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Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

Dieses Thema im Forum "Sky - Technik/Allgemein" wurde erstellt von rorathi, 27. September 2014.

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  1. zeno

    zeno Neuling

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Sorry,hatte ich nicht gesehen.
     
  2. Bernie44

    Bernie44 Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Also habe ich das jetzt alles richtig verstanden, sorry für die vielleicht dumme Frage.
    Ich hatte vor drei Jahren ein Sky Abo und hatte von Sky einen Receiver bekommen. Ich habe damals das Abo auslaufen lassen und habe mir eine Dreambox zugelegt mit der ich meine Sat Programme ansehe.
    Wenn ich jetzt wieder ein Sky Abo abschließen würde, könnte ich dann meine Dreambox nicht mehr gebrauchen? Habe ich das richtig verstanden?
     
  3. Berliner

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Sehr gut verstanden. Du kannst bei Abobeauftragung schon garnicht mehr wie früher unter Hardware "nein danke, ich habe bereits einen Receiver" auswählen und dir nur eine Karte schicken lassen. Es gibt Karte + (Zwangs-) Receiver und die sind entweder direkt verheiratet oder 2 Wochen später.
     
  4. Bernie44

    Bernie44 Gold Member

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Na super, wenn die Receiver von Sky noch immer so schlecht wie damals sind, würde ich Sky mit dem Sky Receiver sehen und die anderen Sat Programme mit meiner Dreambox.
     
  5. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Die Sky+ Receiver sind sogar noch schlechter als die bisher Zertifizierten, die Sky seit 2009 zugelassen hat. Alternativ bliebe noch das CI+ Modul von Sky, damit kannste aber weder Sky noch HD+ aufnehmen und Du brauchst Gerätschaften für CI+.
     
  6. Markus Krecker

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    doch mit der Unibox geht es aktuell schon
     
  7. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Sky Welt HD kann noch mit eigener Hardware abonniert werden, man bekommt eine solo V14.
    Aber wenn man Sky Film oder BuLi dazubuchen möchte, wird doch ein Sky-Leihreceiver oder das Sky-Modul fällig.
     
  8. AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Sicher nicht.

    Und die "saftigen Gebühren" dienen in erster Linie der Einschüchterung. So arbeiten auch die Onlineabzocker (outlet & co.).

    Da kommen zunächst diverse Mahnungen von Sky. Dann kommen Mahnungen vom Inkassodienstleister. Alles noch kein Grund zum Reagieren.

    Dann kommt evtl. ein Mahnbescheid. Der kostet Sky aber schon mal Gebühren.

    Und das ist dann der Moment zum Reagieren.

    Da wird dann Widerspruch eingelegt und damit dürfte der Fall dann abgeschlossen sein.

    Selbst Sky wird nicht so doof sein, den Fall vor das Amtsgericht zu bringen. Was eigentlich schade ist.
     
  9. Berliner

    Berliner Lexikon

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    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Mit dem Unterschied, dass die Onlineabzocker unrechtmäßige Abogebühren einfordern, Sky nicht.
     
  10. MarcBush

    MarcBush Guest

    AW: Pairing - AGB, Kündigungen, Technik (2)

    Die Forderung von Sky ist auch unrechtmäßig, da der Kunde sein Abo zu Recht fristlos gekündigt hatte.
    Erst unterstellst du Leuten hier, sie würden nicht kündigen; wenn sie kündigen (machen ja fast alle), dann willst es auch nicht akzeptieren.
     
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