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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

Status des Themas:
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  1. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Nur ist das ein ganz anderes Thema und überhaupt nicht vergleichbar und hat nichts miteinander zu tun.
    Ich geh mal davon aus , dass viele hier nun entäuscht sind, da die Verbraucherzentrale nicht von sich aus gegen Sky vorgeht. Das habe ich ja von beginn an gesagt.
    Nun muss jeder selbst tätig werden und das mit fraglichen Ausgang. Umsonst ist das ganze auch nicht. Da bringt auch das ganze Geschreibe über AGB , BGB nichts. Alles Auslegungen von einzelnen.
    Jeder ist nunmal auf sich gestellt.
    Ich sag nur alles viel zu unsicher, denn sonst wäre der Verbraucherschutz schon zentral vorgegangen.So eindeutig wie einige meinen ist die Sache eben nicht.
    Fazit: Ausser Spesen nichts gewesen.
     
  2. open09

    open09 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik


    Ich lasse mir auf garkeinen Fall vorschreiben welche Hardware ich zu nutzen habe. Da können die SKY Mitarbeiter erzählen was sie wollen .
    Bislang hört man nur BLA BLA BLA von denen.
    Ich habe eine Rechtschutzversicherung und werde diese auch nutzen um meine Rechte durchzusetzen.
    Ich hoffe, dass viele ebenfalls die Möglichkeit haben ODER die Verbraucherzentrale einschalten.
    Mein Rechtsbeistand hat mir ebenfalls mitgeteilt, dass die Verbraucherzentrale bereits mehrere Schritte prüft.
    Nochmal DANKE an MARCBUSH, Brillo und den anderen die uns bereits sehr gute informationen haben zukommen lassen.
     
  3. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Ja prüfen ist immer gut. Mir ist kein Fall bekannt, der darüber hinaus geht
    . Diese Aktion läuft ja nun nicht erst seit gestern.
     
  4. digitaltivi

    digitaltivi Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Thema:
    Technikumstellung: S02 (nur Karte) auf V14 (Leihreceiver bzw. CI+ Modul)
    Mein Besuch letzten Freitag bei der Verbraucherberatung Frankfurt/Main (Hessen)

    In Vorbereitung des Gespräches habe ich eine Übersicht meiner Situation von Vertragsanfang bis zur 2. Mahnung von Sky als Timeline erstellt, und sämtliche Unterlagen kopiert.

    Des Weiteren habe ich den derzeitigen Erkenntnisstand aus dem Forum (und der VB Rostock) zusammengefaßt, und meine Fragen an die VB Frankfurt formuliert.

    Der einfacheren Lesbarkeit wegen alles am PC, nicht handschriftlich.

    Mein Mann war bei dem Gespräch dabei, und um es vorwegzunehmen, es war enttäuschend.

    Um den Herrn von der Telekommunikation, dessen Kenntnisstand zu dem Thema mir fremd war, einzustimmen, habe ich das Gespräch begonnen mit „Ich bin betroffen von der Umstellung der S02 ohne Sky-Hardware auf V14 mit Leihhardware“. Ohne meine Unterlagen, deren Kopien ich in die Mitte des Tisches legte, eines Blickes zu würdigen, sagte er, da hätte ich schlechte Karten („Karten“ ist gut…)

    Ich erwähnte Vertrauensschutz in eigene Hardware im laufenden Vertrag, Nichteinschluß von Leihgeräten in Hausratversicherung, etc. Er ging überhaupt nicht darauf ein. Meine AGB vom Vertragsabschluß im Juli 2012 mußte ich ihm förmlich aufzwingen anzulesen. Er sagte, ich hätte Vertrag über Sky-Dienste und Smartcard, da stünde nix von S02, somit sei das keine glasklare Vertragsanpassung. (Meinem Vertrag lag ein Lieferschein bei, auf dem dick und fett „S02“ steht.)

    Ob denn meine ursprünglichen AGB überhaupt gelten (hatte nach einem Jahr gekündigt und diese zurückgenommen, in dem Bestätigungsschreiben „Ihr Abo beginnt von Neuem am… waren keine AGB dabei) konnte er mir auch nicht sagen.

    Meine Frage, ob Sky nicht eine Widerspruchsbelehrung der Technikumstellung bzw. dem mir zugesandten CI+ Modul/V14 hätte beifügen müssen, wie sie wohl initial mit einigen Leihreceivern rausging, beantwortete er mit „nein“.

    Und: Gegen die Zwangsabschaltung der S02 von vor 3 Monaten könnte ich auch nichts unternehmen (AGB §7.4), es sei keine fristlose Kündigung möglich… Obwohl ich Sky aufgefordert hatte, meine S02 Smartcard wieder in Betrieb zu nehmen und eine 12-Tages-Frist gesetzt hatte. Das hätte ich ja selbst verursacht.

    Wie ich denn auf die 2. Mahnung von Sky reagieren solle, fragte ich. Er: „Ich halte an meiner außerordentlichen Kündigung fest.“ Nichts von Widerspruch gegen die Forderung, wie hier im Forum zu lesen.

    Mitten im Gespräch ging mir die Hutschnur hoch und ich fragte ihn, ob er Anwalt bei Sky sei. Immerhin hat er sich dann aufrecht hingesetzt und dies verneint. Mehrmals im Gespräch habe ich den Diskussionspunkt beendet mit „hier kommen wir nicht weiter“, und habe meine nächste Frage gestellt. Hätte ich mir auch schenken können, er war dermaßen festgelegt, unwissend, abweisend und interesselos.

    Das Gespräch habe ich nach 25 Minuten beendet. Für sein Nichtbemühen durfte ich 30 EUR abdrücken.


    Danke nochmal an alle hier im Forum, und an die VB Rostock. Mit diesen Informationen habe ich der 2. Mahnung von Sky widersprochen, Textbausteine liefere ich in separatem Post nachher nach, muß erstmal an die frische Luft.
     
  5. open09

    open09 Junior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Das ändert nichts an der Situation.
    Rechtsanwalt einschalten und Rechte durchsetzen.
     
  6. Burkhard1

    Burkhard1 Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    @Digitaltivi
    Das ist genau das was ich meine.
     
  7. Discone

    Discone Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Die vorzeitige Abschaltung der SKY S02-Karte kann aber bis zum in der Karte schon eingetragenen Laufzeitende
    verhindert werden, mit dem richtigen Universal CI-Modul dann mit EMM-Blocking (auch von Laien aktivierbar):
    http://forum.digitalfernsehen.de/fo...agb-kuendigungen-technik-948.html#post6685491 > DeltaCam Twin Info-Sammlung (rechtzeitig / schon jetzt nutzen!)
    Wenn Pairing mit der V14 / V13 Karte nicht mehr verhinderbar / oder schon erfolgt ist,
    dann das SKY CI+ Schrott-Modul restriktionsfrei in einem dafür geeigneten Receiver nutzen.
    > http://forum.digitalfernsehen.de/fo...nd-sky-receiver-verwendbar-2.html#post6698296 / welcher Receiver für Sky CI+ Modul?

    Trotz allen Umgehungsmöglichkeiten sollte man in der Beziehung Kunde <> SKY Widerstand leisten,
    gegen die unnötigen Repressalien durch SKY
    .
    Erstmal keinen Receiver annehmen (Sendung und Rücksendung muss SKY bezahlen) und rechtliche Schritte ankündigen / Verbraucherschutz oder einen Anwalt beauftragen.
    Den Abo-Vertrag sollte ohnehin jeder gleich fristgerecht kündigen, es gibt aber auch ein zeitlich begrenztes Widerspruchsrecht / oder u.U. die sofortige Kündigungsmöglichkeit (mit Begründung durch einen Rechtsanwalt).
     
    Zuletzt bearbeitet: 28. September 2014
  8. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Erstens weiß Sky nicht, ob meine Karte freigeschaltet wurde, zweitens kann ich einen Sky-Receiver annehmen, freischalten und dann entscheiden, den Leihreceiver nicht nutzen zu wollen, dafür gibt es ein Widerrufsrecht bei Vertragsänderungen. Einen Leihvertrag kann ich sowieso nach § 604 II BGB jederzeit durch Rückgabe des Leihgeräts beenden.
    Drittens kann ich den Leihreceiver auch umausgepackt zurückschicken, denn eine V14 kann ich auch im Humax PR HD 1000 oder meinem Vodafone TV Center freischalten und nutzen, dies sind z.B. zertifizierte Sky-Receiver für V14, außerdem kann ich den Leihreceiver eines Kumpels dafür kurz nutzen. Oder im Mediamarkt dies tun.

    Das Wichtigste ist jetzt für Opfer von Pairing, sich dagegen zu wehren. Ich will nächste Woche auch soweit sein, dass der Verbraucherschutz für mich Sky auffordert, Stellung zu nehmen.

    Da meine V14 noch hell ist, wäre es besser, ein anderer aus Mecklenburg mit dem Problem meldet sich (per PN), damit es besser koordiniert weiter gehen kann.
     
  9. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik

    Der Verbraucherschutzzentrale in Rostock war noch kein Fall bekannt, aber aus seiner Sicht ist es eindeutig unzulässig, mitten im Vertrag einem Kunden, der eigene Hardware nutzt, einen minderwertigen Leihreceiver aufzuzwingen und so zu verhindern, dass der Kunde evt. überhaupt noch schauen kann (Drehanlage) oder aber einige Sender nicht mehr empfängt (MTV HD z.B.) oder sonstige wesentliche Einschränkungen hinnehmen muss (HbbTV). Wenn sich mehr (wirklich betroffene ) Kunden melden, wird ein Unterlassungsverfahren geprüft.

    Besonders der Zwang zum Zweitabo für den Kunden, der bisher zwei oder drei (zugelassene) Receiver in seinem Haushalt abwechselnd nutzte, ist vollkommen unzumutbar.

    Die Klausel 1.4.4 unter "Smartcard" ist überraschend (versteckt) und regelt überhaupt nicht die Pflicht zum Leihreceiver, also unwirksam.

    Ebenso steht sie im Widerspruch zu anderen Klauseln, die keine Pflicht für Leihreceiver vorsehen (1.2.4 / 2.1.1 der AGB).

    Daher ist es Unsinn, was du hier verzapfst. Und wie immer ohne Argument. Auf welche Paragraphen des BGB stützt du deine Annahmen? Auf welche Urteile oder Kommentare?

    Wie wir gerade lasen, gibt es auch unfähige Juristen, die nicht einmal die AGB lesen wollen und zu faul sind, den eingearbeiteten Kollegen zur Konsultation anzurufen. Es gibt auch unfähige Anwälte.

    Aber viele Kunden haben für den laufenden Vertrag ihre Rechte durchgesetzt, und weitere werden folgen, auch ich bin gerade dabei, dies mit Sky schriftlich zu klären mit dem Verbraucherschutz.

    Man möge sich dort auf Herrn Wins vom Verbraucherschutz Rostock berufen, der offiziell mitteilt, dass das Pairing im*laufenden Vertrag nach bisherigen AGB unzulässig ist.

    In neuen Auftragsbestätigungen formuliert Sky erstmals halbwegs die Pflicht zum Sky-Festplattenreceiver (aber es gibt auch einfache Sky-receiver und Sky-Modul...).

    Mitten im laufenden Vertrag ist ein Wechsel unzulässig.
     
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 28. September 2014
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Viele Kunden haben ihr Recht durchgesetzt, meist wollten sie nur eine fristlose Kündigung.

    Vertragserfüllung (Rücknahme Pairing) habe ich allein durchgesetzt, wie EinGast und andere, und jetzt startet Stufe 2 meiner Bemühungen mit Verbraucherschutz und einigen tricks, die gerade anlaufen.

    Mein Fehler: die mail Adresse kundenservice@sky.de existiert gar nicht, sondern service@sky.de

    Da ich dies wohl schon falsch postet, bitte ich um Korrektur, sorry.

    Über den weiteren Fortgang berichte ich hier. Es gibt Kunden, die haben Verträge nach alten AGB bis Mitte 2016. Solange wird Sky wohl Geduld zeigen müssen...
     
Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.