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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Dann muss ich erst einmal die Formulierung mir anschauen, alles andere hier ist nur Spekulation. Dieses Angebot erwidere ich dann aber mit: "Okay, Sky, ich nehme das Angebot an, aber nur ohne Pairing in der Vertragslaufzeit."
    Dann muss Sky entscheiden, ob sie Kunden noch wollen.
    Übrigens: AGB von Sky gelten also nicht mehr? Mit der Erlaubnis zur Nutzung eigener Hardware?
     
  2. powerschwabe

    powerschwabe Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich habe auch noch eine alte S02 Karte, und betreibe Sie aktuell in einem Engima2 HD-Receiver.

    Was kann ich aktuell tun um zu verhindern eine neue Smartcard zugesandt zu bekommen wo Pairing geschallten wird?
     
  3. Turbofranky

    Turbofranky Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nichts. Früher oder später ereilt Dich das Schicksal auch. Ca 2 Monate vor Ende Deiner aktuellen Laufzeit. Eventuell auch früher.
     
  4. HarryPotter

    HarryPotter Wasserfall

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das halte ich gerade für ein Gerücht. Denn sobald eine Rückbuchung erfolgt bzw. der Buchungsversuch fehl schlägt, kann das bereits an die Schufa gemeldet werden (Zahlungsverhalten). Es ist also unerheblich ob Mahnung, Vollstreckung oder sonst etwas. Zumindest ist das meine Auffassung, wenn ich mich dahingehend über die Schufa belese. Deshalb habe ich dich ja gefragt, wo du diese Weisheit her nimmst. Hätte ja etwas Stichhaltiges sein können. Scheinbar ist es aber nur eine Mutmaßung und daher als Tipp, Empfehlung etc. wohl eher unangebracht.

    Ein solch verhältnismäßig kleiner Eintrag macht den Kohl sicher nicht fett. Aber das kommt auch immer auf den Score der jeweiligen Person an.
    Es hat mich halt nur interessiert.
     
  5. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Pairing ist genau so Teil der Verschlüsselung und damit kein anderes Thema, spätestens dann wenn nur noch gepairte Karten entschlüsseln.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nach aktuellen Sky-AGB darf man eigenen Sky-zertifizierten Receiver wie z.B. mein Vodafone TV Center oder den Humax PR HD 1000 benutzen. Richtig?
    Ist Pairing mit solch einem eigenen oder vom Freund geborgten Receiver bisher passiert? Nein.
    Bitte mal Fragen beantworten statt Unsinn zu trollen.
    Wo steht in AGB, dass man Leihvertrag eingehen muss?
    Lasst Euch nicht von Menschen verdummen und verunsichern, die keine Fragen beantworten können, aber gleichen Unsinn wiederholen.
    Sind derzeit neue Verträge ohne Sky-Hardware möglich und von Sky bestätigt? JA!
    Auch dazu keine Antwort von Sky-Trollen.

    Pairing Stufe 2 ist von Sky noch nicht angekündigt worden. Ob sie kommt 2016 und dazu die AGB geändert werde, muss man abwarten, aber laufende Verträge und derzeit genutzte Hardware trifft es bis Ende 2015 nicht.

    Schufa-Eintrag: Wenn der Forderung nach erster Mahnung von Sky widersprochen wurde, muss vor Schufa-Eintrag tatsächlich erst ein vollstreckbarer Titel her (Urteil Amtsgericht oder Schuldanerkenntnis oder Vollstreckungsbescheid nach unwidersprochenem Mahnbescheid)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19. August 2014
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Zu Schufa-Eintrag:

    Quelle:
    Der Schufa-Eintrag - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin

    "Zu einem negativen Schufa-Eintrag kommt es in der Regel dann, wenn Sie Ihren vertraglich festgelegten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Allerdings darf in so einem Fall nicht sofort ein Schufa-Eintrag erfolgen. Zunächst müssen Sie zwei Mahnungen erhalten, und zwischen der ersten Mahnung und dem Schufa-Eintrag müssen mindestens vier Wochen liegen. Wenn Sie weder der ursprünglichen Rechnung, noch den beiden Mahnungen widersprochen haben, dann kann es zu einem negativen Schufa-Eintrag kommen. Wichtig ist zu wissen, dass die beiden Mahnungen sehr konkret formuliert sein sollten, sowie auf den drohenden Schufa-Eintrag hinweisen und eine Fristsetzung enthalten müssen.


    Da auch eine unberechtigte Forderung in das Schufa-Verzeichnis eingetragen werden kann, wenn dagegen kein Widerspruch eingelegt wurde, sollten Sie eine ungerechtfertigte Forderung auf jeden Fall bestreiten, das heißt, schriftlich per Einschreiben mit Rückschein einen Widerspruch gegen die Rechnung einlegen.

    Ansonsten darf die Eintragung eines negativen Schufa-Eintrags dann erfolgen, wenn die offene Rechnung „rechtskräftig“ festgestellt wurde. Das heißt, wenn entweder ein gerichtliches Urteil über die Forderung ausgesprochen wurde und die Rechtsmittelfrist abgelaufen ist (die Rechtsmittelfrist ist der Zeitraum, in dem gegen das Urteil ein Rechtsmittel eingelegt werden darf, also Berufung oder Revision), oder wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid und ein gerichtlicher Vollstreckungsbescheid ergingen, und weder Widerspruch noch Einspruch dagegen eingelegt wurden."
     
  8. jazzcrab

    jazzcrab Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ist ja kein Wunder, wenn die Abozahlen nicht sinken. Man sieht hier ja, wie sich die Nutzer an ihre Abos klammern, als ob ihr Leben davon abhängt ;) Ich vermute, dass sich die Abozahlen vor 2016 nicht signifikant verringern werden. Bis dahin ist das Pairing allgemein durchgesetzt. IMHO wäre sofortige Kündigung zum nächstmöglichen Termin die einzige Massnahme gewesen, die Sky zur Umkehr hätte bewegen können.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Die alten S02 mit Nagravison-Verschlüsselung will Sky loswerden und nur noch V13 oder V14 Karten mit neuer Verschlüsselung NDS im Umlauf sehen, um Nagravision abschalten zu können. Dies wird Sky durchziehen.

    Kunden mit S02 erhalten nach und nach nicht nur eine V14 statt der S02, sondern auch gleich ungefragt einen passenden Leih-Receiver für NDS-Verschlüsselung (in HD). Und der wird gleich mit Karte meist gepaired.

    Da aber Pairing nichts mit NDS oder Nagravision zu tun hat, ein kleiner Trick von Sky. Nach AGB von Sky kannst du aber auch eigene Hardware weiterhin nutzen.

    Deine Lösung gegen Pairing: Bitte Sky selbst um den Tausch der S02 in eine V14, Sky freut sich darüber. Dabei gibst du an, einen passenden Receiver (Humax PR HD 1000) schon zu besitzen. Seriennummer nicht angeben, die hast du nicht zur Hand, geht Sky auch nichts an.

    Also bitte nur um eine einzelne V14, Hardware hast du ja schon. Neuverträge sind auch ohne Leihgerät möglich nach wie vor! Bei Kumpel ging Tausch ohne Leihreceiver auch. Du hast auch noch Abo von MTV Unlimited mit Smartcard in dem Humax PR HD 1000. Also nutzt dir ein Leihgerät von Sky nichts, das willst du auch nicht testweise, auch nicht das Sky Modul.

    Bleib etwas hartnäckig, und es klappt. Berichte hier von den Erfahrungen. Nach erstem Telefonat nicht aufgeben, wenn nicht gleich Erfolg. Zur Technik verbinden lassen. Und bloß keinen Leihreceiver oder Paket von Sky annehmen!!

    edit:
    Wenn Du schon Leihreceiver von premiere oder Sky hast, gilt noch, diesen min. paar Tage vorher an Sky zurückzuschicken. Aber ich ging jetzt davon aus, dass du nur eigene Hardware besitzt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 19. August 2014
  10. tomcologne

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Wir kommen immer mehr vom Pairing-Thema ab...
    Dennoch möchte ich kurz klarstellen, dass Sky aktuell mit Infoscore zusammenarbeitet und die Schufa nur zur Altersverifikation nutzt. Zahlungsausfälle werden also wenn, dann an Infoscore gemeldet und nicht an die Schufa. (Punkte 6.3 und 6.4 AGB)
     
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