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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

Status des Themas:
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  1. MarcBush

    MarcBush Guest

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Das war ja eine sehr traurige Veranstaltung! Der Verbraucherschützer in Rostock hatte zwei lange Gespräche (je 45 min) mit mir geführt, sich mit Unterlagen vorbereitet und dann letzte Woche mehr als drei Stunden gemeinsam die Sache angeguckt, die AGB-Klauseln durchgekaut, die Sky-Homepage angeschaut.

    Konntest du den in Frankfurt nicht dazu bringen, mit seinem Kollegen in Rostock Rücksprache zu halten? Schreib ihm doch noch mal eine Mail, damit er das nachholt und seine Einschätzung nochmals überprüft, Geld hat er ja schon genommen!
     
  2. elblindo

    elblindo Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)


    Das ist ja jetzt die neue Vorgehensweise von Sky: Kunden ohne hinterlegten Skyreceiver können online nicht mehr freischalten lassen und telefonisch wird es verweigert ohne Angabe einer Seriennummer, die Sky akzeptiert. Dazu gab es hier schon 2 oder3 Postings. Es ist damit aus technischer Sicht nicht mehr Möglich, eine V14 ohne Tricks aktivieren zu lassen. Damit muss ich einen von Sky akzeptierten Receiver besitzen (entweder Leihe oder akzeptierter Kaufreceiver) der sich pairen lässt. An dieser Stelle muss ich mich zwischen A, B oder C entscheiden. Und bei B) habe ich die Freischaltung mit dem Wissen, das für mich ein eingetragener Receiver hinterlegt ist, beantragt, mithin darf mir Sky unterstellen, ich nutze diesen, da technisch gesehen ohne Gegenmassnahmen, die u.U. nicht als Vertragskonform ausgelegt werden können, das Bild Dunkel bleibt.

    Die Argumentation, das ich meine eigene Hardware bis Vertragsende nutzen will, diese eigene HW aber ein Gerät ist, das blocken kann, werde ich kaum vor Gericht oder VS anbringen können.



    Bleibt also nur

    A) dunkles Bild, wenn ich meine Rechte durchsetzen will,

    B)blocken, aber die Aussichten, mein Recht auf Vertragseinhaltung seitens Sky durchsetzen zu können, verringern sich

    C) ich gebe auf und nutze die Skykiste



    Ich jedenfalls bevorzuge A), da muss ich nicht mit Argumenten hantieren im angestrebten verfahren, die bei Hinterfragung durch ein Gericht leicht meine Glaubwürdigkeit erschüttern können, wenn ich B) nutze und trotzdem auf Durchsetzung meiner Rechte bestehen will.

    Wie gesagt, B) ist sicher der Weg, um seine HW nutzen zu können, wenn man sich nicht mit Sky streiten will. Wer vorhat, sein Recht auf Einhaltung des Vertrages zu erzwingen, tut sich mit B) keinen gefallen mehr.



    Elblindo
     
  3. kjz1

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Nun, das Übliche: 2 Juristen, 3 Meinungen. Und halt die alte Erkenntnis, dass die Angelegenheit halt nicht juristisch zu 100 % klar ist. Klarheit würden erst mehrere(!) Gerichtsurteile bringen.
     
  4. headbanger

    headbanger Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)


    Der Mann gehört gefeuert!Wenn er keine Lust auf seinen Job hat soll er sich einen anderen suchen!!!!
    Ich finde das Verhalten das du beschrieben hast beschämend.
    Wie kann dieser Mensch solche Aussagen treffen ohne sich jemals eingehend mit der Materie befasst zu haben?
    Jetzt tut es mir echt leid das ich dir mit dem Tipp mit der VBZ Frankfurt wohl einen Bärendienst erwiesen habe.Sorry!
     
  5. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Nein, wenn zwei Leute sich intensiv einarbeiten und klar ist, was jedem Laien auch deutlich wird, dass eine wesentliche Vertragsänderung vorliegt, wenn ein Kunde mit drei zertifizierten PR HD 1000 sein Abo nicht mehr wie gewohnt und nach AGB zulässig in mehreren Räumen nutzen darf, sondern jetzt zwei weitere Abos/Zweitkarten bezahlen muss, ist die Sache eindeutig, wie auch zahlreiche andere Juristen hier mitteilen ließen (beauftragte Anwälte anderer Kunden konnten Rechte durchsetzen).

    Unstreitig ist die Pflicht zum Leihreceiver mit Risiko des Kunden (Haftung) im laufenden Vertrag mit eigener Hardware unzulässig.

    Ein einzelner, desinteressierter Mitarbeiter der Verbraucherzentrale, der nach wenigen Minuten ohne Rücksprache mit Dritten aufgibt, ohne Argumente zu benennen, ist kein Maßstab.
    Zu viele Juristen haben ihre Meinung kund getan, sehr oft hat Sky Rückzieher machen müssen, versucht jetzt mit neuen Auftragsbestätigungen, sein Ziel Pairing zu retten.

    Keine Sorge, die Klärung mit Sky ist ja im Rollen...
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. September 2014
  6. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Wir sollten nicht zu kompliziert denken, denn der Kunde weiß nichts von "hinterlegter Hardware" und zugeordnetem Receiver.

    Im laufenden Vertrag ist ein Kartentausch kein Drama, eine Freischaltung muss irgendwie gemäß Vertrag erfolgen. Dass mit dem Test des Receivers irgendwelche ungeahnten Rechtsfolgen verbunden sein könnten, ist nicht zu unterstellen.
    Ich teste in der neuen Woche die Freischaltung einer neuen V14, wie gesagt, ich probier gerade ein paar Sachen durch mit Sky, um die Sache mit Verbraucherschutz zu Ende zu bringen. Mal sehen, wie konkret die Bedingungen sind bei Aktivierung einer V14. ich kenne es so, dass es reicht, sie in eine geeignete Hardware zu stecken, Sky Krimi zu wählen und kurz zu warten. (Aber Pairing droht dabei natürlich ohne Blocken!!)

    Mal sehen, wie es die Tage klappt.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. September 2014
  7. Mourinho76

    Mourinho76 Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    @Marc
    hast du nicht weiter oben geschrieben, daß man bei einem eigenen gekauften sky-zerttifizierten Gerät (z.b. Humax, Vodafone) bei einer Freischaltung oder V14-Bestellung keine Seriennummer angeben müßte....??
    ..das stünde ja im Widerspruch zu dem was Kollege "elblindo" in #72 geschrieben hat....
     
  8. kandetvara

    kandetvara Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Sagt mal,


    wenn ich in de SKY Kundencenter gehe kann ich mich zwar anmelden, aber bekomme folgende Meldung wenn ich auf erweitern klicke:


    Leider ist der Service "Abo erweitern" für Sie online nicht verfügbar.
    Ihr Abo wird bereits erweitert. Bei Fragen freuen wir uns, unter
    folgenden Rufnummern, auf Ihren Anruf:


    Deutschland: 0180 6 11 00 00*
    Österreich: 01 49 166 200


    Was ist dann denn, haben das noch mehr?


    kandetvara
     
  9. elblindo

    elblindo Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)



    Das ist noch nicht ewig so. Bis vor kurzem konnte man sich, wenn der leihreci wieder ausgetragen war nach rücksendung, die v14 online oder per telefoncomputer freischalten lassen. Nachdem was in einigen posts hier und im DEB zu lesen war,geht das nicht mehr. Auch CCAs verweigern es, sie können nur noch Freischaltsignal senden, wenn ein Receiver hinterlegt ist. Finde grad die posts nicht mehr, wenn gewünscht suche ich nochmal intensiver.



    Gruss



    Elblindo
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Es ist etwas chaotisch, da Sky seine Taktik jede Woche ändert.
    Rein rechtlich muss ein Kunde mit eigener Hardware im Vertrag ("Nur Smartcard") seine Seriennummer nicht Sky mitteilen. Sky interessiert die auch nicht wirklich, sondern schickt auch Kunden mit eigenem zugelassenen Receiver seine Leihreceiver zu und erklärt fast alle bisherigen Receiver wie den PR HD 1000 einfach willkürlich für nicht mehr zugelassen.
    Also bekommt man keine solo V14, sondern zusammen mit Leihreceiver.

    Wenn man wie bisher den Leihreceiver erst zurückschickt und wegen Angst vor Pairing mit der Freischaltung der neuen V14 wartet, bis dieser Leihreceiver aus den Daten verschwindet (also kein Pairing geht), so verweigert Sky wohl in Einzelfällen die Freischaltung der V14 mangels zuordbaren Receiver oder aktiviert Pairing trotzdem mit dem Leihreceiver. Also alles erkennbar rechtswidrig, denn einem Kunden mit eigenem zertifizierten Receiver die Karte zu sperren oder nicht freizuhalten, um zum Leihreceiver zu zwingen, ist nach alten AGB unzulässig.

    Aber eine klare Linie ist da nicht erkennbar. Ich teste es in den nächsten zwei, drei Tagen selbst, wenn eine neue V14 bei mir zum Testen eintrifft.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. September 2014
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