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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

Status des Themas:
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  1. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Du hast wohl Recht. Ich bleibe allerdings bei meiner Meinung, dass ohne eine entsprechende Klausel eine AGB-Änderung im laufenden Vertrag nicht möglich ist.

    Desweiteren zeigt mir das Urteil, dass eine entsprechende Klausel mit dem Recht auf Änderung der AGB unwirksam ist, wenn sie so unspezifisch ist, wie dort dargelegt. Offensichtlich rettet nicht mal die Formulierung, dass man bei Widerspruch gg. die AGB den Vertrag unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist kündigen kann, diese Klausel.

    Insofern ist es aberwitzig von sky, einem Kunden, der einen Vertrag bis in 2015 hinein hat, per Mail eine neue AGB zu schicken und ihm zu sagen, dass er bei Widerspruch am 15.12.2014 abgeschaltet wird.
     
  2. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Sofern eine entsprechende Klausel in den AGB existiert.

    Und der nächstmögliche Termin ist dann das Ende der MVL; das wäre ansonsten ja im Effekt ein asymmetrisches Kündigungsrecht und würde den Kunden unangemessen benachteiligen.
     
  3. holgerwolf

    holgerwolf Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Wo?

    Im Gegenteil. In den Post wird das "Entgegenkommen" von Sky, da es ja jetzt wohl klar ist, dass sie in diesen Fällen nicht im Recht Sinn, als "Wohltat" verkauft. Um klarzustellen, das ist das Mindeste was Sky jetzt machen muss. Wenns übel läuft, schmeisst ihnen das die ganzen Pairing-Pläne um die Ohren.
    Das sieht man ja auch nun in den neuen AGB, dass Sky dies jetzt verstanden hat und eine neue Rückfallposition sucht.

    Das ist also kein Entgegenkommen von Sky sondern Schadensbegrenzung auf ihrer Seite.

    Gruß
    Holger
     
  4. fredman

    fredman Senior Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Habe ich etwas anderes geschrieben?

    Wobei die MVL natürlich nur nach Neuabschluss besteht. Danach gib es einfach nur die vertraglich vereinbarte jeweilige Verlängerung der Laufzeit.
     
  5. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Nein, hast Du nicht - entschuldige bitte. Man soll eben nicht versuchen, auf mehrere Leute gleichzeitig zu antworten...

    Es muss also heißen: "Und der nächstmögliche Termin ist dann das Ende aktuellen Vertragslaufzeit; das wäre ansonsten ja im Effekt ein asymmetrisches Kündigungsrecht und würde den Kunden unangemessen benachteiligen."
     
  6. Teoha

    Teoha Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Wo soll denn letzteres geschrieben stehen ? :confused:
     
  7. a.spengler

    a.spengler Platin Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Das hat einer hier auf Marcus Mitteilung, er habe neue AGB erhalten, geantwortet... Zumindest habe ich das so verstanden.

    Wenn ich das falsch verstanden habe, ist ja alles in Butter.:winken:
     
  8. eddi40

    eddi40 Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Sorry falls das schonmal jemand gepostet hat hier aber ich blicks nicht mehr bei den vielen Posts :) Sky hat auf eine Frage bezgl. neuen AGB's geantwortet in deren Forum. https://community.sky.de/thread/1337
    Ab 16.10 bekommen alle Kunden via Mail oder Post die neuen AGB zugesandt.
    Zudem interessant das ein MOD dort schreibt:

    Im Großen und Ganzen passen wir eine Reihe von Klauseln aufgrund des Feedbacks aus der Community oder rechtlicher Vorgaben an. Hauptsächlich finden Änderungen bei den Themen Verschlüsselungssystem, Vergütungsregelungen und Preisanpassung statt.
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Na das sind dann wohl die 3 heißen Eisen, die Sky schon angepackt hat oder anpacken will. ;) Und die AGB werden ja meist nicht so umgestaltet, dass der Kunde mehr Rechte hat. Da wird also das Feld schon mal bestellt und demnächst geerntet.
     
  10. horud

    horud Digi-Liga-Legende Premium

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Eine AGB kann jederzeit wirksam unter Einhaltung der Spielregeln der §§ 305 - 310 BGB geändert werden. Die Änderungsmöglichkeit fußt auf § 305 (2) BGB. und ist dann möglich, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:

    - Wirksamer Änderungsvorbehalt in den AGB
    - Mitteilung der geänderten Fassung der AGB unter Setzung einer angemessenen Reaktionsfrist
    - Hinweis darauf, dass ohne Reaktion die Zustimmung zu den Änderungen angenommen wird.

    Da die AGB Teil des gesamten Vertrags sind, kann Sky aus wichtigem Grund (und nur dann!) den Vertrag außerordenlich (d. h. außerhalb der normalen Kündigungsfrist) kündigen, wenn ihnen die Fortsetzung des Vertrag unter den alten Bedingungen nicht mehr zuzumuten ist (§ 314 (1) BGB). Bei einem Abonnementvertrag handelt es sich rechtlich um ein klassisches Dauerschuldverhältnis.

    So will es das Schuldrecht des BGB nun mal.
     
    Zuletzt bearbeitet: 17. Oktober 2014
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