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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. Tigerle

    Tigerle Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Auch eine Berechtigungsprüfung wird "softwareseitig" realisiert. Bei Pairing der Stufe 1 prüft die Smartcard neben der Berechtigung, ob der Sender entschlüsselt werden darf, nun zusätzlich, ob die Smartcard auch im gepairten Receiver steckt. Dazu muss der Receiver natürlich auch in der Lage sein, die eigene "Seriennummer" zu liefern. Und das kann der Humax PR HD 1000 mutmaßlich nicht.
    Nur wenn beide Berechtigungen vorliegen (also für Sender und Receiver), gibt die Smartcard den Schlüssel zur Entschlüsselung des Datenstroms heraus.

    Das ist keine Änderung des Verschlüsselungssystems, sondern lediglich eine zusätzliche Berechtigungsprüfung, die die Seriennummer des verwendeten Receivers miteinbezieht.
     
  2. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Na logisch, nichts anderes schreibe ich ja die ganze Zeit über.

    Nur: Sky hat sich nun mal dafür entschieden, Pairig einzuführen. Und Pairing ist ganz sicher eine Veränderung der Verschlüsselungstechnik.

    Stufe 2 wird nur deswegen irgendwann eingeführt, damit auch wirklich jeder diese Zwangsreceiver nutzen muss. Das heißt die Karte muss dann zwingend gepairt sein. Damit schaltet man geblockte bzw. bislang ungepairte Karten aus.
     
  3. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Für die rein praktische Seite ist ja gleich, egal ob Verschlüsselungstechnik geändert (was ich nicht erkenne) oder nur zusätzliche Berechtigungsstufe realisiert, aber die relevante rechtliche Frage lautet:

    Mit welchem Receiver muss gepaired werden?

    Wenn es der eigene Receiver ist, den der Kunde vertragstreu nutzt, dann die zweite Frage: Was machen, wenn der Receiver für dieses Pairing nicht geeignet ist?

    Also anders gefragt: Kann Sky Leihreceiver aufzwingen, damit jeder Anytime nutzen kann? (Ist Pairing plötzlich sooo wichtig, dass es sofort aktiviert werden muss bei mir - mitten im*Vertrag - bei anderen in ein paar Monaten...)
     
  4. Friek

    Friek Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Was ist hiermit eigentlich? :winken:
     
  5. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nein, sie prüfen keine "Berechtigungen", sie tauschen Pairingkeys untereinander aus. Das ist ein wesentlicher Unterschied. Da hier ein spezieller Schlüssel erstellt wird.

    Karte sagt zur Box: "Hallo Box, ich entschlüssele nur, wenn du dich ausweisen kannst". Box sagt "Hallo Karte, meine Ausweisnummer lautet 2646894651654rdelkwhqoiwuhfiowrek,fgwer544rfoifhqwoufh qwefr fwrekjhqihrfaf.,dwedwfhgweiufqoi hqewjnwreouilhjewq ilufz iuhewrgflkjfqweoiuqewfgjhnqfew". Karte sagt: "OK, die Nummer stimmt mit meiner überein. Ich leg jetzt los" Und diese Nummer existiert NUR auf dieser Smartcard und nur in dieser Box. Weil sie stark vereinfacht gesagt per EMM dort einprogramiert wurde. Den genauen Algorithmus, nach dem dieser Key erstellt/berechnet wird, kennt derzeit niemand.


    Und wenn die Smartcard einmal so umprogrammiert wurde, dass sie die Box nach ihrer Ausweisnummer fragt, macht sie das von nun an immer so, egal in welchem Receiver, auch wenn die ansonsten NDS entschlüsseln können. Deswegen wird in anderen Receivern nichts mehr entschlüsselt, weil die die "Ausweisnummer" nicht kennen.

    Das ist eine ganz klare Änderung. Vor dieser Änderung fragte die selbe Smartcard nichts ab.
     
    Zuletzt bearbeitet: 23. September 2014
  6. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Keine Ahnung, kann nur ein Mod machen, geht nicht automatisch. Schreib mal Eike an.
     
  7. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Die erste Frage lautet: mit welchem Receiver kann überhaupt gepairt werden. Die V13/14 Smartcards können das alle. Wenn der Receiver das nicht kann, hat Sky durchaus das Recht, nein sogar die Pflicht, dir ein Gerät zur Verfügung zu stellen, dass dies gewährleistet. Das heißt aber umgekehrt nicht, dass Sky alles akzeptieren muss, also bspw. eigene angeschaffte Technik.

    Beim Humax könnte es sein, dass dessen Software das von Sky angewendete Verfahren nicht unterstützt. Also bräuchte der entweder ein Update oder er wird aussortiert. Das ist aber nur reine Spekulation meinerseits.

    Das einzige, was du mit dem Verbraucherschutz klären musst ist, ob Sky das einfach so während einem laufenden Vertrag machen darf und wenn ja, ob der Eingriff so gravierend ist, dass dir eine Fortführung des Vertrags nicht zumutbar ist.

    Alles andere sind Nebenkriegsschauplätze ohne Belang.
     
  8. Feller6098

    Feller6098 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Dann soll Sky also das Recht haben dem Kunden einen Leihreceiver aufzuzwingen, mit unkalkulierbarem Haftungsrisiko, der vertraglich nicht vereinbart war?

    Sky beantwortet ja nicht einmal Fragen, wie hoch denn das Haftungsrisiko wäre. Wahrscheinlich wird diese Antwort verweigert, weil sich alleine daraus eine Vertragsänderung erkennen lässt.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Du haust das alles mit einer Leichtigkeit raus, die bewundere ich!
    Mal eben meine 1000 EUR Investition nach telefonischer Zusage und Vertrag, eigene Hardware nutzen zu können, in die Tonne gekloppt.

    Und immer alles ohne Begründung..

    Also meine Panasonic beherrscht kein Anytime. Sky führt das ein. Kann Sky mir deshalb einen Leihreceiver aufzwingen? Nein, da sind wir uns einig.

    Mein Panasonic ist auch für Pairing nicht geeignet. Kann Sky in dem Fall fordern, dass ich neue Hardware nutze? Warum hier ja? Weil Pairing so wichtig ist? Aber Sky hat doch bis vor kurzem noch Verträge mit eigener Hardware zugelassen bis letzten Monat, also ist das Pairing doch nicht sooo wichtig, oder?

    Die Frage wäre also: Was überwiegt: Mein Interesse und Recht auf Nutzung eigener Hardware (wie vereinbart) oder das Interesse von Sky auf plötzliche Einführung von Pairing, abweichend von den AGB und Vertrag nicht mit dem Receiver des Kunden, sondern mit Zwangsleihreceiver mit Haftung des Kunden für das Gerät mit allen Nachteilen. Sofort.

    Zumindest wäre für eine wesentliche Vertragsänderung ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Falls pairing sofort umgesetzt werden muss.

    Ich plädiere dafür, dass keine Eile geboten ist. Sky kann bei Vertragsverlängerung nach und nach alle Kunden umstellen auf Leihreceiver (mit oder ohne Pairing) , wenn Sky dies wünscht, mit neuen AGB und mit ordentlicher Kündigung der Kunden, die das nicht wünschen. (Kartellrecht mal außen vor..)
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 23. September 2014
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hast Du schon mal gehört, dass man grundsätzlich Verträge einhalten muss?
    Dauerschuldverhältnisse wie ein Abo von Sky sind für die Vertragslaufzeit wie vereinbart durchzuführen, die vereinbarten Leistungen dauerhaft geschuldet.

    Ich hab eigenen Receiver in meinem Vertrag stehen. Wieso muss Sky meine eigene Hardware nicht mehr akzeptieren?

    Wieso gelten die AGB nicht mehr? Zum Leihreceiver ist in 1.2.4 geregelt, dass der Kunde den auf Wunsch leihen kann, nicht leihen muss.

    Kannst du bitte etwas sachlicher werden und besondere Konstellationen dann auch begründen, wegen gesetzlicher Änderungen, Naturkatastrophen, plötzlicher Schwemme von gefälschten SC im Juli oder so Sky zwingen, auf einen Schlag die Verträge zu ändern?
     
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