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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Ja genau! Das muss sky, will sky aber vermeiden. Für Rechtssicherheit muss sky alle Verträge anpassen und die AGB. Nimm den Kunden, der jetzt für zwei Jahre mit eigener Hardware verlängerte, 2015 gepaired wird und im Juni 2016 mit Anwalt gegen an geht. Da ist es zu spät, zum Laufzeitende für sky zu kündigen, der Vertrag verlängert sich dann automatisch um weitere 12 Monate Ende Juli 2016 dann bis Juli 2017 - ohne pairing. Also muss Sky irgendwann handeln und neue AGB verschicken.
     
  2. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Ja, mittlerweile ist sky absolut hemmungslos und verbraucherfeindlich, aber wie heute wieder berichtet wurde, reicht ein anwalrsschreiben, und pairing ade. Wenn kein Anwalt zur Hand, dann Verbraucherschutz. Vor dem Termin per PN Infos von mir gern und Marerial.
     
  3. headbanger

    headbanger Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Wenn sich dein Vertrag zum Oktober verlängert hat,müsstest du doch noch innerhalb der Widerrufsfrist sein,oder?
    Wenn dem so ist widerrufe einfach die Vertragsverlängerung und du bist raus.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 4. Oktober 2014
  4. Gerald158

    Gerald158 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Klappt es denn, nur die V14 zu nehmen und auf den Receiver zu "verzichten"?
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Mahnbescheid muss Sky selbst veranlassen und kann über Teilbeträge oder die gesamte Forderung beantragt werden, also auch zwei mahnbescheide denkbar. Mahnbescheid ohne Rechtsanwalt kostet bei so geringem streitwert ca. 20-25 EUR Gebühr. 14 Tage Frist für Widerspruch.
     
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Doppelt
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 4. Oktober 2014
  7. Feierabend

    Feierabend Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Wenn die Deinen Vertrag z.B. im Oktober 14 aufgrund Mahnung kündigen, dann berechnet man Dir einen Schadenersatz für die Zeit der Restlaufzeit. Dessen Höhe entspricht etwa dem, was du normalerweise gezahlt hättest. Und die ganze Summe wird dann auch angemahnt.
     
  8. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Nein.
     
  9. Kpt_Geier

    Kpt_Geier Neuling

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    So eine verdammte Sch....

    Da bekomme ich eine Email am 2.10. das meine Bestellung ( ich habe nix bestellt) schon unterwegs wäre..
    Heute kommt ein Paket von Sky..neuer Receiver und Karte..

    Ich war total verdutzt, habe ich doch nichts mit bekommen von der ganzen Umstellerei..

    Ich benutze bis dato einen Vantage S1000 mit ACL und eine S02 Karte.

    Jetzt sagten sie mir am Telefon, dass die neue Karte schon freigeschaltet ist ( weil ich das Paket blöderweise angenommen habe) und in 10 Tagen max meine alte Karte blind wird.
    Schöner Mist...

    Was kann ich jetzt dagegen unternehmen?
    Habe telefonisch schon Widerspruch eingelegt..aber die Dame am Telefon hat sich stur an ihren Text gehalten und gar nicht weiter darauf eingegangen.
    Mein Vertrag läuft noch bis 11.2015...

    Kann mir jemand helfen bei
    a) wie und wo muss ich Widerspruch einlegen? Hat da jemand eine Vorlage ?
    wäre sehr hilfreich.
    b) wie kann ich meine S02 karte noch am Leben erhalten?
    habe hier was von EMM blockieren gelesen..verstehe aber nix davon.


    BITTE.. erklärt das mal einem Laien ...
     
  10. Silvercirclesrf

    Silvercirclesrf Silber Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Eine Nette aber bestimmte Dame schrieb mir gerade gestern, sie wäre Beauftragt worden mir auf meine Beschwerde an die Geschäftsführung zu Antworten.

    Antwort: Eine Zusendung einer einzelnen Karte ist nicht möglich. Punkt ...:eek:

    Kleinen Tipp an alle:

    Wenn das Paket bei einem Nachbarn abgegeben wurde, gem. Ablagevertrag in die Garage gelegt wurde oder es ein anderes Familienmitglied angenommen hat.
    Wenn Ihr nichts bestellt habt, das Paket unter keinen Umständen öffnen, sondern ungeöffnet zur Post bringen mit dem Vermerk "Annahme verweigert".

    Und nicht von den Leuten bei der Post abschrecken lassen!!!

    Bei mir wollten sie das Paket sogar in der Post öffnen,
    damit das für das Unternehmen ja günstiger ist, die hätten ja meistens Rücksendeaufkleber da drinnen.
    Verweist darauf das das Paket von euch nicht angenommen wurde, original Verpackt ist und ihr die Annahme verweigert, es handele sich nicht um eine Rücksendung.

    Geht aber nur solange das Paket original verpackt ist.
    Öffnet Ihr es, dann gilt das Paket in der Tat als angenommen, mit all den Konsequenzen.
    Sicherlich lässt sich das auch noch anfechten, aber spart Euch den Stress und öffnet das Paket nicht, wenn ihr das nicht bestellt habt.
     
    Zuletzt bearbeitet: 4. Oktober 2014
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