ausknipsen. Auch das ist ein schutzwürdiges Interesse, das sicher jeder aufrecht denkende Amtsrichter nachvollziehen kann.

    Schließlich hat Sky noch die Trumpfkarte im Ärmel, dass die Nutzung von Fremdgeräten mit Alphacrypt-Modulen zwar jahrelang geübte und tolerierte Praxis war, aber nicht AGB-konform ist. Sky kann laut den AGB verlangen, dass Du ein Empfangsgerät benutzt, das zumindest als "geeignet für Premiere" zertifiziert ist.

    Wenn man sich das alles anschaut, muss man zugeben:

    so schlecht ist Sky gar nicht aufgestellt.

    Da sich in diesem Forum ja unzählige Hobby-Juristen tummeln, die alles besser wissen, werde ich mich jetzt entspannt in meinem Schaukelstuhl zurück lehnen und zusehen, wie die "Fachleute" die Argumente von Sky zerpflücken ...
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juli 2014
  7. SteveHH

    SteveHH Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik



    Na Mitarbeiter von Sky und der wurde hier auf Forum los gelassen ?

    Das Mahnverfahren kostet mich kein Cent. Weil nach Ablehnung eines Mahnbescheides müsste Sky Klage einreichen.
    Bei jetziger Gerichtsauslastung wären wir dann denke ich mal im Mai 2015.

    Ach by the way : Bin Rechtsschutzversichert, also kann mir auch von der Seite gannnz wenig passieren.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juli 2014
  8. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ja, und der erste Danke-Button wurde auch gleich von greggy (vor 2 Tagen registriert) unmittelbar (d.h. keine 5 Minuten nach dem Post) geklickt.

    Anscheinend haben wir die Phase des Ignorierens der Pairing-Gegner nun überwunden... Ein gutes Zeichen! :cool:

    Viele Grüße aus dem Widerstand.
     
  9. greggy

    greggy Neuling

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hallo

    Ich unterliege keinem Pairing und habe auf eigenen Wunsch
    am 30.6.2014 von Sky eine V23 Smartcard bekommen !

    -----------------------------------------------------------

    Freundliche Grüße , greggy

    Sky : früher oder später kriegen wir sie alle ... ;)
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Vollkommen korrekt, einem gerichtlichen Mahnbescheid sollte man immer innerhalb der Frist von 14 Tagen per tTelefax an das zuständige Mahngericht widersprechen und damit das Verfahren wieder zurück auf Null setzen.

    Als nächstes muss Sky nunmehr vor dem zuständigen Amtsgericht Klage auf Zahlung der Abo-Gebühren erheben. Das sollte man gelassen abwarten.. und ca. 70 EUR Gerichtskosten riskieren..

    Da Sky jedoch aktuell ein Widerspruchsformular "Änderung des Sky Abonnentenvertrages" im Tauschpaket mitsendet, dem der Kunde widersprach, muss Sky sich erst einmal rechtlich sortieren.

    Im übrigen: Bis Juli 2014 (!) bot Sky noch Verträge auf seiner Homepage an für die Nutzung mit kundeneigener Hardware, aber seit 02/2014 müssen Kunden den Umtausch hinnehmen. Was denn nun???

    Man sollte auch nicht alles durcheinander hauen. Wenn Nagravision abgeschaltet werden soll, dann ist ein Tausch in eine V14 erst einmal nachvollziehbar. Dazu kündigt man dies verständig den Kunden an und tauscht die Karten dann von Dezember 2014 bis Mai 2015 um. Dabei zahlt man den Kunden mit eigener Hardware 100 EUR Gutschrift, damit Kunden sich Ersatz-Gerät kaufen oder bei Sky anmieten können.

    Thema Pairing: Bis Juli 2014 gab Sky noch Zweitkarten ohne zugeordnete Hardware aus, also ist das Problem nicht so dringend, oder? Also kein Grund, bestehende Verträge abzuändern, die ohne Hardware-Leihgeräte abgeschlossen wurden. Auch hier ist der Kunde zu informieren in sachlicher Form und in angemessener Zeit eine Umstellung vorzubereiten. 2015/2016.

    Der Kunde kann unter diesen geänderten Vertragsbedingungen auch sein Abo beenden, wenn er keine Technik von Sky in seinem Wohnzimmer zusätzlich stapeln will oder dies technisch gar nicht geht. Wenn also der Kunde so keinen Vertrag abgeschlossen hätte.

    Ein CI+Modul von Sky nutzt nur in bestimmten eigenen Geräten dem Kunden etwas, aber verhindert die Aufnahmefunktion des eigenen Receivers, also muss dies der Kunde nicht hinnehmen, denn Aufnahmen sind bei Sky üblich und mit jedem Sky-Gerät sonst möglich (tw. mit nachzurüstender Festplatte).

    Im Ergebnis: Sky kann nicht erst mich eigene Technik kaufen lassen und dann plötzlich seine Sky-Technik aufdrücken. Ein finanzieller Ausgleich als Schadenersatz ist da geboten. Ein Sonderkündigungsrecht ist selbstverständlich. Sky akzeptiert dies alles bei vielen Kunden.
     
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