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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Zum rechtlichen Verständnis bei Kunden ohne Leihreceiver, die Zwangs-Hardware erhalten:

    SteveHH erhielt ja mit der Zwangs-Hardware von Sky ein Widerrufsformular für die "Änderung des Sky-Abonnentenvertrages".

    Nach der zum 13.06.2014 in Kraft getretenen EU-Verbraucherrechterichtlinie (EU-VRRL) besteht ja ein einheitliches 14-tägiges Widerrufsrecht. Vielleicht besteht da ein Zusammenhang zu der Einsicht von Sky, dem Kunden das Pairing mit neuer Leih-Hardware nicht ohne seine Zustimmung überzustülpen.

    Wenn sich wesentliche Veränderungen im Vertrag ergeben (wesentliche Vertragsinhalte ändern sich), dann hat der Kunde wie bei Erstabschluss des Fernabsatzvertrags ein neues Widerrufsrecht, selbst wenn er telefonisch dem Pairing mit neuer Hardware zugestimmt hatte.

    Wenn sich der Vertrag wesentlich ändert, liegt ein Abänderungsvertrag vor, hoffentlich nicht auch noch mit neuer Laufzeit... Daher hat der Kunde Widerrufsrecht.

    (vgl. für Änderung eines DSL-Vertrags (16.000 statt 6.000-Leitung): OLG Koblenz, Urteil vom 28.03.2012, Az. 9 U 1166/11 mit Verweis auf Widerrufsrecht aus § 312d Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 355 BGB)
     
  2. telex

    telex Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    ich hab den gleichen TV. Aber Aufnahmen werden dann damit doch auch nicht möglich??


     
  3. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das du gar keine Aufnahmen von Skysendern mit dem Gerät machen kannst.
     
  4. SteveHH

    SteveHH Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Und genau damit rechnet Sky. Das vielen Kunden einen enormen Flattermann vor einem Mahnbescheid haben.

    Ist zumindest mein Empfinden.
     
  5. telex

    telex Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    verstehe ich es jetzt richtig:
    ein Ci+ im VTW 60 sperrt doch trotzdem die Aufnahmefähigkeit?
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Das Sky CI+ Modul macht genau das.
     
  7. Schnullerbacke0

    Schnullerbacke0 Neuling

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @ MarcBush
    Vielen Dank für deine Erläuterung.


    Unter dem Link #101 hattest du das Thema Vertragsänderung angesprochen.

    Bisher hat kein Kunde in irgendeinem Forum darüber berichtet, dass Sky eine vertragliche Änderung der AGB, noch eine Änderung eines einzelnen Vertragsbestandteils kommuniziert hat.
    Somit sind in meinen Augen weder wesentliche Vertragsinhalte, noch die AGB geändert worden.

    Daraus schließe ich, dass für Kunden, bei denen nach einem Zwangsreceivertausch der Bildschirm, bei bisher eigenem Receiver, schwarz bleibt, ein Leistungsverzug seitens Sky vorliegt.
    Die Widerrufsbelehrung, bzw. das Widerrufsformular, welches SteveHH hochgeladen hat, scheint, soweit ich es korrekt entziffern konnte, dem zu entsprechen, welches der Receiverlieferung bei Neukunden beiliegt.
    Dieses dient doch sicherlich dazu einen Neuvertrag zu widerrufen, und nicht irgendwelchen Änderungen, die bisher nicht kommuniziert sind, oder wurden.

    Ich würde mal behaupten wollen, das sich Sky auch gegenüber Kunden mit einem Leihreceiver nach Pairing im Leistungsverzug befinden könnten, da ebenfalls für diese Ziffer 2.1.1 gilt.
    Diese Ziffer wird bei Annahme eines Leihreceivers für den Kunden nicht ausgeschlossen.

    Somit handelt es sich, aus meiner Sicht, nicht um eine Änderung, sondern um Leistungsverzug seitens Sky.
    Ob nun ein Kunde Sky in Leistungsverzug setzt, sprich die vertragliche Leistung zu den vereinbarten Rahmenbedingungen (Vertrag & AGB) einfordert, bleibt jedem Kunden selbst überlassen.


    Im schlimmsten Falle könnte dies der Kunde ja noch nach Jahren einfordern, da die Widerrufsfrist einer Änderung frühestens mit der Belehrung über ein mögliches Widerrufsrecht zu einer kommunizierten Änderung beginnt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 26. Juli 2014
  8. SteveHH

    SteveHH Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Also in dem Forumlar wa sich hochgeladen habe:

    Änderung des Sky Abonomenten Vertrages
    Letzte Zeile vor dem schwarzen Feld

    Also bestätigt mir Sky damit das Sie den Vertrag zwischen uns ändern wollen und dem habe ich widersprochen.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich bezog mich auf die ausdrückliche Formulierung im (schlecht lesbaren) Scan von SteveHH, da heißt es "Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: Änderung des Sky Abonnentenvertrages".

    Wenn man einen Leihvertrag über einen Receiver in das Vertragsverhältnis einführt, sehe ich darin eine wesentliche Vertragsergänzung, der der Kunde zur Wirksamkeit zustimmen muss. Soweit Sky dies voraussetzt oder aus einem vorangegangenen Telefonat mit dem Kunden behauptet, muss der Kunde über sein Widerrufsrecht belehrt werden, richtig. Ohne Belehrung beginnt die Frist für Widerspruch nicht zu laufen, richtig.

    Zuletzt berichteten mehrere User, dass sie wegen des Umtausches der Hardware zuvor angerufen worden waren, während früher einfach Pakete ankamen, mit begleitender Mail.

    Dies alles führte mich zur spekulativen Annahme, Sky glaube, eine Zustimmung des Kunden für Leihreceiver sei erforderlich.

    Letztendlich sollte ein Kunde von Sky nur fordern, den Vertrag wie ursprünglich vereinbart fortzusetzen und eine ungepairte Karte zur Verfügung zu stellen, damit das Programm freigeschaltet werden kann. Dies ist im Zweifel im Sinne des Verbrauchers auszulegen.

    Und im Ernst: Ich kann die Politik von Sky nicht verstehen, der image-Schaden ist sicher enorm...

    edit: SteveHH war schon schneller, ist ja auch sein Formular...
     
  10. Schnullerbacke0

    Schnullerbacke0 Neuling

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @SteveHH

    hat Sky denn beschrieben was geändert werden sollte?
     
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