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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von Eike, 25. Juli 2014.

Status des Themas:
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  1. Jochem12

    Jochem12 Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Der Verdacht liegt auch nahe, daß eine Münchner Firma mit vielen Angestellten nicht von dieser Münchner Behörde irritiert werden sollte.
    Typische bayrische Kungelei?
     
  2. ostfriese2

    ostfriese2 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Der Ostfriese tritt den Bayern aber kräftig in den Hintern:LOL:
    Außerdem ist ein gleichlautendes Schreiben auch an die zweite Aufsichtsbehörde gegangen, und das sind meine Nachbarn. Die sitzen nämlich in Schleswig-Holstein.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. August 2014
  3. Uwe Seeler

    Uwe Seeler Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Hab jetzt mal nach den Vorgaben von ostfriese2 an den NDR gemailt.Man kann doch nur gewinnen,also was soll es.

    PS. Sky hätte auch andere technische Möglichkeiten Cardsharing einzudämmen.(z.B. Zugriffszeiten verkürzen)Das wollen Sie aber nicht.Der Zweitkartenverkauf soll erhöht werden.
     
  4. srumb

    srumb Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Übrigens:
    Hochachtung vor Deiner akribischen Arbeit.
    Leider ist die Resonanz, wenn es konkret wird, nicht gerade berauschend.
    Aber eben typisch deutsch - "wir kommen schon damit klar ...".
     
  5. ostfriese2

    ostfriese2 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    @srump
    Ich werde da nicht locker lassen!!! Bin eben Ostfriese. Wir haben es damals schon als einzige geschafft, die Wickinger zu vertreiben;)
     
  6. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Ich glaube, es gibt hier ein Missverständnis. Nur weil die Sky-Receiver (wie übrigens viele andere Receiver und TV-Geräte) kein HbbTV unterstützen, liegt nicht automatisch eine Behinderung vor. Der geneigte Kunde kann ja bei Bedarf das Sat-Signal durchschleifen und an einem HbbTV-fähigen Gerät dann entsprechend verwenden. Eine Behinderung würde in meinem Augen nur vorliegen, wenn Sky das HbbTV-Signal aktiv filtert. Das ist aber nicht Fall.
     
  7. ostfriese2

    ostfriese2 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Welcher Receiver von Sky kann denn Durchschleifen. und bei digitalem Empfang ist das sowieso sinnlos!

    http://topfield.abock.de/wiki/index.php/Durchschleifen
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. August 2014
  8. Fragensteller

    Fragensteller Wasserfall

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Zum Rundfunkstaatsvertrag: Sky muss keine öffentlich-rechtlichen Programme über ihre Plattform und damit auch keine HbbTB weiterleiten. Daher läuft Eure Beschwerde ins Leere. Die trifft nur die Kabelnetz- und IPTV - Betreiber. Forget it!
     
  9. ostfriese2

    ostfriese2 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Lesen bildet!

    § 52b Belegung von Plattformen
    (1) Für Plattformen privater Anbieter mit Fernsehprogrammen gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
    1. Der Plattformanbieter hat innerhalb einer technische Kapazität im Umfang von höchstens einem Drittel
    der für die digitale Verbreitung von Rundfunk zur Verfügung stehenden Gesamtkapazität sicherzustellen, dass
    a) die erforderlichen Kapazitäten für die für die bundesweite Verbreitung gesetzlich bestimmten beitragsfinanzierten Programme sowie für die Dritten Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
    einschließlich programmbegleitender Dienste, zur Verfügung stehen; die im Rahmen der Dritten Programme verbreiteten Landesfenster sind nur innerhalb der Länder zu verbreiten, für die sie gesetzlich
    bestimmt sind...

    § 52c RStV – Technische Zugangsfreiheit

    (1) Anbieter von Plattformen, die Rundfunk und vergleichbare Telemedien verbreiten, haben zu gewährleisten, dass die eingesetzte Technik ein vielfältiges Angebot ermöglicht. Zur Sicherung der Meinungsvielfalt und Angebotsvielfalt dürfen Anbieter von Rundfunk und vergleichbaren Telemedien einschließlich elektronischer Programmführer weder unmittelbar noch mittelbar

    1. 1.
      durch Zugangsberechtigungssysteme,
    2. 2.
      durch Schnittstellen für Anwendungsprogramme,
    3. 3.
      durch Benutzeroberflächen, die den ersten Zugriff auf die Angebote herstellen, oder
    4. 4.
      durch sonstige technische Vorgaben zu den Nummern 1 bis 3 auch gegenüber Herstellern digitaler Rundfunkempfangsgeräte
     
  10. Crom

    Crom Talk-König

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Also mein Sky+Receiver für Kabel kann das Signal problemlos über Out auch an andere Geräte weiter geben. Daher kann ich dann direkt auf mein TV-Gerät dann HbbTV nutzen. Wenn jemand ein Sky-Receiver hat, der das nicht kann, so kann er ja vorher das Signal teilen. Alles kein Problem.

    Trifft alles auf Sky nicht zu, da Sky gar keine ÖR-Programme verbreitet, das macht ja Astra und auch hier kommt es zu keiner Filterung der HbbTV-Signale. Der Sky-Receiver filtert auch nicht, entweder es besteht die Möglichkeit das Signal durchzuschleifen oder man kann als Endnutzer das Signal selbst vorher aufteilen. Kein Hersteller von Receiver ist verpflichtet HbbTV zu supporten.
     
    Zuletzt bearbeitet: 11. August 2014
Status des Themas:
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